Es gibt eine vom Gemeinderat beschlossene Richtlinie unter welchen Umständen und an wen Subventionen der Gemeinde vergeben werden können.
Eine Subvention (von lateinisch subvenire ‚zu Hilfe kommen, Unterstützung‘) ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe, Unternehmen oder auch private Haushalte, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden ist. (Quelle: Wikipedia)
Es handelt sich bei Subventionen also um Geldgeschenke. Die Richtlinie regelt die Vergabe von Subventionen an Vösendorfer Sport- und Kulturvereine (eingetragen im ZVR). Darüber hinaus sind keine Subventionen vorgesehen und wurden trotzdem immer wieder ausbezahlt. Natürlich nur nach Diskussionen im Ausschuss, Beschluss im Gemeindevorstand und Gemeinderat. Selbstverständlich kann der Gemeinderat auch Subventionen beschließen, die nicht, von der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinie, abgedeckt sind.
In Zeiten wo gespart werden muss, stehen aber vor allem die nicht notwendigen Ermessensausgaben auf dem Prüfstand. Und da würde ich persönlich mal bei den Geldgeschenken an Vereine und Institutionen außerhalb von Vösendorf beginnen. Deshalb haben wir zu diesem Punkt auch in der Gemeinderatssitzung folgende Wortmeldung abgegeben:
Aufgrund der finanziellen Lage sehen wir hier die Notwendigkeit eine grundlegende Entscheidung zu treffen. Es gibt eine Richtlinie für die Vergabe von Subventionen für Sport- und Kulturvereine von Vösendorf welche, unserer Meinung nach, unbedingt einzuhalten ist. Darüber hinaus sollten Subventionen, bis zur Stabilisierung der finanziellen Lage, gut überlegt ausbezahlt werden. Das Team Birgit Petross ersucht daher den zuständigen geschäftsführenden Gemeinderat die Richtlinie zu prüfen und gegebenenfalls eine Anpassung im Ausschuss auszuarbeiten. Da die Genehmigung von Subventionen auch für nicht in Vösendorf registrierte Vereine und Vereine aus dem Bezirk Mödling langjährig gelebte Praxis war, werden wir heute nochmal mitstimmen. Wir ersuchen jedoch, ab der nächsten Sitzung einzeln über die Subventionen abzustimmen und wir werden uns dabei an die gültige Richtlinie halten.





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