Schwellenwerteverordnung erneut verlängert!

Die aktuell gültigen Schwellenwerte wurden erneut verlängert. Und diesmal bis 31. Dezember 2025! BGBl II Nr. 405/2023

Dies bedeutet Direktvergaben für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind weiterhin bis € 100.000,– möglich. Bei Bauaufträgen bleibt die Grenze bei 1 Mio Euro erhalten.

Dies ist nicht nur eine enorme Erleichterung für die Gemeinden, sondern eine Kostenersparnis. Über diese Grenze hinausgehend müssen alle Dienstleistungen von der Gemeinde ausgeschrieben werden. Da dies aufgrund der Komplexibilität durch die Gemeindebediensteten nicht machbar ist, müssen Ausschreibungen fremd vergeben werden, was wiederum extra Geld kostet.

Natürlich dauern Vergaben mittels Ausschreibung auch länger und kleine, regionale Unternehmen haben eher Nachteile, da auch ihnen oftmals die Kapazität fehlt die Ausschreibungsunterlagen rechtzeitig vorzulegen.

Mit so einer positiven Meldung beginnt das Jahr 2024 schon mal gut!

Finanzausgleich – Nachtrag

Kaum war der Blogbeitrag über den Finanzausgleich online, kam die Information, dass der bestehende Finanzausgleich um zwei Jahre bis 2023 verlängert wird. Diese Verlängerung war eigentlich schon überfällig. Normalerweise hätten schon 2021 die Verhandlungen beginnen müssen, da die neue Finanzausgleichsperiode mit 1.1.2022 begonnen hat.

Nun tritt die Verlängerung rückwirkend in Kraft. Überwiegend bleibt erstmal alles gleich, ein paar Ausnahmen gibt es aber trotzdem. Vor allem die Mehrkosten im Gesundheitsbereich aufgrund der Pandemie waren ein Thema bei den Verlängerungsverhandlungen.

Interessierte können eine Zusammenfassung hier nachlesen.