Ich persönlich stehe auf technische Hürden um Manipulationen zu vermeiden. Wenn technische Mittel, Betrug ausschließen, ist das ohne wenn und aber zu begrüßen.
Genau eine solche technische Hürde, erschwert uns aber die Budgeterstellung und führt dazu, dass das Jahresbudget (Voranschlag – VA), nicht das darstellt, was wirklich sein wird….
Konkret geht es um Überschüsse und Darlehensfinanzierung. Das Budget wird im Herbst erstellt. Wir beginnen im Oktober und arbeiten bis Ende November daran. Zu dieser Zeit, ist in Teilbereichen schon erkennbar, dass nicht das gesamte Budget noch im alten Jahr verbraucht werden wird. Es gibt Bereiche, da dauert es von der Auftragserteilung/Bestellung bis zur Leistung/Lieferung Monate.
Ein Beispiel: Wir bestellen ein Spezialfahrzeug im Oktober. Lieferzeit 6 Monate. Auf dem entsprechenden Sachkonto sind zur Zeit der Bestellung noch € 300.000,– verfügbar. Das Fahrzeug würde € 200.000,– kosten.
Gäbe es oben angesprochene technische Hürde nicht, würden wir einfach sagen – Okay. Wir nehmen das Geld von heuer und schieben es ins nächste Jahr. Heuer brauche ich es nicht mehr, da die Lieferung erst im Frühjahr des nächsten Jahres erfolgt. Doch das geht so nicht. Denn würde das gehen, könnten die Gemeinde ihr Budget schönen…. Also kann man bei der Erstellung des Voranschlages nur die Überschüsse des letzten Rechnungsabschlusses verwenden. Beim Budget 2022, kann man also nur die Überschüsse aus 2020 berücksichtigen. Alles was 2021 nicht verwendet wird, kann erst nach dem Rechnungsabschluss 2021 dargestellt werden. Deshalb gibt es auch die dezidierte Empfehlung des Landes NÖ, nach dem Rechnungsabschluss einen Nachtragsvoranschlag zu machen!
Was aber tue ich jetzt mit dem Budget 2022? Da ich im Jahr 2020 noch keine übrig gebliebenen Gelder auf dem Sachkonto hatte, habe ich offiziell dort kein Geld über. Ich muss also die Ausgabe mit einer geplanten Darlehensfinanzierung darstellen, obwohl ich zum Zeitpunkt der Budgeterstellung schon weiß, dass ich dieses Darlehen nicht aufnehmen werde! Natürlich schaut es bei der Budgeterstellung so aus, als würden wir den Schuldenstand wieder erhöhen, was mir total gegen den Strich geht.
Es geht aber einfach nicht anders. Was mich tröstet ist, wir werden den Schuldenstand trotzdem reduzieren. Man sieht halt erst nach dem Rechnungsabschluss was wirklich Sache ist, bzw. dann beim Nachtragsvoranschlag.
Natürlich ist das Budget trotzdem wichtig. Es zeigt auf, welche Projekte geplant sind, wie es mit den Fixkosten aussieht, etc. Doch Aussage über den voraussichtlichen Schuldenstand per Ende des Folgejahres, kann man aufgrund des Budgets nach Vorgaben der VRV2015 nicht mehr treffen.

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