Daseinsvorsorge Gemeinden

Aufgaben der Gemeinden ist es primär die sogenannte Daseinsvorsorge sicher zu stellen.

Dazu zählen vor allem die Abwasser- und Müllentsorgung. Daher sind diese beiden Bereiche auch sogenannte Gebührenhaushalte und die Gemeinden dürfen dafür auch Gebühren einheben. Diese Gebührenhaushalte müssen auch ausgeglichen budgetiert werden. D.h. die Gemeinden sind verpflichtet darauf zu schauen, dass mit den eingehobenen Gebühren die diesbezüglichen Ausgaben gedeckt sind.

Darüber hinaus haben die Gemeinden in den letzten Jahrzehnten auch noch andere Aufgaben übertragen bekommen, welche sie umzusetzen haben. Wie zum Beispiel die Kinderbetreuung (Krabbelstube, Hort, Kindergärten). Hier hat der Bund so genannte Anschubfinanzierungen geleistet um zum Beispiel einen Hort einzurichten. Die laufenden Kosten (Energiekosten, Instandhaltungen und teilweise auch Gehälter) bleiben jedoch letztendlich an den Gemeinden hängen.

Aber auch die Gemeinden selbst, wollen Dinge umsetzen, für die sie keine eigenen Gebühren einheben dürfen. Zum Beispiel der Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Dies wird zwar immer wichtiger, aber es gibt dafür keine eigenen Budgetmittel welche dafür verwendet werden könnten.

Alle Ausgaben die nicht durch einen Gebührenhaushalt gedeckt sind, müssen in Vösendorf vor allem von den Kommunalsteuereinnahmen und den Abgabenertragsanteilen gedeckt werden. Die Kommunalsteuereinnahmen sind – ohne LockDown – dank SCS, eine beachtliche Einnahmequelle. Die aber nicht jede Gemeinde zur Verfügung hat. In vielen Gemeinden sind daher die Abgabenertragsanteile wichtiger als bei uns. Und die Abgabenertragsanteile sind der Output des sogenannten Finanzausgleiches zwischen Bund, Länder und Gemeinden in Österreich.

Und da die Bürger mittlerweile viele Dienstleistungen zu schätzen wissen, die weit über die eigentliche Daseinsvorsorge hinaus gehen, wird es für die Gemeinden immer wichtiger, entsprechende Budgetmittel zu lukrieren.

Landtagswahl NÖ am 29. Jänner 2023

Am 29. Jänner 2023 wählt Niederösterreich einen neuen Landtag.

Dies bedeutet natürlich im Vorfeld wieder einiges an Aufwand auch für die Gemeinden und die Ortsparteien. Die Wahlleiter, Beisitzer und Stellvertreter wurden schon im Dezember in der Vorweihnachtszeit von den Parteien eingemeldet. Die Gemeinden haben die Wählerverzeichnisse überprüft, ggf. bereinigt und öffentlich kund gemacht. Es gab auch bereits die konstituierende Sitzung der Wahlbehörden.

Auch wenn in den Wahllokalen wieder überwiegend Menschen sitzen die bereits bei einigen Wahlen dabei waren, muss es wieder Schulungen geben um die durchführenden Organe über die speziellen Anforderungen bei der Wahl zu informieren. Auch wenn grundsätzlich Wahlen in der selben Form ablaufen, gibt es immer auch ein paar Abweichungen. Interessant ist diesmal auch, dass ausschließlich Hauptwohnsitzer bei der Landtagswahl ihre Stimme abgeben dürfen.

Mittlerweile laufen die Vorbereitungen auf allen Ebenen und in allen Parteien. Schön langsam startet der Wahlkampf. Dies bedeutet natürlich viele koordinierende Arbeiten und viel Zeitaufwand für alle Involvierten. Und deshalb würde ich alle Niederösterreicher:innen bitten –

geht am 29. Jänner 2023 zur Wahl!

