Vorbereitung für die Sommerpause

Im Juni gibt es nochmal ordentlich viele Termine, weil sich viele bereits auf die Sommerpause vorbereiten. Ich glaube ich kümmere mich dann in Ruhe im Sommer um meine Projekte. Zwei Monate Sommerpause gab es bei mir nicht mehr, seit ich mit der Schule fertig bin, was bereits im vorigen Jahrtausend der Fall war. 😁

Diese Woche bin ich auf jeden Fall mit dem Lesen des Nachtragsvoranschlages beschäftigt. Ich wurde bereits vorige Woche um meine Meinung diesbezüglich gefragt, aber da musste ich mich in die 68 Tagesordnungspunkte für die Gemeindevorstandssitzung einlesen.

Diese Woche also Nachtragsbudget, nächste Woche ist dann allgemeine Vorbereitung für die Gemeinderatssitzung angesagt und Ende Juni dann Gemeinderatssitzung.

Wer sich übrigens für die finanziellen Pläne der Gemeinderegierung interessiert – Hier geht es zu der öffentlichen Einsichtnahme des 1. Nachtragsbudgets 2026. Mein Dank geht an dieser Stelle an die GGR Sabine Brauneder – ich habe nun tatsächlich für meinen Bereich ein Budget bekommen. 🎉

Macht euch gerne selbst ein Bild. Meine Meinung werde ich dann in der Gemeinderatssitzung kundtun.

Hier wird es auf jeden Fall keine Sommerpause geben. Hoffentlich gehen mir nicht die Themen aus! Sollte sich in Vösendorf wirklich den ganzen Sommer gar nichts tun, muss ich erst noch schauen worüber ich euch auf dem Laufenden halten kann. 😲

Bundesvergabegesetz 2026 (2018)

Da auch die Gemeinden in Österreich dem Bundesvergabegesetz unterliegen, möchte ich hier ein paar Eckdaten dazu kommunizieren.

Wenn man das Bundesvergabegesetz 2026 sucht, findet man im Rechtsinformationssystem erstmal gar nichts. Daher dachte ich zuerst es sei noch nicht in Kraft. Allerdings stimmt das nicht, die Änderungen sind bereits seit März 2026 gültig – inklusive der neuen Schwellenwerte. Hier kann man sich die gesamte gültige Rechtsvorschrift durchlesen. Die Regelungen 2026 wurden einfach in das Gesetz von 2018 eingearbeitet.

Das erste Bundesvergabegesetz wurde bereits 1993 beschlossen. Es war eine Notwendigkeit für den Beitritt Österreichs zur europäischen Union. Davor gab es zwar Richtlinien für den öffentlichen Dienst, aber kein eigenes Gesetz.

Und trotzdem ist es noch nicht in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes (und der Politik) angekommen, dass es dieses Gesetz gibt und dass man sich als Einrichtung, welche mit Steuergeld arbeitet, auch daran zu halten hat. Da es ein gültiges Gesetz ist, werde ich auch in Zukunft bei den Vergaben der Gemeinde Vösendorf darauf achten, dass es eingehalten wird. Es geht um Steuergeld, welches nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auszugeben ist!

Ich habe auch die KI gebeten mir die Hauptgründe für das Bundesvergabegesetz in Österreich zusammen zu fassen:

Das Bundesvergabegesetz (BVergG) in Österreich wurde geschaffen, um einen transparenten, fairen und wirtschaftlichen Rahmen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu garantieren.

Die wesentlichen Gründe für seine Einführung und regelmäßigen Anpassungen lassen sich in vier Hauptpunkte zusammenfassen:

  • Umsetzung von EU-Recht (Harmonisierung): Der primäre Auslöser für das moderne Bundesvergabegesetz ist die Verpflichtung Österreichs, die Vergaberichtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Ziel der EU ist es, einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten, in dem Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten den gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.
  • Sicherstellung von freiem Wettbewerb und Gleichbehandlung: Das Gesetz soll verhindern, dass heimische oder politisch nahestehende Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden oder staatliche Betriebe) bevorzugt werden. Alle Bieter müssen gleich und nicht-diskriminierend behandelt werden.
  • Transparenz und Korruptionsprävention: Durch streng vorgeschriebene, nachvollziehbare Verfahren und Veröffentlichungspflichten wird der gesamte Beschaffungsprozess transparent gemacht. Das minimiert das Risiko von Freunderlwirtschaft, Absprachen und Korruption.
  • Wirtschaftlicher Einsatz von Steuergeldern: Öffentliche Auftraggeber sind dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Das BVergG stellt über strukturierte Ausschreibungsverfahren sicher, dass der Staat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (das „bestbieterprinzip“) für sein Geld bekommt.

