Solltet ihr es am 29. Jänner 2023 nicht in euer Wahllokal schaffen, dann habt ihr die Möglichkeit eine Briefwahlkarte zu beantragen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- Mündlich bei der Gemeinde wo man im Wählerverzeichnis eingetragen ist
Termin: bis spätestens 27.1.2023 – 12 Uhr möglich
Identitätsnachweis mitnehmen: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur
keine telefonische Beantragung zulässig - Schriftlich bei der Gemeinde wo man im Wählerverzeichnis eingetragen ist
Per Brief, Telefax oder E-Mail. Die Zustellung erfolgt per Post.
Termin: bis spätestens 25.1.2023 – 24 Uhr möglich
Identitätsnachweis: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur
keine telefonische Beantragung zulässig - Online auf https://www.wahlkartenantrag.at
Die Zustellung erfolgt per Post.
Termin: bis spätestens 25.1.2023 – 24 Uhr möglich
Identitätsnachweis: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur
Wählen mit Wahlkarte:
In den zugesendeten Unterlagen sind neben der Wahlkarte auch der amtliche Stimmzettel, ein blaues Wahlkuvert, ein weißes Überkuvert und ein Informationsblatt enthalten. Die Stimme kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden.
- Entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel und das blaue Kuvert.
- Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel aus.
- Der amtliche Stimmzettel wird dann in das blaue Wahlkuvert geschoben, verschlossen und anschließend in die Wahlkarte zurückgelegt.
- Auf der Wahlkarte erklären Sie durch eine Unterschrift eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. ACHTUNG: Bitte diese Unterschrift nicht vergessen, sonst ist die Stimme ungültig!
- Kleben Sie nun die Wahlkarte zu.
- Legen Sie die Wahlkarte in das Überkuvert und verschließen Sie auch dieses.
- Zuletzt müssen Sie dieses Überkuvert rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde abgeben.
Entweder werfen Sie Ihr Kuvert in den Post-Briefkasten oder Sie geben es direkt bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde ab.
Die Wahlkarte muss bis spätestens:
- am Wahltag, um 06:30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder
- bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden. ACHTUNG: Bei der Bundespräsidentenwahl konnte man die Wahlkarte in jedem Sprengel in ganz Österreich abgeben, das geht bei der Landtagswahl nicht!