Demokratische Wahlen sind keine Selbstverständlichkeit. Wir tun seit Anfang Dezember alles, damit wieder alles ordnungsgemäß ablaufen kann, bitte nutzt die Chance und gebt eure Stimme ab. Entweder im Wahllokal oder im Vorfeld per Briefwahl.

Investitionsprogramm 2023

Am Dienstag Abend gab es schon die erste Schulung zu diesem Thema. Was wir schon wussten, das Investitionsprogramm wird zweigeteilt. Die Gesamtsumme für Vösendorf, gem. zur Verfügung gestellten Liste des BMF, beträgt insgesamt € 767.838,– für Projekte.

50% oder in Euro 383.919,– für Steigerung der Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energieträger – Ziel ist langfristig Energiekosten zu senken.

50% oder in Euro 383.919,– für 18 spezielle Vorhaben – wobei bei der Schulung nur 16 davon angesprochen worden sind.

Wichtig ist auch, das die Fördermittel sofort bei Antrag ausbezahlt werden, d.h. es ist keine Vorfinanzierung der Gemeinden notwendig. So weit ich mich erinnere, war das auch beim letzten Mal schon so.

Zeit für den Beginn der Projekte ist von 1.1.2023 bis 30. 6.2025. Wir haben also auch keinen Stress und können uns zu Beginn des neuen Jahres ganz genau überlegen, welche Projekte wir damit in Angriff nehmen.

Was ich auch spannend finde, wie schon 2020 – Die Politik spricht vom KIP2023 – Kommunales Investitionsprogramm und die Budgetwelt spricht vom KIG2023. Wobei ich nicht weiß, wofür die Abkürzung hier steht. Aber auch in der Liste des BMF wird wieder vom KIG2023 gesprochen. Es ist aber immer dasselbe gemeint.

KIG 2023

Wie bereits kurz erwähnt, plant der Bund ein neues kommunales Investitionspaket im Jahr 2023, kurz KIG 2023. Mittlerweile ist es auch schon beschlossen worden.

Zu Beginn von Corona gab es bereits das KIG 2020. Mit den damals erhaltenen finanziellen Mittel haben wir den Sportplatz fertig gestellt. Auch diesmal werden vom Bund 1 Mrd Euro dafür zur Verfügung gestellt. Allerdings zwei geteilt. 500 Mio Euro sollen im Bereich Energieeffizienz, erneuere Energieträger, etc. verwendet werden. 500 Mio für sonstige kommunale Investitionen.

Dieses KIG 2023 gilt für begonnene Projekte im Zeitraum 1.1.23 bis 30.6.25. Und natürlich müssen auch die Gemeinden ebenso viel Geld in die Hand nehmen, wie sie vom Bund bekommen. Der Bund fördert Projekte mit maximal 50%.

Für das neue KIG 2023 gibt es derzeit noch keine näheren Informationen. Der genaue Aufteilungsschlüssel und auch die konkreten Projekte die verfolgt werden sollen, sind noch nicht kommuniziert worden. Wir sind aber guter Hoffnung dass bis zum Nachtragsvoranschlag 2023 im Frühjahr nächstes Jahr, schon nähere Details bekannt sind.

Da wir so oder so genug Klima- und auch sonstige Projekte für das nächste Jahr geplant haben, können wir diesen Zuschuss gut gebrauchen. Um den Betrag müssen wir weniger Darlehen aufnehmen, was mich persönlich immer sehr freut!

Sobald ich hierzu nähere Details habe, werde ich euch natürlich informieren.

Einnahmen Budget 2023

Die ausgabenseitigen Herausforderungen beim Budget 2023 habe ich bereits dargestellt. Bezüglich der Einnahmen gab es eine positive Überraschung die ich erstmal nicht verstanden habe.