Zusammenfassend: Das BVergG sorgt dafür, dass bei öffentlichen Aufträgen der Wettbewerb regiert, Steuergelder effizient genutzt werden und alle Unternehmen – egal ob klein oder groß, national oder international – die gleichen fairen Chancen erhalten.

Dem würde ich nur noch hinzufügen wollen, dass es neben dem Bestbieterprinzip auch das Billigstbieterprinzip gibt und das Wichtigste bei Vergaben ist, für die Angebotseinholung eine klare Leistungsbeschreibung zu übermitteln, damit die vorgelegten Angebote auch vergleichbar sind!

226 Tage = über sieben Monate

Ich werde immer wieder auf der Straße gefragt, was es Neues gibt auf der Gemeinde. Und ich kann seit 226 Tagen immer nur dasselbe sagen

„Derzeit noch nichts!“

Auch wenn das eine oder andere Thema mittlerweile besprochen wird – in Beschlüsse gegossene Entscheidungen gibt es derzeit noch keine – zu den meiner Meinung nach, wichtigen Punkten.

Aber Ende Juni besteht die nächste Chance für eine Weichenstellung. Es gibt nächste Woche noch eine Gemeindevorstandssitzung und Ende Juni dann eine Gemeinderatssitzung.

Was ich schon weiß, es wird einen Nachtragsvoranschlag 2026 geben. Was dort alles berücksichtigt ist, weiß ich aber natürlich noch nicht.

Anfang Februar habe ich einen Beitrag geschrieben, was mir alles fehlen würde. Noch sind alle Punkte von Februar offen, wobei sich zumindest ein Punkt in der Gemeinderatssitzung Ende Juni wiederfinden könnte. Nach derzeitigem Stand könnte sich tatsächlich etwas bewegen. Aber noch ist die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung nicht fixiert. Bezüglich eines anderen Punktes wurden schon mehrfach eingeschobene Sitzungen angekündigt, jedoch ist es nie dazu gekommen. Schau ma mal, vielleicht ist ja auch ein zweiter Punkt in der Juni-Sitzung.

Sollte sich heuer doch noch was bewegen auf der Gemeinde, sage ich euch auf jeden Fall Bescheid!

Geheimhaltung

Natürlich finden auch Ausschüsse statt und es gibt auch diverse Arbeitsgruppen. Allerdings darf ich über den Inhalt nicht schreiben. Denn auch wenn das Amtsgeheimnis abgeschafft worden ist, gilt dies nicht für Gemeinderäte.

So sagt der §21 (5) NÖ GO 1973 i.d.g.F. folgendes:

Die Mitglieder des Gemeinderates haben entsprechend den bundesverfassungsgesetzlichen Vorgaben den Grundsatz der Informationsfreiheit zu wahren. Sie sind, soweit erforderlich und gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Geheimhaltung über alle ihnen aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen

  1. aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen,
  2. im Interesse der nationalen Sicherheit,
  3. im Interesse der umfassenden Landesverteidigung,
  4. im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
  5. zur Vorbereitung einer Entscheidung,
  6. zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer
    Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers oder
  7. zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen
    verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über die Dauer der Mitgliedschaft zum Gemeinderat hinaus. Von dieser Verpflichtung zur Geheimhaltung können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.

Alles was wir in den Arbeitsgruppen – zur Vorbereitung einer Entscheidung – hören und worüber wir sprechen, dürfen wir also nicht kommunizieren. Und auch nicht was in den Ausschüssen besprochen wird. Denn auch dort wird darüber diskutiert, was letztendlich in einem Tagesordnungspunkt für eine Gemeindevorstand bzw. -ratssitzung mündet.

