Neuerungen VRV 2015 ab 2024

Die VRV – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung aus dem Jahr 2015 wurde wieder ein wenig adaptiert. Die Neuerungen gelten ab dem Voranschlag 2024. D.h. die Neuerungen müssen bereits ab September auch mittels Software abgebildet sein und die Verantwortlichen in den Gemeindebuchhaltungen müssen geschult sein.

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, das wird knapp…. Vor allem die Umsetzung bei der Software ist so eine Sache, die zur Zeit nur bedingt klappt. Oftmals werden Änderungen eingespielt, kurz nachdem der Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss eingespielt worden ist.

Auf den ersten Blick treffen uns die Neuerungen in Vösendorf eher nicht. Manches können wir uns aber erst anschauen, wenn die Software steht.

Der Ansatz 980 „Verrechnung zwischen operativer Gebarung und Projekten“ ermöglicht es nunmehr, so wie bereits bei der VRV 1997 die Zuführung von Eigenmitteln zur Finanzierung von Projekten transparent bei einem Ansatz auszuweisen. – Das könnte interessant werden, wenn es denn wie geplant funktioniert. Die Darstellung der Mittelverschiebung zwischen laufendem Budget und dem Projektbudget ist derzeit ja eher unübersichtlich. Eine Verbesserung wäre auf jeden Fall ein Fortschritt.

Die gesamte Information von Kommunal findet ihr hier.

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