Zuständigkeit Gemeinderat

Etwas was ich ganz zu Beginn meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst gelernt habe war, wenn dir jemand Arbeit gibt, prüfe als allererstes ob du überhaupt zuständig bist! Wenn nicht, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Das war allerdings nur die erste von vielen Regeln, an die man sich zu halten hat. Auch die Art wie Ansuchen eingebracht werden, ist genormt. Genau so wie die Abläufe – wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist. Ab welchen Betragsgrenzen, welche Formulare zusätzlich auszufüllen sind. Und vieles mehr. Und alles ist irgendwo geregelt. In einem Gesetz, einer Richtlinie und/oder einer Durchführungsbestimmung. Bekommt man ein neues Aufgabengebiet, werden zuerst einmal die geltenden Grundlagen gelesen.

Deshalb ist es für mich auch keine Überraschung gewesen, dass auch Gemeinderatssitzungen genormt sind. Es gibt eine Tagesordnung, Wortmeldungen sind nur zu den Tagesordnungspunkten zulässig, alle Punkte müssen in der Gemeindevorstandssitzung vorbesprochen werden (Ausnahme Dringlichkeitsanträge), die Tagesordnung legt der Bürgermeister fest, ebenso wie die Spielregeln (Sitzungspolizei), es müssen zwei Drittel der Gemeinderäte anwesend sein um beschlussfähig zu sein und es braucht eine einfache Mehrheit (mehr als 50%) für einen Beschluss, es gibt ein Protokoll, es gibt einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil, usw. Alles was man dazu wissen muss, kann man natürlich in einem Gesetz nachlesen – NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F (in der gültigen Fassung)

Zur Vorbereitung der Sitzungen bekommen die Gemeinderäte die  Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt. Das meiste ist im Session Net zu finden (ein Online Tool auf welches man auch von zu Hause aus Zugriff hat), manches ist aber auch zu groß (Dateigröße), das kann man sich dann vor Ort in der Amtsleitung anschauen. Und Rechnungsabschluss, Voranschlag und Nachtrags-Voranschlag werden per Mail versandt.

Da die Tagesordnung der Bürgermeister mit der Amtsleitung festlegt, gibt es dabei auch keine Zuständigkeitsprobleme. Bei den Dringlichkeitsanträgen ist das was anderes. Diese werden meistens von der Opposition eingebracht und sollten sich im besten Fall auf ein Thema im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates beziehen und dringend sein. Anträge die zum Beispiel nicht Vösendorf betreffen, gehören nicht in eine Gemeinderatssitzung von Vösendorf. Und Dinge die erst in ein paar Monaten relevant sind, sind nicht dringend.

Was in der neuen Legislaturperiode neu aufgetreten ist, waren Dringlichkeitsanträge, die zwar einen Mitarbeiter der Gemeinde betroffen haben, aber nicht bezüglich einer Angelegenheit die im Zuge seiner Tätigkeit für die Gemeinde erfolgt ist. Und nein, der Gemeinderat ist nicht dafür zuständig was die Gemeindemitarbeiter tun, wenn sie nicht im Dienst sind. Der Gemeinderat ist aber auch nicht zuständig dafür, was sie tun, wenn sie im Dienst sind! Dafür ist der Bürgermeister zuständig.

Und so kommen wir wieder dazu, was ich ganz am Anfang meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst gelernt habe – Wenn du unzuständig bist, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.