Die Abgabenertragsanteile sollen ziemlich gleich hoch ausfallen, wie heuer. Die Abgabenertragsanteile sind jene Gelder welche wir im Zuge des Finanzausgleiches von den Steuereinnahmen des Bundes anteilig bekommen. Aufgrund der ökosozialen Steuerreform bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass der Betrag sinken wird. Ist aber nicht so, wie wir vor kurzem von Land NÖ erfahren haben. Was ich mir erstmal nicht erklären konnte. Der Punkt ist aber, aufgrund der hohen Inflation und der dazugehörigen Teuerungen und höheren Löhnen, nimmt der Bund auch mehr Steuern ein, was wiederum dazu führt, das dieser Betrag 2023 nicht sinken wird. Was uns zumindest ein wenig hilft bei der Budgeterstellung. Den steigenden Ausgaben, stehen zumindest gleichbleibende Einnahmen gegenüber.

Was uns möglicherweise beim Nachtragsvoranschlag 2023 helfen wird sind zwei Hilfen für Gemeinden die derzeit noch in Verhandlungen bzw. Begutachtung sind.

Bezüglich des Gemeindepaket III (nach zwei Covid-Hilfspaketen für Gemeinden) fanden im September und Oktober bereits viele Verhandlungen statt, ein finales OK der Bundesregierung fehlt aber noch. Da wir den Voranschlag schon bald auflegen müssen, wird sich die Berücksichtigung bei der Budgetierung wahrscheinlich eher nicht ausgehen. Dieses Paket soll das laufende Budget entlasten.

Das KIG 2023 ist bereits seit Mitte Oktober in Begutachtung. Das Kommunalinvestitionsgesetz soll Investitionen von Gemeinden ankurbeln. Hier werden Projekte gefördert. Das KIG 2023 würde das Projektbudget ein wenig entlasten, bzw. die Neuaufnahme von Darlehen reduzieren.

Von beiden Paketen habe ich schon vor über einem Monat das erste Mal gehört, doch seitdem nichts mehr. Vor kurzem habe ich aber einen Artikel vom Kommunalnet erhalten, wo o.a. Details schön dargelegt sind.

Wir dürfen also noch weiter hoffen, dass es für Gemeinden noch Finanzhilfen geben wird. Aber wahrscheinlich dann erst beim Nachtragsvoranschlag im Frühjahr 2023.

Finanzierung von Investitionen

Ich habe letztens geschrieben, dass die auf uns zukommenden Kosten mir manchmal den Atem rauben. Und das ist wirklich nicht übertrieben. Kurzfristig bekommen wir das nächste Budget immer irgendwie zusammen. Doch langfristig haben wir einen enormen Investitionsrückstau. Und dazu kommt ein enormer Schuldenstand.

Der eine oder andere wird sich fragen, warum wir nicht einfach sehr viel Geld in die Hand nehmen und die Investitionen einfach tätigen. Nun, im Gegensatz zu anderen Ebenen in Österreich, sind die Gemeinden nicht in der Lage einfach unbegrenzt Darlehen aufzunehmen. Wir müssen tatsächlich mit unserem Geld wirtschaften. Das ist wahrscheinlich ein Grund warum nach dem Jahr 2016 Investitionen aufgeschoben worden sind.

Ein sehr gutes Indiz wie es um die Bonität einer Gemeinde steht ist der KDZ-Quicktest. Hier werden die Rechnungsabschlüsse der Gemeinden in vergleichbare Kennzahlen gegossen. Und so lange wir bei diesen Kennzahlen nicht gut abschneiden, müssen wir bei hohen Neuverschuldungen das Land NÖ um Genehmigung ersuchen. Ohne Genehmigung des Landes könnten wir zur Zeit also gar nicht alle benötigten Investitionen bedienen. Wobei ich es selbst auch gar nicht darauf ankommen lassen will. Wir können uns jetzt schon kaum finanziell bewegen, eine höhere Neuverschuldung macht das Problem nicht kleiner. Im Gegenteil. Es verschiebt das Problem nur auf ein paar Jahre nach hinten.

Die wichtigste Kennzahl im Bezug auf die Verschuldung und Spielraum für Investitionen ist der FSQ (Quote freie Finanzspritze):

Die FSQ zeigt daher, wie hoch der finanzielle Spielraum für neue Projekte und Investitionen inkl. allfälliger Folgelasten nach Berücksichtigung der bestehenden Tilgungsverpflichtungen ist. Eine FSQ, die höher ist als 15 Prozent, ist ein sehr gutes Ergebnis. Eine FSQ unter 0 ist als negativ zu bewerten.

