Eigentlich hatte ich schon gar nicht mehr damit gerechnet, doch plötzlich poppte in meinem Brotjob die frohe Kunde auf. Die geltende Schwellenwerteverordnung wird bis Ende des Jahres verlängert. Es ist den Gebietskörperschaften also zumindest bis Ende des Jahres möglich, Direktvergaben bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis € 100.000,– zu tätigen. Bei Bauaufträgen bleibt die Grenze bei 1 Mio Euro.
Natürlich müssen bei Direktvergaben auch mehrere Angebote eingeholt werden um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, aber die offizielle Ausschreibung ist somit erst ab einem höheren Betrag nötig. Und so eine offizielle Ausschreibung bedeutet nicht nur mehr Aufwand für die Gebietskörperschaften, sondern auch für die Unternehmen.
Bei Direktvergaben, werden Unternehmen in der Nähe angeschrieben und um Angebotslegung ersucht. Natürlich müssen die Anforderungen klar kommuniziert werden, damit die Angebote vergleichbar sind. Beim Ausschreibungsverfahren werden die Anforderungen auf einer Online-Plattform hochgeladen und Unternehmen aus ganz Österreich können dann Angebote abgeben. Daher sind die Ausschreibungsunterlagen eine sehr komplexe Materie, da auch Frachtkosten, Zeitlimits, etc. berücksichtigt werden müssen.
Ein Beispiel: Die Instandhaltung der öffentliche Beleuchtung für Vösendorf musste aufgrund der hohen Summe ausgeschrieben werden. Und dadurch hätten sich theoretisch auch Unternehmen aus Vorarlberg bewerben können. Es musste also eine Reaktionszeit mit aufgenommen werden, da es ja wichtig ist, dass die öffentliche Beleuchtung rasch repariert wird, wenn sie nicht funktioniert. Dies ist nur ein Beispiel worauf bei Ausschreibungsunterlagen zu achten ist und daher braucht eine Gemeinde jemand der diese Ausschreibungsunterlagen aufbereitet. Was aufgrund der Komplexität fremd vergeben werden muss und wiederum extra Geld kostet.
Und bei Unternehmen sind öffentliche Ausschreibungen auch nicht so beliebt. Zumindest nicht bei kleinen Unternehmen. Konzerne haben damit weniger Probleme, doch Klein- und Mittelbetriebe bzw. Einzelunternehmen schaffen es, die notwendigen Unterlagen in der richtigen Form zusammen zu tragen, oftmals nicht. Weshalb sie dann an den Ausschreibungen nicht teilnehmen und somit von öffentlichen Aufträgen ab einer gewissen Betragshöhe automatisch ausgeschlossen sind.
Höhere Wertgrenzen helfen also vor allem kleinen Gemeinden ohne eigene Rechtsabteilung und ortsansässigen Unternehmen.