Wie ich schon angemerkt hatte, unterliegt die Gemeinde dem Bundesvergabegesetz. Ich gestehe, das Gesetz ist mit seinen 236 Seiten nicht einfach zu lesen. Aber wenn man Aufträge im öffentlichen Dienst vergibt, dann sollte man den Inhalt des Werkes kennen. Zumindest die Eckdaten. Bis wohin darf ich direkt vergeben, ab welchen Beträgen muss ich ein Vergabeverfahren machen, etc. Auch ein wichtiger Punkt ist, das Rahmenvereinbarungen nur für vier Jahre abgeschlossen werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen, darf eine längere Laufzeit vereinbart werden, doch dies muss gut begründet sein. (BVergG 2018 § 154, Abs. 5)
Wozu ist das gut? Nun, wir sprechen von Steuergeldern. Da ist es schon wichtig, eine gewisse Transparenz sicherzustellen und die vorhanden Verträge regelmäßig zu evaluieren und neu zu verhandeln. Man will ja nicht Geld zum Fenster rauswerfen!
Jetzt kenne ich das Gesetz schon seit fast zwei Jahrzehnten und so könnt ihr euch meine Überraschung vorstellen, als ich herausfand, dass die Verträge in der Gemeinde nicht alle vier Jahre neu verhandelt worden sind. Ein Vertrag war dabei ein echter Schock. Unterschrieben am 1.6. 1999! Damals war noch Meinhard Kronister Bürgermeister von Vösendorf. Der Vertrag ist nicht nur aus dem vorigen Jahrtausend, er ist auch recht kurz geraten mit gerade mal 6 Seiten. Vor allem wenn man weiß, dass in den letzten 21 Jahren mehrere Millionen Euro darüber gelaufen sind.
Nachdem ich diesen Vertrag gefunden hatte, suchte ich das Gespräch mit unserem Bürgermeister und wir beschlossen, alle alten Verträge die wir finden, zu kündigen und neu auszuschreiben.
Straßeninstandhaltung – hier wurde bereits der neue Vertrag abgeschlossen mit dem selben Unternehmen wie zuvor, aber zu einem für uns günstigeren Preis!
In der zur Zeit im Umlauf laufende Gemeinderatssitzung sind nun die Verträge für:
Fremdreinigung – hier wird es auch wieder dasselbe Unternehmen wie bisher, aber auch hier konnten wir Kosten sparen. Wir zahlen also ab sofort, für die selbe Leistung einfach weniger Geld.
Öffentliche Beleuchtung – als neuer Vertragspartner konnte hier ein ortsansässiges Unternehmen gewonnen werden, dass um einiges günstiger ist, als unser bisheriger Vertragspartner, der übrigens an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, obwohl er dazu eingeladen war.
Hausverwaltung Gemeindewohnungen – auch hier konnte ein neuer Vertragspartner gewonnen werden. Der nicht nur weniger kostet, sondern auch Arbeiten übernimmt, welche die Gemeindebediensteten entlasten. Auch hier hat der bisherige Vertragspartner, nicht an der neuen Ausschreibung teilgenommen.
Die großen Bereiche haben wir somit abgedeckt. Und ich freue mich schon sehr über die Einsparungen im Budget in den Folgejahren!
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