Nach der Wahl muss mindestens zwei Wochen gewartet werden ob eine Wahlanfechtung erfolgt. Findet keine Wahlanfechtung statt muss binnen vier Wochen der neue Gemeinderat angelobt werden.
Da es derzeit keinen Gemeinderat gibt, wird die vier Wochen Frist natürlich nicht genutzt werden. Im Gegenteil. Wir werden den Gemeinderat so schnell wie möglich angeloben.
Die Einladung zur konstituierenden Sitzung, welche 5 Tage VOR der Sitzung ausgeschickt werden muss, wird noch, vorbehaltlich dass keine Wahlanfechtung stattfindet, ausgeschickt werden.
Wir versuchen natürlich alles, so schnell wie möglich den normalen Arbeitszustand wieder herzustellen. Ob die Wahl angefochten wird, liegt aber nicht in unseren Händen!
Die konstituierende Sitzung ist für den
22. Mai 18 Uhr geplant