Dringlichkeitsantrag Sportzentrum

Was ist eigentlich ein Dringlichkeitsantrag?

Normalerweise müssen Anträge und Tagesordnungspunkte 5 Tage vor der Gemeindevorstandssitzung vorliegen um es auf die Tagesordnung zu schaffen. Alle Punkte die im Gemeinderat auf der Tagesordnung landen, müssen im Gemeindevorstand vorberaten werden. Ein Dringlichkeitsantrag hebelt diese Fristen aus, wenn eine Sache keinen Aufschub duldet.

Der Hauptzweck ist die Handlungsfähigkeit der Gemeinde bei unvorhersehbaren Ereignissen. Wenn zwischen der offiziellen Einladung zur Sitzung und dem eigentlichen Sitzungstag etwas Akutes passiert, kann der Gemeinderat sofort reagieren. (z.B. Kanaleinbruch, defektes Müllauto, etc.).

Der Ankauf für Geräte für die Rasenpflege des Sportzentrums sind KEIN Notfall. Und trotzdem gibt es schon wieder einen Dringlichkeitsantrag von einer der beiden Regierungsparteien, weil sie es nicht geschafft haben die Fristen einzuhalten.

Zum Inhalt des Dringlichkeitsantrages – was passiert hier? Der ASV Vösendorf ist hinkünftig nur mehr einer der Mieter des Sportzentrums. Jeder und jede kann hinkünftig den Sportplatz mieten. Und dafür soll jetzt der Platz bespielbar gemacht werden. Dazu wurde bereits eine professionelle Rasenpflege beauftragt. Und jetzt kommen die Geräte. Und was kommt danach? Das wissen wir noch nicht, dass werden wir wahrscheinlich dann mit Dringlichkeitsantrag in der nächsten Sitzung vorgelegt bekommen.

Warum sind Dringlichkeitsanträge zu so umfangreichen Themen kritisch zu sehen? Weil man sich mit der Thematik im Vorfeld nicht auseinandersetzen kann. Man kann sich die Angebote nicht anschauen, man kann es nicht prüfen, man kann nicht mit Menschen darüber reden, die davon Ahnung haben. Normalerweise werden so Themen in Ausschüssen diskutiert. Dort können auch Fragen gestellt werden. Wenn ihr wissen wollt wie es in einem Ausschuss normalerweise läuft, empfehle ich euch daher den Live-Stream ab 2:30:00

Hier unsere Stellungnahme zu dem Thema:

Wir stehen heute vor einer budgetären Realität, die uns allen tiefste Sorge bereiten muss. Wenn wir einen Blick in unseren Finanzierungshaushalt werfen, sehen wir dort ein Minus von 1,2 Millionen Euro. Zur Erinnerung: An dieser Stelle müsste eigentlich ein deutliches Plus stehen, damit wir überhaupt eine Chance haben, unser Budget nachhaltig zu sanieren. 

In genau dieser kritischen Phase debattieren wir nun über die Anschaffung eines bzw. mehrerer Mähroboter sowie Spindelmäher für den Sportplatz. Angesichts der Zahlen ist das politisch und wirtschaftlich schlichtweg für uns nicht vertretbar. Wir müssen konsolidieren! 

Ich möchte dies anhand von drei wesentlichen Punkten verdeutlichen: 

  1. Fehlende Dringlichkeit und gesetzlicher Aufgabenbereich: Die Pflege des Sportplatzes gehört nicht zu den Kernaufgaben oder der Daseinsvorsorge einer Gemeinde. Es liegt hier absolut keine Dringlichkeit vor. Ein Mähroboter ist kein Notfall, der das tägliche Leben unserer Bürger gefährdet – anders als ein akuter Kanaleinbruch oder ein defektes Müllauto, wo wir sofort handeln müssten! Wenn Geld da ist, kann man sich solchen Luxus leisten. In unserer Situation ist dieses Geld an wichtigeren Stellen einzusetzen. 
  1. Das massive Missverhältnis im laufenden Betrieb: Schon jetzt übersteigen die laufenden Kosten dieses Bereichs die Einnahmen um ein Vielfaches. Laut Nachweis der operativen Gebarung (NVA) stehen magere Einnahmen von: 
  • € 31.400,– an Benützungsentgelten, 
  • € 10.000,– an Miet- und Pachterträgen, sowie 
  • € 5.000,– an sonstigen Erträgen 
  • Gesamteinnahmen: € 46.400,– 

…astronomisch laufenden Ausgaben von € 288.200,– gegenüber! 

