Projektbudget

Vielen besser bekannt als ausserordentlicher Haushalt. Die Namensänderung hat übrigens nichts mit uns zu tun, sondern mit der Umsetzung der VRV2015 per 1.1.2020.

Im Projektbudget habe ich nur zwei Möglichkeiten um an Geld zu kommen.

  1. Es bleibt Geld im laufenden Budget über
  2. Ich nehme ein Darlehen auf

Ersteres ist nicht einfach, in Pandemiezeiten wo die Einnahmen schwächeln schon gar nicht. Zweiteres bedingt aber wieder eine Erhöhung der Fixkosten im laufenden Budget, was in weiterer Folge verfügbare Geldmittel noch unwahrscheinlicher macht.

Wozu ist die Trennung in zwei Haushalte eigentlich gut? Unterm Strich, hängen sie ja doch zusammen…. Was genau sich die Erfinder des Kommunalbudgets dabei gedacht haben, kann ich natürlich nur erahnen, mich erinnert das Gemeindebudget aber immer ein wenig an meine private Situation.

Das laufende Budget ist das Giro-Konto. Hier kommen die Gehälter rein, die Fixkosten gehen davon ab und was übrig bleibt, kann ich für Dinge verwenden, die mich glücklich machen (Theaterkarten, Ausflüge, etc.)

Der Projekthaushalt ist bei mir privat das Sparkonto – haben wir leider auf der Gemeinde keines – wo ich mir Geld für Projekte zur Seite lege. Mir bleibt also auf dem Giro-Konto immer etwas übrig und das wird zu Seite gelegt für größere Anschaffungen (Wohnung, Auto, Waschmaschine, etc.)

Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch der Gedanke hinter der Zweiteilung ist. Praktisch hat ein sparen in Vösendorf leider nicht stattgefunden. Ich kann also nur jedes Jahr prüfen ob mir im laufenden Budget doch der eine oder andere Euro über bleibt oder neue Darlehen aufnehmen.

Natürlich ist auch klar vorgeschrieben, was ich im Projekthaushalt überhaupt anschaffen kann. Dazu gehören alle Anlagengüter die ich aktivieren kann – über die Laufzeit abschreiben kann – und Sanierungsmaßnahmen wenn es dadurch zu einer Wertsteigerung des Objektes kommt. In der Vergangenheit wurde das nicht so strikt gesehen, da wurden einfach Projekte hier abgebildet, egal ob es abschreibbare Anlagengüter betraf oder nicht. Das Land NÖ schaut da aber mittlerweile verstärkt darauf. Was mich persönlich überrascht hat, dass auch Software als immaterielles Anlagengut hier darunter fällt. Für solche Details habe ich dann aber eine ausgezeichnete Buchhalterin auf der Gemeinde. Im Zweifelsfall hält sie vor der Budgetierung einfach Rücksprache mit dem Land NÖ.

Wer jetzt glaubt, dass das System sehr kompliziert ist – so wirkt es auf jeden Fall auf den ersten Blick. Wenn man sich aber ein wenig damit auseinandersetzt, ist die Zweiteilung des Budgets das geringere Problem. Die drei Haushalte sind da schon eine andere Sache 😉

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