Der Umbau der Postfiliale in Vösendorf ist kein neues Thema. Das erste Mal davon gehört habe ich 2024. Damals gab es – soweit ich es gehört habe – auch Gespräche bezüglich einer Bäckerei im Gebäude. Auch Wohnungen waren damals im Gespräch, allerdings lag damals eine Bausperre in dem Bereich vor. Diese lief allerdings im Sommer 2025 aus. Warum war sie ausgelaufen?
Weil es keinen Gemeinderat gab, der die neuen – für die Bevölkerung besseren – Bebauungsvorschriften hätte beschließen können. Ein Umstand der ALLEN Parteien im Februar/März 2025 zur Kenntnis gebracht worden ist. Trotzdem entschied die Opposition im März 2025 den gemeinsamen Rücktritt und zwangen Vösendorf dadurch in Neuwahlen.
Das auslaufen der Bausperre ohne Beschluss neuer Bebauungsbestimmungen und alle jetzt daraus folgenden Konsequenzen haben also SPÖ, V2000, FPÖ und Grüne zu verantworten.
Nach dem auslaufen der Bausperre hat die Post das getan, was jedes Unternehmen an ihrer Stelle getan hätte, sie reichten das Bauprojekt ein – zu den alten Baurichtlinien! Und dieses eingereichte Bauprojekt wollen sie jetzt verkaufen. Und zwar um 4,8 Mio Euro. Was hat Vösendorf davon? Die Postfiliale dürfte erhalten bleiben „Die Österreichische Post AG beabsichtigt, die Postfiliale rückzumieten“. Darüber hinaus sind 72 Wohneinheiten eingereicht mit drei Gewerbeeinheiten, einer Tiefgarage und 138 Stellplätzen. Ob hier auch eine Bäckerei kommt, hängt von den Plänen das zukünftigen Käufers ab.
Wer sich das Projekt genau anschauen will – hier geht es zu der Postinformation
Die Einreichung liegt auf der Gemeinde auf und ist derzeit in Bearbeitung. Wenn die Einreichung aber den geltenden Bebauungsvorschriften entspricht, dann wird das so kommen. Die Gemeinde muss sich an die geltenden Rechtsgrundlagen halten. Weshalb man unbedingt die Grundlagen ändern muss, wenn man solche Bauvorhaben hinkünftig verhindern will.
Die neuen Bebauungsvorschriften sind übrigens einer jener wichtigen Punkte auf die ich bis jetzt in jeder Gemeinderatssitzung in der neuen Legislaturperiode gewartet habe und leider immer enttäuscht worden bin. Sollten sie irgendwann doch noch auf die Tagesordnung kommen, ist es aber für dieses Bauvorhaben zu spät. Das ist bereits eingereicht und es gelten die Vorschriften zum Zeitpunkt der Einreichung.
Wir können also nur hoffen, dass die Einreichung nicht den Bauvorschriften entspricht. Das einem so großen Unternehmen wie der Post AG hier ein Fehler unterlaufen ist, halte ich aber eher für unwahrscheinlich. Wir werden uns wohl oder übel auf 72 Wohnung, inklusive mehr Verkehr, einstellen müssen.