  1. Der wirtschaftliche Totalschaden der Neuanschaffung: Anstatt hier den Rotstift anzusetzen, sollen nun zusätzlich € 185.000,– investiert werden. Rechnet man die Darlehenskosten von € 124.000,– hinzu, erzeugen wir sehenden Auges ein zusätzliches Minus von € 550.800,–. Von einer „kostendeckenden“ Führung kann hier überhaupt keine Rede mehr sein. 

Fazit: Mit solchen Ausgaben werden wir unser Budget auch langfristig nicht sanieren können. Wir ersuchen um Rückbesinnung auf unsere Kernaufgaben.  

Wir müssen konsolidieren – und zwar jetzt.

1. Nachtragsvoranschlag 2026

Bei der gestrigen Gemeinderatssitzung war auch der erste Nachtragsvoranschlag 2026 ein Thema. Ich habe mir den Entwurf des NVA natürlich im Vorfeld im Detail angeschaut und ein Stellungnahme für die Sitzung vorbereitet.

Ihr könnte es euch gerne im aufgezeichneten Live-Stream anschauen.

Ich habe mir den Teil jetzt nochmal angehört und auch meine Stellungnahme nochmal gelesen und weiß leider auch beim zweiten Mal hören nicht, warum unsere Frau Bürgermeisterin glaubt die Kanal- und Kläranlagekosten rechtfertigen zu müssen. Die wurden von mir gar nicht kritisiert. 😂

Auf die Rahmenvereinbarung mit dem Rechtsanwalt freue ich mich übrigens schon. Und was das Thema Personalkosten anbelangt. Erstens hat die Regierung bereits bewiesen, dass sie kein Problem damit haben Leute zu kündigen und zweitens, steigen die Personalkosten gegenüber 2025. Wenn sie ihr Wahlkampfthema also ernst nehmen würden, wäre es höchste Zeit, die im Koalitionsabkommen angeführte Überprüfung der Verwaltungs- und Organisationsstruktur anzugehen.

Wie in der Stellungnahme ausgeführt, die großen Würfe zur Budgetkonsolidierung warten noch darauf behandelt zu werden.

Hier meine gesamte Stellungnahme. Ich empfehle aber ausdrücklich dass ihr euch den Mitschnitt anschaut, ist wirklich sehenswert.

Der vorliegende 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2026 ist zwar auf dem Papier geringfügig besser als der ursprüngliche Voranschlag, er ist jedoch meilenweit von einem echten, dringend notwendigen Konsolidierungsbudget entfernt. Wer von Einsparungen spricht, aber bei den Ermessensausgaben die Zügel locker lässt, betreibt keine seriöse Haushaltspolitik.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet Sachkonten für Ermessensausgaben erhöht, statt reduziert werden. Besonders ins Auge sticht die Erhöhung um € 18.000,– bei der Brauchtumspflege, den Festen und dem Advent. Das ist exakt jene Politik der „Brot und Spiele“, welche die aktuelle Regierung dem ehemaligen Bürgermeister stets lautstark vorgeworfen hat.

Ein weiterer kritischer Punkt sind die steigenden Rechts- und Beratungskosten sowie Sachverständigenhonorare. Bei diesen steigenden Kosten erwarten wir uns in der nächste Gemeinderatssitzung die Vorlage der Rahmenvereinbarung mit dem neuen Rechtsanwalt. In der Vergangenheit waren diese Kosten durch einen klaren Rahmenvertrag gedeckelt und es gab kaum Verluste in Prozessen. Dies könnte sich heuer auch noch ändern und ob die Prozesskostenrückstellung von € 80.000,– reichen wird, werden wir erst noch sehen.

Im Bereich der „Südheide“ (Kindergarten IV) arbeiten wir mit Indizien statt mit Fakten. Da wir über den Inhalt laufender Verhandlungen nicht informiert werden, lässt sich die Seriosität der Budgetzahlen von unserer Seite nicht beurteilen. Das bereits ein zweiter NVA als Möglichkeit im Raum steht, zeigt wie unsicher das aktuelle Zahlenwerk ist.

