Nur Fragen, keine Antworten

Alle jene die sich die Gemeinderatssitzung am Mittwoch per Live-Stream angeschaut haben, werden vielleicht gemerkt haben, dass ich Fragen in meine Richtung nicht beantwortet habe.

Das hatte zwei Gründe. Erstens wollten wir die Sitzung, Covid-bedingt kurz halten. Zweitens wurden diesmal Fachfragen gestellt. Bei den letzten Sitzungen wurden teilweise Fragen gestellt, die ich sowieso schon bei meinem Vortrag beantwortet hatte und somit nur wiederholen musste, was ich sowieso vier Minuten vorher vorgelesen hatte.

Diesmal hat sich die Opposition bei der Erstellung der Wortmeldung offenbar wirklich auch mit meinen Worten im Vorfeld auseinandergesetzt. Was ich positiv zur Kenntnis nehme. Es freut mich wirklich, dass mittlerweile auch Bedacht genommen wird auf die Vorarbeit die ich mit der Leiterin der Buchhaltung leiste. Wir überlegen uns ja sowieso was interessant sein könnte und beantworten die Punkte bereits im Antrag. Und dieser Antrag steht allen Gemeinderäten ab der Einladung im Session Net zur Verfügung.

Ich war also positiv überrascht, dass es mittlerweile wirklich um die Sache geht und nicht mehr nur darum, aus Prinzip dagegen zu sein. Wobei… Bis zu einer Zustimmung zum Budget haben wir es noch nicht geschafft, aber vielleicht wird das ja auch noch. Da die Opposition hier mittlerweile auch mitliest, können wir vielleicht auch hier ein paar Dinge klarstellen. Auch wenn ich immer für Fragen zur Verfügung stehe, will eigentlich nie jemand etwas von mir wissen. Außer natürlich es steht ein Mikro im Raum und der Live-Stream ist an. 😉 Und das ist auch gleich der zweite Punkt warum ich Fachfragen nicht bei der Sitzung beantworte.

Genau dafür liegt nämlich das Budget im Entwurf zwei Wochen auf. Da kann man genau diese Fragen alle stellen und bekommt auch Antworten. Ganz egal über welche der 333 Seiten man reden will! Und wenn man dann aufgrund der Antworten, etwas auf dem Herzen hat, dann kann man eine Stellungnahme abgeben, auf die dann auch bei der Sitzung eingegangen wird. Bisher hat es allerdings nur ein Gemeinderat der Opposition geschafft so einen Termin wahrzunehmen. Und der hat sein Mandat leider zurückgelegt…. Eine Beantwortung einzelner Sachkonten, ohne Unterlagen wäre unseriös und auf das lasse ich mich nicht ein. Wenn es jemand wirklich interessiert, wird er im Vorfeld den Weg zu mir finden.

Aber ich bleibe zuversichtlich. Mittlerweile sind wir bei der Sache angekommen und den Rest des Weges schaffen wir vielleicht auch noch.

Ach ja, zur Anregung ganz am Schluss – mehr Details zum Budget der Kommunal GmbH. Ich verstehe das total. Mir wäre das auch zu wenig. Allerdings wurde mir immer erklärt – das interessiert die Leute nicht. Zu viele Details wollten sie nie hören. Auch der Amtsleiter hat mir nach der Sitzung bestätigt, dass früher mit ur vielen Power Point Folien gearbeitet worden ist, doch die Gemeinderäte wollten dann immer weniger Informationen von Sitzung zu Sitzung.

Gut, jetzt wird es wieder mehr. Aber passt auf was ihr euch wünscht, ich habe nämlich kein Problem auch zwei Stunden über das Budget zu sprechen…. Ich wollte nur niemand quälen…. Aber wenn ihr es so wollt…. Sehr gerne 😀

Manipulationsvermeidung

Ich persönlich stehe auf technische Hürden um Manipulationen zu vermeiden. Wenn technische Mittel, Betrug ausschließen, ist das ohne wenn und aber zu begrüßen.

Genau eine solche technische Hürde, erschwert uns aber die Budgeterstellung und führt dazu, dass das Jahresbudget (Voranschlag – VA), nicht das darstellt, was wirklich sein wird….