Und Punkte in der Nicht-öffentlichen Sitzung sind deshalb nicht öffentlich, weil Interessen eines Dritten gewahrt werden sollen.

Jedem/Jeder der mehr wissen will, was auf der Gemeinde passiert empfehle ich daher bei der nächsten Wahl anzutreten und zu schauen ein Mandat als Gemeinderat zu erreichen.

Sitzungen

Alles was nicht unter laufende Verwaltung oder Bürgermeisterkompetenz fällt, muss durch diverse Gremien. Entweder nur in den Gemeindevorstand oder in Gemeindevorstand und Gemeinderat.

Hier müssen sie uns natürlich informieren.

Was ich noch nicht herausgefunden habe ist, ob sie wirklich so verpeilt sind, wie sie uns manchmal glauben machen wollen oder ob sie ihre Punkte – welche durch die Gremien müssen – wirklich nicht im Griff haben.

  • Verschobene Sitzungen.
  • Vergessene Termine.
  • Ständige Dringlichkeitsanträge von den Regierungsparteien, weil fünf Tage vor der Sitzung noch nicht klar war, dass es den Punkt geben wird?
  • Tagesordnungspunkte wo der Inhalt nicht mit dem Antragstext zusammen stimmt bzw. der Antragstext nicht das wieder gibt, was gesagt wird.
  • Tagesordnungspunkte welche plötzlich verschwinden zwischen den Gremien.

Wahrscheinlich bin ich einfach zu korrekt. Nach 22 Jahren beim Bundesheer, bin ich gute Vorbereitung, Einhaltung von Terminen und Pünktlichkeit einfach gewöhnt, daher wirkt die jetzige Sitzungsführung für mich wahrscheinlich deshalb phasenweise so chaotisch und unorganisiert.

Aber vielleicht gewöhne ich mich noch daran.

Laufende Verwaltung

Alles was unter den Oberbegriff laufende Verwaltung fällt, muss nicht durch den Gemeinderat. Wenn die Regierung nicht will, dass wir wissen was im laufenden Betrieb passiert, müssen sie es uns auch nicht sagen. Es gibt dann nur die Möglichkeit, dass man bei den Mitarbeitern etwas erfragen kann – so sie denn etwas erzählen dürfen – oder man kommt über den Prüfungsausschuss drauf, was auf der Gemeinde läuft.

Die jetzige Regierung hat in der letzten Legislaturperiode immer bemängelt, dass sie keinerlei Infos bekommen haben und sie würden das ja ganz anders machen.

Nach einem halben Jahr kann ich sagen:

Machen sie nicht!

Sie agieren ganz genau so wie ihr Vorgänger!

Informationsbedürfnis

Ich melde mich nach einer kurzen kreativen Schaffenspause wieder retour und würde gerne von euch liebe Leser folgendes Wissen

  • Fühlt ihr euch gut von der Gemeinde informiert?
  • Habt ihr das Gefühl, dass etwas weiter geht im Ort?
  • Werden für euch wichtige Punkte umgesetzt?

Schreibt mir dazu gerne an kontakt@voesendorf.info

Vösendorfs Zukunft – Teil 1

Unsere erste Aussendung heuer ist gerade in Verteilung. Unsere Gemeinderäte sind fleißig in ganz Vösendorf unterwegs und bringen euch die Aussendung persönlich in den Postkasten.

Es kann also ein wenig dauern, bis jeder Haushalt unsere Post bekommen hat! Für alle die nicht so lange warten wollen und natürlich auch für alle Interessierte außerhalb von Vösendorfs Ortsgrenze gibt es hier die gesamte Aussendung zum Nachlesen.

Ich muss jetzt auch los, die Postkästen in der Siedlung befüllen 😉

Task Force – Bericht

Ich muss gestehen, diese Task Force verstehe ich -nach dem Bericht in der letzten Gemeinderatssitzung, Punkt 1.7- nicht mehr.

