Briefwahl – Antrag und Durchführung

Solltet ihr es am 29. Jänner 2023 nicht in euer Wahllokal schaffen, dann habt ihr die Möglichkeit eine Briefwahlkarte zu beantragen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  • Mündlich bei der Gemeinde wo man im Wählerverzeichnis eingetragen ist
    Termin: bis spätestens 27.1.2023 – 12 Uhr möglich
    Identitätsnachweis mitnehmen: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur
    keine telefonische Beantragung zulässig
  • Schriftlich bei der Gemeinde wo man im Wählerverzeichnis eingetragen ist
    Per Brief, Telefax oder E-Mail. Die Zustellung erfolgt per Post.
    Termin: bis spätestens 25.1.2023 – 24 Uhr möglich
    Identitätsnachweis: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur
    keine telefonische Beantragung zulässig
  • Online auf https://www.wahlkartenantrag.at
    Die Zustellung erfolgt per Post.
    Termin: bis spätestens 25.1.2023 – 24 Uhr möglich
    Identitätsnachweis: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur

Wählen mit Wahlkarte:

In den zugesendeten Unterlagen sind neben der Wahlkarte auch der amtliche Stimmzettel, ein blaues Wahlkuvert, ein weißes Überkuvert und ein Informationsblatt enthalten. Die Stimme kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden.

  1. Entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel und das blaue Kuvert.
  2. Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel aus.
  3. Der amtliche Stimmzettel wird dann in das blaue Wahlkuvert geschoben, verschlossen und anschließend in die Wahlkarte zurückgelegt.
  4. Auf der Wahlkarte erklären Sie durch eine Unterschrift eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. ACHTUNG: Bitte diese Unterschrift nicht vergessen, sonst ist die Stimme ungültig!
  5. Kleben Sie nun die Wahlkarte zu.
  6. Legen Sie die Wahlkarte in das Überkuvert und verschließen Sie auch dieses.
  7. Zuletzt müssen Sie dieses Überkuvert rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde abgeben.

Entweder werfen Sie Ihr Kuvert in den Post-Briefkasten oder Sie geben es direkt bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde ab.

Die Wahlkarte muss bis spätestens:

  • am Wahltag, um 06:30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder
  • bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden. ACHTUNG: Bei der Bundespräsidentenwahl konnte man die Wahlkarte in jedem Sprengel in ganz Österreich abgeben, das geht bei der Landtagswahl nicht!

Landtagswahl NÖ am 29. Jänner 2023

Am 29. Jänner 2023 wählt Niederösterreich einen neuen Landtag.

Dies bedeutet natürlich im Vorfeld wieder einiges an Aufwand auch für die Gemeinden und die Ortsparteien. Die Wahlleiter, Beisitzer und Stellvertreter wurden schon im Dezember in der Vorweihnachtszeit von den Parteien eingemeldet. Die Gemeinden haben die Wählerverzeichnisse überprüft, ggf. bereinigt und öffentlich kund gemacht. Es gab auch bereits die konstituierende Sitzung der Wahlbehörden.

Auch wenn in den Wahllokalen wieder überwiegend Menschen sitzen die bereits bei einigen Wahlen dabei waren, muss es wieder Schulungen geben um die durchführenden Organe über die speziellen Anforderungen bei der Wahl zu informieren. Auch wenn grundsätzlich Wahlen in der selben Form ablaufen, gibt es immer auch ein paar Abweichungen. Interessant ist diesmal auch, dass ausschließlich Hauptwohnsitzer bei der Landtagswahl ihre Stimme abgeben dürfen.

Mittlerweile laufen die Vorbereitungen auf allen Ebenen und in allen Parteien. Schön langsam startet der Wahlkampf. Dies bedeutet natürlich viele koordinierende Arbeiten und viel Zeitaufwand für alle Involvierten. Und deshalb würde ich alle Niederösterreicher:innen bitten –

geht am 29. Jänner 2023 zur Wahl!

Demokratische Wahlen sind keine Selbstverständlichkeit. Wir tun seit Anfang Dezember alles, damit wieder alles ordnungsgemäß ablaufen kann, bitte nutzt die Chance und gebt eure Stimme ab. Entweder im Wahllokal oder im Vorfeld per Briefwahl.