Konkret geht es um Überschüsse und Darlehensfinanzierung. Das Budget wird im Herbst erstellt. Wir beginnen im Oktober und arbeiten bis Ende November daran. Zu dieser Zeit, ist in Teilbereichen schon erkennbar, dass nicht das gesamte Budget noch im alten Jahr verbraucht werden wird. Es gibt Bereiche, da dauert es von der Auftragserteilung/Bestellung bis zur Leistung/Lieferung Monate.

Ein Beispiel: Wir bestellen ein Spezialfahrzeug im Oktober. Lieferzeit 6 Monate. Auf dem entsprechenden Sachkonto sind zur Zeit der Bestellung noch € 300.000,– verfügbar. Das Fahrzeug würde € 200.000,– kosten.

Gäbe es oben angesprochene technische Hürde nicht, würden wir einfach sagen – Okay. Wir nehmen das Geld von heuer und schieben es ins nächste Jahr. Heuer brauche ich es nicht mehr, da die Lieferung erst im Frühjahr des nächsten Jahres erfolgt. Doch das geht so nicht. Denn würde das gehen, könnten die Gemeinde ihr Budget schönen…. Also kann man bei der Erstellung des Voranschlages nur die Überschüsse des letzten Rechnungsabschlusses verwenden. Beim Budget 2022, kann man also nur die Überschüsse aus 2020 berücksichtigen. Alles was 2021 nicht verwendet wird, kann erst nach dem Rechnungsabschluss 2021 dargestellt werden. Deshalb gibt es auch die dezidierte Empfehlung des Landes NÖ, nach dem Rechnungsabschluss einen Nachtragsvoranschlag zu machen!

Was aber tue ich jetzt mit dem Budget 2022? Da ich im Jahr 2020 noch keine übrig gebliebenen Gelder auf dem Sachkonto hatte, habe ich offiziell dort kein Geld über. Ich muss also die Ausgabe mit einer geplanten Darlehensfinanzierung darstellen, obwohl ich zum Zeitpunkt der Budgeterstellung schon weiß, dass ich dieses Darlehen nicht aufnehmen werde! Natürlich schaut es bei der Budgeterstellung so aus, als würden wir den Schuldenstand wieder erhöhen, was mir total gegen den Strich geht.

Es geht aber einfach nicht anders. Was mich tröstet ist, wir werden den Schuldenstand trotzdem reduzieren. Man sieht halt erst nach dem Rechnungsabschluss was wirklich Sache ist, bzw. dann beim Nachtragsvoranschlag.

Natürlich ist das Budget trotzdem wichtig. Es zeigt auf, welche Projekte geplant sind, wie es mit den Fixkosten aussieht, etc. Doch Aussage über den voraussichtlichen Schuldenstand per Ende des Folgejahres, kann man aufgrund des Budgets nach Vorgaben der VRV2015 nicht mehr treffen.

Historisch gewachsen….

… oder auch „Das haben wir immer schon so gemacht!“ Ein Satz den ich die ersten Jahre in meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst ständig gehört habe. Bis ich ihn nicht mehr hören konnte!

Gott sei Dank, blieb mir der auf der Gemeinde erspart. Doch dort gab es einen ähnlichen Satz „Das hat der xy so gesagt.“ Ah ja. Und auf welcher Grundlage sagt das der xy?

Natürlich war mir von Anfang klar, dass gewisse Dinge auf der Gemeinde anders laufen, als im Bund. Weshalb ich versuchte die Grundlagen herauszufinden. Dies war aber gar nicht so einfach…

Als Anordnungsbefugte im Bund hatte ich einen Ausdruck der BHV i.d.g.F. (Bundeshaushaltsverordnung in der gültigen Fassung) auf meinem Tisch liegen. Das Standardnachschlagewerk! Dort wurden alle Fragen beantwortet und mit ihr konnten wir alle neu auftretenden Herausforderungen bewältigen. Auf der Gemeinde gab es so etwas nicht. Zumindest konnte mir niemand etwas sagen. Was ich schnell fand war die VRV2015 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung aus 2015). Dort geht es aber – wie der Name schon sagt um die Budgeterstellung und den Rechnungsabschluss, nicht um die laufende Gebarung!

Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie erleichtert ich war, als ich herausfand, dass die BHV auch für die Gemeinde gilt! Damit hatte ich eine Grundlage, wo ich nicht mal viel nachlesen musste. Nach 17 Jahren kennt man den Inhalt dann schon auswendig.