Die Zahlen der Kontengruppe 859100 zum Betrieb gewerblicher Art Sportzentrum sprechen eine deutliche Sprache. Hier steigen die Kosten für laufende Ausgaben in unserer Gemeinde um € 75.000,–. Und wofür? Um “Perspektiven für den ASV” zu schaffen, wie es in der jüngsten Aussendung der V2000 so schön hieß. Fakt ist: Dieser sogenannte “Neustart Sportplatz” geht eindeutig und direkt zu Lasten unseres Gemeindebudgets. Wenn am Ende ein sattes Minus von € 550.800,– beim Sportzentrum steht, dann hat das absolut nichts mit “gesunden Beinen” zu tun, die uns der politische Mitbewerber verkaufen will. Ganz im Gegenteil. Darüber hinaus hoffe ich, dass die neue Lösung nicht der Auslöser für eine saftige Steuerrückzahlung ist! Die wäre im Budget nämlich auch noch nicht eingepreist.

Dafür wird an anderen Stellen im Budget gespart. Die Kürzungen bei der Ortsbildpflege, der Instandhaltung von Straßen, Parkbänken, Spielplätzen und Hundezonen sind bereits jetzt im Ort sichtbar und Thema bei den Bürgern. Natürlich muss gespart werden, aber was einfach immer noch fehlt, sind die großen Würfe. € 28.000,– Einsparungen bei den Senioren und den Kindern, werden das Budget nicht sanieren!

Wo bleiben die Gemeindekooperationen? Welche Maßnahmen sind im Personalbereich geplant – immerhin handelt es sich dabei um den größten Fixkostenblock? Der Dienstpostenplan bleibt unverändert; sichtbar sind lediglich einige bemerkenswerte Personalumschichtungen im Budget, zu denen uns allerdings noch keine näheren Details vorliegen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Budget zahlreiche Anschaffungen und Umschichtungen abgebildet sind, die im Vorfeld mit uns nicht besprochen wurden. Eine fundierte Beurteilung, ob diese Ansätze inhaltlich und finanziell vertretbar sind, ist aus unserer Sicht daher derzeit nicht möglich.

Gerade bei finanziell umfangreichen Projektansätzen wäre es sinnvoll, den mittelfristigen Finanzplan konsequent zu befüllen und nicht erst abzuwarten, bis dies vom Land eingefordert wird. Im Bereich Straßenbau ist eine solche Planung bereits bis 2030 vorhanden. Auch im Bereich Kläranlage und Kanal finden sich im Nachtragsvoranschlag Planungen zumindest bis 2027.

Ein weiterer, besonders wichtiger Bereich bleibt jedoch weiterhin unberücksichtigt, obwohl im Finanzausschuss die Notwendigkeit einer entsprechenden Planung ausdrücklich als sinnvoll angesehen wurde: das Feuerwehrwesen. Gerade hier bindet jede größere Anschaffung erhebliche Budgetmittel. Umso unverständlicher ist es, dass es nach wie vor keine mehrjährige Finanzplanung gibt.

Leider zeigt sich erneut, dass Empfehlungen des Finanzausschusses in einigen Fachausschüssen nicht in ausreichendem Maß berücksichtigt und umgesetzt werden.

Abschließend ein Wort zum Demokratieverständnis: Wir schreiben das Jahr 2026. Dass der vollständige Nachtragsvoranschlag nicht online verfügbar ist, sondern interessierte Bürger dazu genötigt werden zu eingeschränkten Amtsstunden (Mo bis Fr 08:00 bis 12:00 Uhr und Do zusätzlich 13:00 bis 18:00 Uhr) in der Buchhaltung Einsicht zu nehmen, ist ein Hohn. Entweder hat diese Regierung das Thema Digitalisierung nicht verstanden, oder – was schwerer wiegt – man hat schlichtweg etwas zu verbergen.

Aus den oben angeführten Gründen ist es uns daher nicht möglich, bei dem Nachtragsvoranschlag mitzustimmen.

Gemeinderatssitzung 29. Juni 2026

Eigentliche war die Sitzung ursprünglich diese Woche geplant, allerdings wurde sie vor geraumer Zeit auf nächste Woche verschoben. Am Montag wird es auf jeden Fall heiß in Vösendorf. 36 Grad Außentemperatur, innen wird es wahrscheinlich noch sehr viel heißer sein im Sitzungssaal. Wer sich die Gemeinderatssitzung trotzdem live vor Ort anschauen will, kann dies tun. Der öffentliche Teil startet um 18 Uhr! Für diejenigen welche sich die Sitzung lieber von zu Hause ansehen, ist ein Live-Stream geplant.

