Bevor ich mich mit den Gemeindefinanzen im Detail auseinandergesetzt habe, war mich nicht klar, dass auch die Gemeinden einen Beitrag an den NÖ Krankenanstaltssprengel leisten müssen.
Berechnungsgrundlage bilden dabei die Volkszahl und die
Finanzkraft der Gemeinden. Steigerungen bei der Volkszahl und bei der
Finanzkraft führen daher zu höheren Beitragsleistungen bei den Gemeinden.
Diese monatlichen Beiträge werden von den der Gemeinde gebührenden
monatlichen Vorschüsse auf die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben einbehalten.
Wir bekommen also weniger von den Abgabenertragsanteilen überwiesen. Wobei die Volkszahl und Finanzkraft nicht unterjährig steigt. Es ist also schon bei der Erstellung des Voranschlages klar, wieviel wir im nächsten Jahr beitragen müssen.
Wie schon mal erwähnt, wird die Volkszahl immer fürs übernächste Jahr ermittelt.
Die Finanzkraft wiederum wird jährlich aufgrund des Rechnungsabschlusses erhoben. Grundlage für die Finanzkraft sind die Erträge aus Gemeindeabgaben – mit ein paar Ausnahmen.

Das heißt aber auch, je mehr Gemeindebürger und höher die Erträge, desto mehr müssen wir jährlich ans Land abführen.