Die nächste Erleichterung hatte ich, als ich herausfand, dass die Gemeinde bei Beschaffungen genauso dem BVergG (Bundesvergabegesetz) unterliegt, wie der Bund! Es gelten also da und dort die selben Regeln.

Ich schätze ich habe die Buchhaltung in der Gemeinde mit meiner Frage „Wo steht das?“ genauso genervt, wie mich damals mein erster Chef beim Bundesheer. Ein mittlerweile alter Oberst – damals noch ein junger. Aber mir sind Grundlagen beim Umgang mit Steuergeld nun mal wichtig! Etwas zu tun, nur weil irgendjemand das sagt – was vielleicht auch mal gestimmt hat – ist kein Garant, dass man sich an die derzeit gültigen Vorgaben hält.

Um immer aktuell zu bleiben, empfehle ich die Verwendung des RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes). Dort findet man alle gültigen Gesetze und Verordnungen von Bund und Ländern in der jeweils gültigen Fassung! Dort könnt ihr auch alle o.a. Gesetze nachlesen, solltet ihr das wollen.

Schlosspark Vösendorf im Advent

Als Verantwortliche für Finanzen ist ein ausgeglichener Haushalt und der Schuldenabbau mein ständiges Ziel. Bei allen Entscheidungen, bin ich diejenige die hinterfragt, ob etwas wirklich unbedingt notwendig ist.

Natürlich habe ich es auch gerne schön. Sowohl im privaten, als auch im Ort. Beim Geld ausgeben im privaten Bereich, bin ich aber schneller als wenn es sich um Steuergeld dreht. Wenn mir privat etwas gefällt und ich das Budget habe, dann leiste ich es mir einfach. Bei Steuergeld fällt mir das um einiges schwerer.

17 Jahre mit den Grundsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind ganz tief verankert in mir und ich will das auch gar nicht ablegen.

Die erste Diskussion, an die ich mich erinnere, bezüglich (un)nötiger Ausgaben die ich mit unserem Bürgermeister führte war im Jahr 2020 wegen der Weihnachtsbeleuchtung. Die Ausgaben in der Vergangenheit waren zwar enorm, ich konnte mich aber an gar keine Weihnachtsbeleuchtung erinnern…

Wir einigten uns schließlich darauf dass das Budget ein wenig reduziert wird, er aber dafür sorgen werde, dass sie mir diesmal auffallen würde. Gerade in Pandemie und LockDown Zeiten, wollte er den Vösendorfern zumindest ein wenig Freude schenken.

Und was soll ich sagen, er hat Recht behalten. Unser Komet war voriges Jahr schon ein Hingucker, genauso wie der Herzerlpavillon. Heuer kamen dann noch ein paar Tiere dazu.

Wer es noch nicht getan hat, sollte auf jeden Fall mal abends im Schlosspark vorbeischauen! Und wenn ihr schon vorne seid, dann würde ich auch empfehlen den Christbaum im Schloss zu besuchen.

4-Augen-Prinzip

Auch wenn wir nicht gerade ein Budget oder einen Rechnungsabschluss erstellen, habe ich als GGR Finanzen, immer was zu tun.

Die Gemeindebuchhaltung unterliegt ja gewissen Verordnungen und haushaltsrechtlichen Grundsätze bei ihrem Verwaltungshandeln. Eine der wahrscheinlich wichtigsten ist dabei das 4-Augen-Prinzip.

In wichtigen Angelegenheiten braucht es im öffentlichen Dienst (mindestens) 2 Personen, die etwas freigeben. Also 4 Augen die über etwas drüber schauen. Und da ich für die Buchhaltung als politische Verantwortliche zuständig bin, bin ich die zweite Person bei den finanziellen Angelegenheiten.

Neben der Rechnungskontrolle, die alle GGR´s für ihren Aufgabenbereich wahrzunehmen haben, bin ich auch noch die Zweitzeichnerin für die Überweisungen der Gemeinde. Und natürlich muss ich auch das laufende Budget im Auge behalten.