2020 war in Vösendorf der FSQ – Minus 1,4%

2021 war er – Plus 1,38%

Beides nicht berauschend, wenn auch weit weg von den Minus 27,82 % im Jahr 2010! Die Plus 15% hat Vösendorf in den letzten zwanzig Jahren übrigens nie erreicht.

Die Historie der letzten Jahre seht ihr hier

Das war jetzt für diejenigen die es ganz genau interessiert. Auf den Punkt gebracht, gilt für Gemeinden genau dasselbe wie für jeden einzelnen Haushalt.

Je mehr Schulden ich habe, desto mehr Fixkosten habe ich, desto weniger kann ich mich finanziell bewegen.

Und deshalb bewegen wir uns zur Zeit ständig in einem Spagat auf der Gemeinde. Zum einen MÜSSEN wir in gewissen Bereichen Investitionen tätigen, zum anderen MÜSSEN wir die Schulden reduzieren, wenn wir wollen dass es irgendwann besser wird. Und das beides gleichzeitig.

Sparen oder antizyklisch investieren

Ganz einig sind sich die Experten nicht, was die Gemeinden in Zeiten der Teuerungen tun sollen. Manche meinen wir sollen sparen, andere wiederum sind der Meinung wir sollten gerade jetzt Geld in die Hand nehmen und investieren um die Wirtschaft zu stärken, während die Bevölkerung spart/bzw. kein Geld zum Ausgeben hat.

Leider ist beides nicht realistisch für die Gemeinden. Fakt ist, nach derzeitigem Stand, haben wir Mehraufwendungen aufgrund der gestiegenen Preise. Dies betrifft natürlich ganz vorne weg die Stromkosten, aber auch Benzinkosten für unsere Fahrzeuge, wie auch höhere Lebensmittelpreise für Hort und Kindergarten usw.

Dazu kommen gestiegene Zinsen für unsere variablen Kredite – die zum Glück eine Minderheit bei uns darstellen (Nur 7,4 Mio Euro Darlehen sind variabel).

Dem gegenüber stehen vermutlich Mindereinnahmen bei den Abgabenertragsanteilen. Aufgrund der ökosozialen Steuerreform nimmt der Bund weniger Steuergelder ein. Was wiederum bedeutet dass die Gemeinden im Zuge des Finanzausgleiches weniger Gelder erhalten werden.

Mir wird also kein Geld übrig bleiben zum Sparen…

Wie schaut es aber mit Investitionen aus? Nun, wenn mir kein Geld zum Sparen übrig bleibt, wird mir auch keines übrig bleiben für größere Investitionen, was wiederum bedeutet, dass wir Projekte fremd finanzieren müssen. Das mag ein gangbarer Weg sein für Gemeinden nicht nicht schon eine exorbitant hohen Schuldenstand haben. Da wir mit 31.12.2021 noch immer 36,6 Mio Euro Schulden in Gemeinde und Kommunal GmbH hatten, würde ich mich mit neuen Schulden lieber zurückhalten. Eine zu hohe Neuverschuldung ist sowieso nur schwer möglich, da wir dafür die Bewilligung des Landes benötigen. Ganz vermeiden lässt es sich aber natürlich nicht.

Bleibt noch die Hoffnung dass die Gemeinden doch auch noch finanziell unterstützt werden. Sowohl ein Teuerungsausgleich (laufendes Budget), als auch ein neues KIG (kommunales Investitionsprogramm/Projektbudget) werden zur Zeit verhandelt.

Budgeterstellung 2023

Kaum wurden die Abteilungsleiter der Gemeinde Vösendorf angewiesen ihre Budgetbedarfe bekannt zu geben, kam ein Schreiben vom Land NÖ. Darin wurden alle niederösterreichischen Gemeinden dazu aufgerufen, bei der Budgeterstellung neben den laufenden Kosten nur unbedingt notwendige Anschaffungen bzw. Projekte zu budgetieren.