Anbei die Tagesordnungspunkte, welche uns am Montag übermittelt worden sind. Stimmen aber nicht mehr so ganz. Ein Punkt wurde gestern bereits abgesetzt. Auch inhaltlich hat sich seit Montag noch was geändert. Wir werden das heute in der Fraktion mal durchbesprechen, aber bis Montag kurz vor Beginn der Sitzung müssen wir damit rechnen, dass sich noch mehr ändert – wissen wir bereits aus der Vergangenheit.

Was wir derzeit auch noch nicht wissen, wie viele Dringlichkeitsanträge die Regierung diesmal einbringt. Normalerweise ein Mittel der Opposition, wird es von SPÖ/V2000 gerne genutzt um kurzfristig noch Punkte auf die Tagesordnung zu bringen – die ja eigentlich von ihnen erstellt wird.

Vorbereitung für die Sommerpause

Im Juni gibt es nochmal ordentlich viele Termine, weil sich viele bereits auf die Sommerpause vorbereiten. Ich glaube ich kümmere mich dann in Ruhe im Sommer um meine Projekte. Zwei Monate Sommerpause gab es bei mir nicht mehr, seit ich mit der Schule fertig bin, was bereits im vorigen Jahrtausend der Fall war. 😁

Diese Woche bin ich auf jeden Fall mit dem Lesen des Nachtragsvoranschlages beschäftigt. Ich wurde bereits vorige Woche um meine Meinung diesbezüglich gefragt, aber da musste ich mich in die 68 Tagesordnungspunkte für die Gemeindevorstandssitzung einlesen.

Diese Woche also Nachtragsbudget, nächste Woche ist dann allgemeine Vorbereitung für die Gemeinderatssitzung angesagt und Ende Juni dann Gemeinderatssitzung.

Hier geht es übrigens zur Kundmachubg des 1. Nachtragsbudgets 2026. Mein Dank geht an dieser Stelle an die GGR Sabine Brauneder – ich habe nun tatsächlich für meinen Bereich ein Budget bekommen. 🎉

Macht euch gerne selbst ein Bild. Meine Meinung werde ich dann in der Gemeinderatssitzung kundtun.

Hier wird es auf jeden Fall keine Sommerpause geben. Hoffentlich gehen mir nicht die Themen aus! Sollte sich in Vösendorf wirklich den ganzen Sommer gar nichts tun, muss ich erst noch schauen worüber ich euch auf dem Laufenden halten kann. 😲

Bundesvergabegesetz 2026 (2018)

Da auch die Gemeinden in Österreich dem Bundesvergabegesetz unterliegen, möchte ich hier ein paar Eckdaten dazu kommunizieren.

Wenn man das Bundesvergabegesetz 2026 sucht, findet man im Rechtsinformationssystem erstmal gar nichts. Daher dachte ich zuerst es sei noch nicht in Kraft. Allerdings stimmt das nicht, die Änderungen sind bereits seit März 2026 gültig – inklusive der neuen Schwellenwerte. Hier kann man sich die gesamte gültige Rechtsvorschrift durchlesen. Die Regelungen 2026 wurden einfach in das Gesetz von 2018 eingearbeitet.

Das erste Bundesvergabegesetz wurde bereits 1993 beschlossen. Es war eine Notwendigkeit für den Beitritt Österreichs zur europäischen Union. Davor gab es zwar Richtlinien für den öffentlichen Dienst, aber kein eigenes Gesetz.

Und trotzdem ist es noch nicht in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes (und der Politik) angekommen, dass es dieses Gesetz gibt und dass man sich als Einrichtung, welche mit Steuergeld arbeitet, auch daran zu halten hat. Da es ein gültiges Gesetz ist, werde ich auch in Zukunft bei den Vergaben der Gemeinde Vösendorf darauf achten, dass es eingehalten wird. Es geht um Steuergeld, welches nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auszugeben ist!

Ich habe auch die KI gebeten mir die Hauptgründe für das Bundesvergabegesetz in Österreich zusammen zu fassen:

Das Bundesvergabegesetz (BVergG) in Österreich wurde geschaffen, um einen transparenten, fairen und wirtschaftlichen Rahmen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu garantieren.