Als ich 2004 das 4-Augen-Prinzip kennen lernte, war es mir ehrlich gesagt ein wenig unangenehm, meiner Zahlstellenleiterin ständig auf die Finger schauen zu müssen – vor allem weil ich auch ständig was gefunden habe. Aber mit den Jahren wurde mir bewusst, dass dieses Prinzip nicht nur sehr wichtig ist, sondern für die Sachbearbeiter-Ebene auch die Verantwortung reduziert.

Umgelegt auf die Gemeinde bedeutet dies, dass die Gemeindebediensteten nicht alleine verantwortlich sind über die ausgegebenen finanziellen Mittel. Jede Rechnung wird von dem jeweils fachlich zuständigen GGR freigegeben und jede Überweisung wird von mir nochmal kontrolliert bevor sie rausgeht.

Durch geregelte Abläufe wird so die Möglichkeit von Missbrauch ausgeschlossen. Natürlich können trotzdem Fehler passieren. Doch wenn uns etwas diesbezüglich auffällt, dann schauen wir uns die Abläufe an und adaptieren sie, um hinkünftig Fehler vermeiden zu können.

Das erste was mir im Frühjahr 2020 aufgefallen war, war die Tatsache, dass alle Unbar-Rechnungen durch fünf Hände gingen bevor sie überwiesen wurden, aber die Bar-Rechnungen nie von einem politisch Verantwortlichen gesehen wurden. Natürlich fiel ich damals aus allen Wolken. Da aber gerade bei Bar-Rechnung eine Ressortzurechnung nicht immer so einfach war, haben wir beschlossen dass alle Bar-Rechnungen über meinen Tisch laufen. Somit haben wir auch dort das 4-Augen-Prinzip – Gemeinde und Politik – sichergestellt.

Die Summe aller Zahlen

Mir ist in der Vergangenheit schon öfter aufgefallen, dass unser politischer Mitbewerber, Zahlen summiert, die man definitiv nicht summieren darf. Außer natürlich, man legt nicht viel wert auf richtige Zahlen….

Ich denke zwar ich weiß woher das kommt, doch nach fast zwei Jahren, sollte man meinen, dass es auch bei ihnen angekommen ist. Mit 1.1.2020 wurde nämlich das Verrechnungssystem umgestellt. Von einer banalen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Kameralistik genannt – auf eine echte Buchhaltung. Und der Unterschied der den Unterschied ausmacht ist, dass der Finanzierungs- und Ergebnishaushalt, NICHT die Nachfolger des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes sind. Was sie offenbar immer noch glauben.

Vielmehr sind sowohl im Finanzierungshaushalt als auch im Ergebnishaushalt sowohl der ordentliche Haushalt – nunmehr „laufendes Budget“ – als auch der außerordentlichen Haushalt – nunmehr „Projektbudget“ – dargestellt.

Der Finanzierungshaushalt kommt der alten Kameralistik noch am nächsten. Hier werden die Ausgaben und Einnahmen dargestellt und es kann die Liquidität abgelesen werden.

Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen und Erträge dargestellt. Der Unterschied zum Finanzierungshaushalt ist, dass es darauf ankommt wann die Kosten/Erträge anfallen, nicht wann sie bezahlt/eingenommen werden.

Ein Beispiel: Es ist am 15. Jänner 2022 die Jahresmiete von € 1.200,–für das Jahr 2022 zu begleichen.

Finanzierungshaushalt – Belastung des Sachkontos mit € 1.200,– im Jänner

Ergebnishaushalt – Monatliche Belastung auf dem Sachkonto von jeweils € 100,–

In beiden Haushalten werden im Jahr 2022 € 1.200,– dargestellt, doch unterjährig schaut es auf den Sachkonten komplett anders aus. Wenn man jetzt allerdings die Summe aus beiden Haushalten bildet, dann verdoppelt man die Ausgaben!

Außerdem gibt es neuerdings auch noch einen dritten Haushalt. Nämlich den Vermögenshaushalt. Hier sind die Vermögenswerte (Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, etc.) der Gemeinde gebucht.

Und dann gibt es noch die Unterscheidung in laufendes Budget und Projektbudget. Doch dazu ein andermal mehr.