Und zeitgleich wurden wir angewiesen, nach dem Rechnungsabschluss 2022 einen Nachtragsvoranschlag 2023 zu erstellen. Nicht notwendige, aber wünschenswerte Projekte, können dann im Nachtrag aufgenommen werden – so aus dem heurigen Jahr Budgetmittel vorhanden sind bzw. eine Finanzierung möglich ist.

Also eigentlich derselbe Ablauf, den wir schon beim heurigen Budget gewählt haben. Allerdings war es damals noch eher ein Vorschlag und weniger eine klare Aufforderung. Natürlich wurden die Abteilungsleiter umgehend darüber informiert.

Quasi zeitgleich mit dem Schreiben vom Land, kamen vom KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) folgende Planungsanhalte für das laufende Budget 2023.

  • Instandhaltungskosten + 12 – 15 % Ausgaben
  • andere laufenden Kosten + 10 % Ausgaben
  • Treibstoff + 100% Ausgaben – das trifft uns nicht so hoch, da wir beim Nachtrag schon erhöht haben. Wir starten also bei einer höheren Basis. Mehrkosten kommen aber natürlich auch hier auf uns zu.
  • Energie bis zu + 500 % Ausgaben – von manchen Gemeinden haben wir auch schon gehört + 600%; unser Energieanbieter sagt uns derzeit + 400% =
    ~ € 1 Mio Mehrausgaben!
  • Personal + 6-8% Ausgaben
  • Kommunalsteuer sollte sich leicht erhöhen – die einzig positive Nachricht für unser Gemeindebudget
  • Abgabenertragsanteile werden eher sinken – was klar ist, da aufgrund der ökosozialen Steuerreform der Staat natürlich weniger Steuern einnimmt und somit natürlich auch die Gemeinden weniger bekommen

Die Buchhaltung rechnet gerade alles aus. Leichter wird es für uns aber leider nicht. Die Krisenbudgetierung setzt sich fort. So toll die Steuerentlastung für die privaten Haushalte auch ist, die Gemeinden trifft dies natürlich im Rahmen von geringeren Einnahmen (Abgabenertragsanteile), bei ständig steigenden Ausgaben aufgrund der Teuerungen.

Entlastungspaket Bund

Zur Zeit wird wirklich alles teurer. Deswegen hat der Bund vor ein paar Wochen ein Entlastungspaket in Höhe von € 55,6 Mrd geschnürt. Bei diesem Paket wurden sowohl Unternehmen und Familien aber auch Einzelpersonen berücksichtigt. Ich muss gestehen, ich habe es mir noch nicht im Detail angeschaut in welcher Höhe ich persönlich davon „betroffen“ bin und wann genau, was schlagend wird.

Das Paket umfasst auf jeden Fall das Jahr 2022 und 2023. Teilweise wird man heuer etwas davon bemerken, teilweise erst nächstes Jahr. Und es ist gestaffelt. Menschen mit geringerem Einkommen bekommen mehr, der sogenannte Mittelstand bekommt weniger. Aufgrund meiner politischen Funktion habe ich einiges an Unterlagen darüber bekommen, kann aber derzeit noch nicht abschätzen welche Punkte mich persönlich betreffen.

Wobei dies von meiner Seite keine Kritik sein soll. Wenn man ein wenig Einblick hat in die Gesetzgebung, weiß man wie komplex das alles sein kann und wie lange es dauert, bis man etwas beschließen kann. Ohne Klärung woher die Geldmittel kommen, darf ein Gesetz gar nicht erst zur Abstimmung kommen. Und leider gibt es auf keiner Ebene der öffentlichen Verwaltung Sparguthaben. Es muss also erstmal geklärt werden ob wo Geld über bleibt (sehr unwahrscheinlich) oder ob das neue Vorhaben mit neuen Schulden finanziert werden soll. Und da gibt es von übergeordneter Ebene immer Vorgaben und Kennzahlen die einem sagen was möglich ist und was nicht. Auf Bundesebene ist die übergeordnete Stelle die EU. Für die Bundesländer der Bund. Und für die Gemeinden, das jeweilige Bundesland.