Die wesentlichen Gründe für seine Einführung und regelmäßigen Anpassungen lassen sich in vier Hauptpunkte zusammenfassen:

  • Umsetzung von EU-Recht (Harmonisierung): Der primäre Auslöser für das moderne Bundesvergabegesetz ist die Verpflichtung Österreichs, die Vergaberichtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Ziel der EU ist es, einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten, in dem Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten den gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.
  • Sicherstellung von freiem Wettbewerb und Gleichbehandlung: Das Gesetz soll verhindern, dass heimische oder politisch nahestehende Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden oder staatliche Betriebe) bevorzugt werden. Alle Bieter müssen gleich und nicht-diskriminierend behandelt werden.
  • Transparenz und Korruptionsprävention: Durch streng vorgeschriebene, nachvollziehbare Verfahren und Veröffentlichungspflichten wird der gesamte Beschaffungsprozess transparent gemacht. Das minimiert das Risiko von Freunderlwirtschaft, Absprachen und Korruption.
  • Wirtschaftlicher Einsatz von Steuergeldern: Öffentliche Auftraggeber sind dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Das BVergG stellt über strukturierte Ausschreibungsverfahren sicher, dass der Staat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (das „bestbieterprinzip“) für sein Geld bekommt.

Zusammenfassend: Das BVergG sorgt dafür, dass bei öffentlichen Aufträgen der Wettbewerb regiert, Steuergelder effizient genutzt werden und alle Unternehmen – egal ob klein oder groß, national oder international – die gleichen fairen Chancen erhalten.

Dem würde ich nur noch hinzufügen wollen, dass es neben dem Bestbieterprinzip auch das Billigstbieterprinzip gibt und das Wichtigste bei Vergaben ist, für die Angebotseinholung eine klare Leistungsbeschreibung zu übermitteln, damit die vorgelegten Angebote auch vergleichbar sind!

226 Tage = über sieben Monate

Ich werde immer wieder auf der Straße gefragt, was es Neues gibt auf der Gemeinde. Und ich kann seit 226 Tagen immer nur dasselbe sagen

„Derzeit noch nichts!“

Auch wenn das eine oder andere Thema mittlerweile besprochen wird – in Beschlüsse gegossene Entscheidungen gibt es derzeit noch keine – zu den meiner Meinung nach, wichtigen Punkten.

Aber Ende Juni besteht die nächste Chance für eine Weichenstellung. Es gibt nächste Woche noch eine Gemeindevorstandssitzung und Ende Juni dann eine Gemeinderatssitzung.

Was ich schon weiß, es wird einen Nachtragsvoranschlag 2026 geben. Was dort alles berücksichtigt ist, weiß ich aber natürlich noch nicht.

Anfang Februar habe ich einen Beitrag geschrieben, was mir alles fehlen würde. Noch sind alle Punkte von Februar offen, wobei sich zumindest ein Punkt in der Gemeinderatssitzung Ende Juni wiederfinden könnte. Nach derzeitigem Stand könnte sich tatsächlich etwas bewegen. Aber noch ist die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung nicht fixiert. Bezüglich eines anderen Punktes wurden schon mehrfach eingeschobene Sitzungen angekündigt, jedoch ist es nie dazu gekommen. Schau ma mal, vielleicht ist ja auch ein zweiter Punkt in der Juni-Sitzung.

Sollte sich heuer doch noch was bewegen auf der Gemeinde, sage ich euch auf jeden Fall Bescheid!

Top-Events

Ich habe mal wieder auf der Gemeinde-Homepage ein wenig gestöbert und geschaut ob es irgend etwas Neues gibt und dabei sind mir zwei angekündigte Top-Events aufgefallen!

Undercover BigBand Jubliäumskonzert – diesen Samstag 30. Mai um 19 Uhr im Kulturgwölb. Noch gibt es Karten! Ich habe meine schon und freue mich schon sehr auf das Konzert!

Und bald ist auch das Schlossparkfest 2026! Am 12. und 13. Juni wird im Schlosspark Vösendorf wieder gefeiert! Am Freitag ist die offizielle Eröffnung um 17 Uhr. Alle Details zum Schlossparkfest 2026 gibt es HIER.

Was ich auch noch mit euch teilen möchte ist der Tut gut-Vortrag zum Thema „Mythos Cholesterin“:

Viel Spaß bei den Vösendorfer Top-Events diesen Sommer! Wir sehen uns!

Digi-Kompass

Auf meine Initiative hatten wir Anfang Mai einen Beratungstermin der Dorf- und Stadterneuerung und der Donau-Universität Krems zum Thema „Wie können wir die Verwaltung mit Hilfe der Digitalisierung schneller und leichter machen und dabei die Qualität verbessern!“

Unterstützt wurde ich von den Gemeinderäten DI Christian Swoboda, MSc (Team Birgit Petross) und DI Mag. Peter Köck (Grüne).

