Die Gemeinden haben jährlich einen Beitrag zu den vom Land zu tragenden
Kosten der Sozialhilfe, die nicht durch Kostenbeitrags- und Ersatzleistungen oder durch sonstige für Zwecke der Sozialhilfe bestimmte Zuschüsse gedeckt sind, in der Höhe von 50 % an das Land zu entrichten.
Das heißt, das Land NÖ nimmt die Sozialhilfeausgaben her, zieht alle Beitragsleistungen und Zuschüsse die es bekommt ab und vom verbleibenden Rest, werden 50% den Gemeinden vorgeschrieben. Und auch hier ist der Verteilungsschlüssel die Finanzkraft. Allerdings nur die Finanzkraft. Die Volkszahl hat diesmal keinen Einfluss.
Und auch dieser Betrag reduziert die Abgabenertragsanteile die wir bekommen. Wir müssen den Betrag also nicht überweisen, sondern wir bekommen einfach weniger vom Land überwiesen.