Natürlich hat auch immer die Opposition noch einiges dazu sagen. Manchen gehen die Maßnahmen nicht weit genug, andere wollen am liebsten gar keine Maßnahmen und alles dazwischen. Diese Standpunkte müssen in einer Demokratie natürlich auch gehört und geprüft werden, was natürlich alles dazu beiträgt, dass es keine „schnellen“ Gesetze gibt. Man kann sich gerne mal so eine Nationalratsdebatte im ORF anschauen. Ich mache das sehr gerne, weil ich die Standpunkte der einzelnen Funktionäre gerne persönlich höre und nicht die Zusammenfassung in den Medien lese. Mimik und Gestik sind manchmal wichtiger als der Inhalt.

Rechtsanspruch Kinderbetreuung

Hätte ich mir auch nicht gedacht, mich mit diesem Thema mal beschäftigen zu müssen….

In letzter Zeit las ich immer wieder von dem geforderten Rechtsanspruch der Bundes-SPÖ, als auch der SPÖ NÖ. Seit heute auch Bundes-Grüne und NEOS NÖ. Mich interessiert das Thema, da es – sollte es tatsächlich kommen – zu einem finanziellen Mehraufwand für die Gemeinde kommt! Und das obwohl wir als Gemeinde schon jetzt extrem hohe Kosten in diesem Bereich haben.

Alleine für die Kindergärten hat die Gemeinde Vösendorf im Jahr 2021 € 1,7 Mio ausgegeben – Beiträge von Eltern und Förderungen sind da schon abgezogen.

Dazu kommen noch Kosten für Vösolino, Krabbelstube und EKIZ. In diesem Bereich wurden 2021 nochmal € 1,2 Mio ausgegeben – auch hier sind schon alle Elternbeiträge und Förderungen abgezogen.

Insgesamt haben wir für vorschulische Kinderbetreuung im Jahr 2021 in der Marktgemeinde Vösendorf € 2,9 Mio ausgegeben.

Und wenn jetzt noch der geforderte Rechtsanspruch wirklich kommen würde, würde sich dieser Betrag nochmal enorm erhöhen. Wobei davon auszugehen ist, dass zumindest die Herstellung der Infrastruktur durch eine Anschubfinanzierung des Bundes gedeckt werden wird. Doch damit wären die Probleme für die Gemeinden nicht gelöst.

Denn das größte Problem sind die laufenden Kosten (Gehälter) die nach derzeitiger Rechtslage von den Gemeinden getragen werden müssten. So wir denn überhaupt Personal bekommen. Was jetzt schon ein Problem ist und sicher noch ein größeres Problem wird, wenn plötzlich viel mehr Personal benötigt wird, weil bundesweit alle Kräfte suchen.

Man stelle sich vor, wir bekommen irgendwie das Geld zusammen – indem wir es wo anders abzweigen – und dann bekommen wir das Personal nicht, weil es einfach keines gibt auf dem Arbeitsmarkt. Dann können uns die Eltern verklagen! Ein Rechtsanspruch führt zu Schadenersatzzahlungen, wenn die Leistung nicht erbracht wird.

Der Gemeindebund bringt es sehr gut auf den Punkt: Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wäre ein Versprechen des Bundes an die Eltern und Kinder, das seitens der Gemeinden – aufgrund vieler nicht in ihrer Kompetenz liegender und daher für sie nicht lösbarer Problemfelder – nicht eingehalten werden kann. Quelle Kommunal 01/2022. Den gesamten Artikel findet ihr hier.

So lange diese finanziellen und personellen Herausforderungen für die Gemeinden nicht geklärt werden, kann ich, als GGR Finanzen, diesem Rechtsanspruch gar nichts abgewinnen.