Von der Verwaltung der Gemeinde war auch der neue Mitarbeiter dabei, welchen die Frau Bürgermeister in ihrer Kompetenz befristet eingestellt hat. Netterweise war ich von der Amtsleitung vorgewarnt worden, dass es hier einen neuen zuständigen Mitarbeiter gibt.

Wir haben uns dann alle zusammen den aktuellen Digitalisierungsstand der Gemeinde angeschaut und Verbesserungspotential für die Gemeinde identifiziert.

Es waren spannende zwei Stunden – eine halbe Stunde haben wir überzogen, da wir so motiviert waren. Einiges würde, meiner Meinung nach, wirklich viel Sinn machen. Manches haben wir bereits, ist aber nicht wirklich bekannt – das habe ich für mich mitgenommen es zu bewerben.

Ich warte jetzt noch auf das Protokoll und dann können wir das Thema im nächsten Ausschuss ein wenig vorantreiben.

Geheimhaltung

Natürlich finden auch Ausschüsse statt und es gibt auch diverse Arbeitsgruppen. Allerdings darf ich über den Inhalt nicht schreiben. Denn auch wenn das Amtsgeheimnis abgeschafft worden ist, gilt dies nicht für Gemeinderäte.

So sagt der §21 (5) NÖ GO 1973 i.d.g.F. folgendes:

Die Mitglieder des Gemeinderates haben entsprechend den bundesverfassungsgesetzlichen Vorgaben den Grundsatz der Informationsfreiheit zu wahren. Sie sind, soweit erforderlich und gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Geheimhaltung über alle ihnen aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen

  1. aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen,
  2. im Interesse der nationalen Sicherheit,
  3. im Interesse der umfassenden Landesverteidigung,
  4. im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
  5. zur Vorbereitung einer Entscheidung,
  6. zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer
    Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers oder
  7. zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen
    verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über die Dauer der Mitgliedschaft zum Gemeinderat hinaus. Von dieser Verpflichtung zur Geheimhaltung können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.

Alles was wir in den Arbeitsgruppen – zur Vorbereitung einer Entscheidung – hören und worüber wir sprechen, dürfen wir also nicht kommunizieren. Und auch nicht was in den Ausschüssen besprochen wird. Denn auch dort wird darüber diskutiert, was letztendlich in einem Tagesordnungspunkt für eine Gemeindevorstand bzw. -ratssitzung mündet.

Und Punkte in der Nicht-öffentlichen Sitzung sind deshalb nicht öffentlich, weil Interessen eines Dritten gewahrt werden sollen.

Jedem/Jeder der mehr wissen will, was auf der Gemeinde passiert empfehle ich daher bei der nächsten Wahl anzutreten und zu schauen ein Mandat als Gemeinderat zu erreichen.

Sitzungen

Alles was nicht unter laufende Verwaltung oder Bürgermeisterkompetenz fällt, muss durch diverse Gremien. Entweder nur in den Gemeindevorstand oder in Gemeindevorstand und Gemeinderat.

Hier müssen sie uns natürlich informieren.

Was ich noch nicht herausgefunden habe ist, ob sie wirklich so verpeilt sind, wie sie uns manchmal glauben machen wollen oder ob sie ihre Punkte – welche durch die Gremien müssen – wirklich nicht im Griff haben.

  • Verschobene Sitzungen.
  • Vergessene Termine.
  • Ständige Dringlichkeitsanträge von den Regierungsparteien, weil fünf Tage vor der Sitzung noch nicht klar war, dass es den Punkt geben wird?
  • Tagesordnungspunkte wo der Inhalt nicht mit dem Antragstext zusammen stimmt bzw. der Antragstext nicht das wieder gibt, was gesagt wird.
  • Tagesordnungspunkte welche plötzlich verschwinden zwischen den Gremien.

Wahrscheinlich bin ich einfach zu korrekt. Nach 22 Jahren beim Bundesheer, bin ich gute Vorbereitung, Einhaltung von Terminen und Pünktlichkeit einfach gewöhnt, daher wirkt die jetzige Sitzungsführung für mich wahrscheinlich deshalb phasenweise so chaotisch und unorganisiert.

Aber vielleicht gewöhne ich mich noch daran.