So wie ich das ursprünglich verstanden hatte, ist die Task Force eingerichtet worden zur „Aufarbeitung und Überprüfung historischer Eingangsrechnungen“, Punkt 6 des Koalitionsabkommens von SPÖ und V2000. Diese Arbeitsgruppe bzw. Task Force soll alle Rechnungen von 2020 bis 2023 aufarbeiten und überprüfen. Sie wollen Unregelmäßigkeiten identifizieren und gegebenenfalls finanzielle Rückforderungen für die Gemeinde einleiten. Quelle: Koalitionsabkommen auf  der Webseite der V2000.

Dann habe ich gehört das Peter Köck (Grüne) die Leitung übernehmen soll. Was ich persönlich spannend fand, da ja seine damalige Lebensgefährtin von März 2020 bis November 2022 Vizebürgermeisterin war. Also ich hätte mir ehrlich gesagt jemand anderen gesucht, der diesen Zeitraum auf Unregelmäßigkeiten überprüfen soll. Aber gut. Nicht meine Sache, wir sind ja dezidiert von der Task Force ausgeschlossen, schließlich sollen ja unsere Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden und nicht die von den Grünen.

Dann las ich auf Facebook den Unmut von Peter Köck, weil in der Task Force nichts passierte. Gem. seinem Posting von 16. März meinte er „die SPÖ ist offensichtlich weiter nicht daran interessiert“.

Für mich war die Task Force ab da irgendwie gar nicht mehr greifbar, umso gespannter erwartete ich den Bericht. Der war natürlich im Vorfeld nicht im Session Net, das macht man normalerweise bei Punkten mit Sprengkraft. Nun gut, die Sprengkraft könnt ihr euch gerne jederzeit nachschauen ab 1:06:57 des Live-Stream

Der erste spannende Punkt. Die Frau Bürgermeisterin erwartet die zeitnahe Einberufung zu einer Sitzung durch den beauftragten Leiter Peter Köck – ja er war sehr überrascht darüber.

Der nächste spannende Punkt war, dass sich die Frau Bürgermeisterin befangen erklärt hat, da sie sich als Bürgermeisterin ja nicht selbst prüfen kann. Braucht sie ja auch nicht, wenn der Zeitraum 2020 bis 2023 geprüft wird. In diesem Zeitraum war sie nicht mal im Gemeinderat, also befangen ist da wohl eher der ehemalige Lebensgefährte der damaligen Vize-Bürgermeisterin.

Und ganz persönlich finde ich spannend, dass der grüne Gemeinderat einen Punkt vom Koalitionsabkommen zwischen SPÖ und V2000 umsetzen soll. Wieso machen sie das nicht selber? Oder hat ihnen schon jemand das Rechnungssystem erklärt und ihnen klar gemacht, dass bei Rechnungen die von drei bis fünf Personen geprüft werden, eher keine Unregelmäßigkeiten zu finden sind?

Also ich lege hier für niemanden die Hand ins Feuer, manch einer hat uns schon gezeigt, zu was er so fähig ist. Also vielleicht findet die TaskForce tatsächlich irgendwo etwas. Aber eher nicht bei den laufenden Rechnungen im ElAK (elektronischen Akt), wo die Buchhaltung „rechnerisch geprüft“ hat, ein Abteilungsleiter „sachlich geprüft“ hat, die Amtsleitung „inhaltlich und formal geprüft“ hat und ich als politische Vertreterin auch noch drüber geschaut habe.

Die Task Force bleibt also spannend. Genauso spannend wie die Tatsache, dass Punkt 8 des Koalitionsabkommens schon mehrfach nicht eingehalten worden ist.

Dringlichkeitsantrag Fördermodell

Der zweite Dringlichkeitsantrag drehte sich auch um das Thema Gemeindewohnungen.

Wir hatten in der Sitzung einen Punkt bezüglich neuer Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen. Für uns wäre aber wichtig, wenn in den 450 Gemeindewohnungen auch Menschen wohnen würden, die es wirklich brauchen! Und deshalb haben wir einen Antrag eingebracht zum

Thema: Einführung eines sozial gerechten Fördermodells für Gemeindewohnungen in Vösendorf

Hier zum gesamten Text: