Ergebnis Gemeinderatssitzung 10. Mai 2023

Gestern Abend gab es wieder eine Gemeinderatssitzung in Vösendorf.

Wer sich die Sitzung ansehen will – hier kann man dies in aller Ruhe tun.

Für mich persönlich war die Sitzung gut. Mein Punkt „1. Nachtragsvoranschlag 2023“ wurde mehrheitlich angenommen. Zu den Beweggründen der Gegenstimmen kann ich nichts sagen – was die Gemeinderäte daran gestört hat, wurde nicht kommuniziert. Ist aber auch nicht notwendig! Ich erwähne es nur, da ich oft danach gefragt werde, warum jemand bei einzelnen Punkte nicht mitgeht. Manchmal liegt es für mich auf der Hand. In diesem Fall, kann ich aber nichts dazu sagen.

Sollte nicht wieder erwarten in nächster Zeit ein Kanal einbrechen oder ähnlich dramatisches geschehen, dürften wir in der Buchhaltung der Marktgemeinde und auch ich, in den nächsten Wochen und Monaten vor allem mit dem Budgetabverbrauch und dem dazugehörigen Controlling beschäftigt sein.

In den nächsten Wochen werden voraussichtlich so viele Bestellungen wie möglich auf den Weg gebracht werden. Vor allem auch da noch immer nicht klar ist, ob die derzeit gültige Schwellenwerteverordnung, verlängert wird oder nicht. Sollten die Schwellenwerte mit Ende Juni 2023 auf € 50.000,– fallen, wird das eine enorme finanzielle und zeitliche Herausforderung für alle Gebietskörperschaften, aber auch für die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich. Ein Ausschreibungsverfahren kostet nicht nur den Gemeinden extra Geld, sondern auch den Betrieben einen enormen Verwaltungsaufwand und Zeit.

Die Grundlage für die Bestellvergaben wurde auf jeden Fall gestern durch den Nachtragsvoranschlag getroffen. Nur was budgetiert ist, darf auch bestellt werden. Und nachdem wir beim Voranschlag 2023, auch aufgrund der Vorgaben des Landes NÖ, eher wenig Projekte reingenommen haben, sind jetzt alle geplanten Projekte für 2023 abgebildet.

Direktvergaben bis € 100.000,–

Mit Ende 2022 endete der Zeitraum wo Direktvergaben im öffentlichen Dienst bis € 100.000,– möglich waren. Ab 1.1.2023 galt der Höchstbetrag von € 50.000,– netto.

Offenbar wurde da das Auslaufen der Verordnung übersehen, denn kurz nachdem die neue Höchstgrenze galt, wurde uns im Bund gesagt, wir sollten noch ein paar Tage warten. Es gab offenbar Verhandlungen die erhöhten Schwellenwerte erneut einzusetzen.

Mit 7.2.2023 ereilte uns im Bundesministerium die Botschaft, dass die Schwellenwerte erneut erhöht worden sind. Die Schwellenwerteverordnung 2023 sieht nun wieder Direktvergaben bis € 100.000,– netto vor. Allerdings gilt die Verordnung erstmal nur bis 30. Juni 2023. In der Zwischenzeit muss das BMJ prüfen ob eine Verlängerung der Maßnahme der Schwellenwerteverordnung 2018 erforderlich ist.

Bis 30. Juni 2023 gelten nunmehr – erneut – folgende Schwellenwerte:

Baubereich € 1 Mio

Liefer- und Dienstleistungsaufträge € 100.000,–

Darüber hinausgehende Beauftragung bzw. Beschaffungen sind wie gewohnt auszuschreiben. Was natürlich mehr Zeit und Kapazitäten oder Geld kostet als einfach Vergleichsangebote einzuholen. Entweder leiste ich mir Mitarbeiter die das für mich machen oder ich muss die Ausschreibungen von externen Dienstleistern durchführen lassen.

Da die Gemeinde ebenso dem Bundesvergabegesetz unterliegt, gelten diese Werte natürlich auch für alle Aufträge der Marktgemeinde Vösendorf.

Ich hoffe nur, dass wir diesmal vor auslaufen der Verordnung wissen, wie es nach dem Stichtag weitergeht.