Wer sich im Detail dafür interessiert, kann hier nachlesen VRV2015

Budget 2022 Vösendorf

Es ist geschafft. Wenn wir mit dem Voranschlag fertig sind und der Entwurf öffentlich aufliegt, können wir immer ein klein wenig durchatmen. Die Budgeterstellung in einer Gemeinde ist ja ein komplexer Prozess. Manche Zahlen bekommt man vom Land vorgegeben, manche Kosten – wie Gehälter – kann man sehr genau berechnen, bei anderen Sachkonten muss man mit Erfahrungswerten und Annahmen arbeiten. In Zeiten einer Pandemie, keine einfache Aufgabe.

Wir haben mittlerweile den vierten LockDown in Österreich, was sich direkt auf die Kommunalsteuereinnahmen auswirkt. Wenn man sehr viel Handel hat, wie wir in der SCS, dann ist das eine relevante Größe. Allerdings eine, die kaum berücksichtigt werden kann. Schließlich wissen wir ja nicht, wie viele LockDowns uns noch bevorstehen!

Bei der Budgeterstellung werden als erstes die Gemeindeabteilungen befragt, welche Ausgaben für das Folgejahr anstehen. Parallel dazu werden beim Land die Abgabenertragsanteile erfragt, genauso wie die zu leistenden Abgaben. Gehälter werden berechnet, Schulerhaltungsbeiträge – aufgrund Erfahrungswerte – werden geschätzt. Fixkosten werden eingegeben und dann werden die Wünsche der einzelnen Abteilungen eingegeben. Im besten Fall, bleibt nach der ersten Runde Geld über. Ist mir persönlich aber noch nicht passiert. Ich habe aber auch kein Budget ohne Pandemie erstellt!

Die zweite Phase ist dann die Konsolidierungsphase. Hier wird im Finanzausschuss besprochen, welche Projekt prioritär behandelt werden und welche im ersten Ansatz gestrichen bzw. geschoben werden. Der Finanzausschuss setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister, der Vize-Bürgermeisterin und mir. Zusammen müssen wir die geplanten Ausgaben so weit reduzieren, dass wir ein Budget zusammen bekommen.

Ist das geschafft, ist der Rest schnell erledigt. Das Budget wird sowohl von der Buchhaltung als auch von mir mehrfach gegen gelesen. Wurden auch die letzten Fehler bereinigt, wird es dem Finanzausschuss nochmal zur Kenntnis gebracht und nach dem Okay, kann es öffentlich aufgelegt werden. Alle Gemeinderäte bekommen es dann zur Einsicht und haben die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben oder auch einen Termin zu vereinbaren und Fragen zu stellen.

Vösendorf – Eine reiche Gemeinde

Immer wieder werde ich angesprochen mit den Worten „Ihr seid ja eine reiche Gemeinde“. Was leider so nicht stimmt. Wir sind normalerweise eine sehr einkommensstarke Gemeinde – wenn wir nicht wieder einen LockDown haben – aber reich sind wir nicht. Leider!

Zur Zeit arbeiten wir gerade am Budget 2022 und immer wieder wird mir Investitionsbedarf kommuniziert mit den Worten „Da wurde schon seit Jahrzehnten nichts gemacht!“ Und zu recht haben dann meine Kollegen gemeint „Wofür wurde denn bitte in der Vergangenheit immer das Geld ausgegeben?“

Das erste was mir dazu einfällt ist natürlich Südtower – leider. Aber dass kann ja nicht alles sein. Für das Südtower-Debakel wurden ja „nur“ 18 Mio Euro Schulden gemacht, übernommen haben wir die Gemeinde mit einem Schuldenstand von knapp 30 Mio Euro. Der Schuldenstand ist somit höher als die kompletten Jahreseinnahmen der Gemeinde!

Das war unsere Ausgangslage, aber woher kommen denn jetzt die vielen Schulden? Meine Suche begann ich auf offener Haushalt . Immer eine gute Ausgangslage. Dort kann man die Finanzinformationen der letzten 20 Jahre einsehen. Und siehe da. Bereits 2001 hatte die Marktgemeinde Vösendorf Schulden in Höhe von 17,7 Mio Euro. Demgegenüber standen damals Einnahmen von rund 20 Mio Euro.

Natürlich weiß ich jetzt immer noch nicht, wohin die ganzen Einnahmen in der Vergangenheit geflossen sind. Aber eines ist damit klar. Die horrenden Fixkosten für Darlehenstilgung und Zinsen schleppen wir schon seit über 20 Jahren mit.

Quelle: offener Haushalt