Finanzausgleichsverhandlungen 2023

Wie bereits erwähnt sind die Abgabenertragsanteile die jede Gemeinde in Österreich erhält, der Output des so genannten Finanzausgleiches. Nachfolgend seht ihr wie der Finanzausgleich zu Stande kommt.

Quelle KDZ: eigene Darstellung 2023 auf Basis BMF: Unterlagen zum Finanzausgleich 2021: Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2021.

Zu den Gemeinschaftlichen Bundesabgaben zählen unter anderem die Umsatzsteuer, Lohnsteuer, etc. Eigene Abgaben auf Gemeindeebene sind die Gebühren für Abwasser und Müll.

Was man bei der Darstellung auch schön sieht ist, dass Geldmittel zwischen Land und Gemeinde hin und her fließen. Wir bekommen zwar Abgabenertragsanteile, doch davon werden gleich wieder Beiträge abgezogen. Die größten Brocken sind dabei die NÖKAS- und die Sozialhilfeumlage. Konkret bedeutet dies für Vösendorf im Jahr 2023:

7,8 Mio Euro Einnahmen Abgabenertragsanteile

2,7 Mio Euro Ausgaben NÖKAS-Umlage

1,8 Mio Euro Ausgaben Sozialhilfeumlage

Tatsächlich überwiesen werden uns daher nur 3,3 Mio Euro. Der Rest wird gleich abgezogen. Diese Werte werden aufgrund o.a. Darstellung berechnet und im Herbst den Gemeinden per Brief als Grundlage für die Budgetierung übermittelt.

Und von den 3,3 Mio Euro müsste die Gemeinde dann alles abdecken, was über die Daseinsversorgung hinaus geht. Kleine Gemeinden haben deshalb immer wieder echte Probleme Projekte zu finanzieren. Denn dafür bleibt ihnen dann oftmals gar kein Geld mehr.

In Vösendorf kommt allerdings noch Geld von der Kommunalsteuer hinzu. Heuer hoffen wir auf rund 8 Mio Euro. Im Gegensatz zu den Abgabenertragsanteilen, hängt diese Einnahme aber zur Gänze von der wirtschaftlichen Entwicklung im Ort ab. Im letzten Vor-Krisenjahr 2019 waren wir bei knapp 7,6 Mio Euro. Da die Kommunalsteuer von der Höhe der Gehälter berechnet wird, sind die gestiegenen Gehälter aufgrund der Teuerung natürlich hier schon eingerechnet.

Schon seit Jahren sprechen Städte- und Gemeindebund davon, dass der Finanzausgleich auf komplett neue Beine gestellt werden muss. Die Gemeinden müssen sehr viel mehr abdecken, als bei der Erfindung des Finanzausgleiches, doch die Einnahmen unterliegen nach wie vor der selben Systematik. Aufgrund von Corona, wurde die letzte Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre verlängert. Doch nun laufen die neuen Verhandlungen bereits. Mit 2024 gibt es einen neuen Finanzausgleich. Die Frage die sich mir stellt ist allerdings, nach derselben Systematik oder wird er komplett überarbeitet? Wir werden es heuer noch erfahren.

Daseinsvorsorge Gemeinden

Aufgaben der Gemeinden ist es primär die sogenannte Daseinsvorsorge sicher zu stellen.

Dazu zählen vor allem die Abwasser- und Müllentsorgung. Daher sind diese beiden Bereiche auch sogenannte Gebührenhaushalte und die Gemeinden dürfen dafür auch Gebühren einheben. Diese Gebührenhaushalte müssen auch ausgeglichen budgetiert werden. D.h. die Gemeinden sind verpflichtet darauf zu schauen, dass mit den eingehobenen Gebühren die diesbezüglichen Ausgaben gedeckt sind.

Darüber hinaus haben die Gemeinden in den letzten Jahrzehnten auch noch andere Aufgaben übertragen bekommen, welche sie umzusetzen haben. Wie zum Beispiel die Kinderbetreuung (Krabbelstube, Hort, Kindergärten). Hier hat der Bund so genannte Anschubfinanzierungen geleistet um zum Beispiel einen Hort einzurichten. Die laufenden Kosten (Energiekosten, Instandhaltungen und teilweise auch Gehälter) bleiben jedoch letztendlich an den Gemeinden hängen.

Aber auch die Gemeinden selbst, wollen Dinge umsetzen, für die sie keine eigenen Gebühren einheben dürfen. Zum Beispiel der Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Dies wird zwar immer wichtiger, aber es gibt dafür keine eigenen Budgetmittel welche dafür verwendet werden könnten.

Alle Ausgaben die nicht durch einen Gebührenhaushalt gedeckt sind, müssen in Vösendorf vor allem von den Kommunalsteuereinnahmen und den Abgabenertragsanteilen gedeckt werden. Die Kommunalsteuereinnahmen sind – ohne LockDown – dank SCS, eine beachtliche Einnahmequelle. Die aber nicht jede Gemeinde zur Verfügung hat. In vielen Gemeinden sind daher die Abgabenertragsanteile wichtiger als bei uns. Und die Abgabenertragsanteile sind der Output des sogenannten Finanzausgleiches zwischen Bund, Länder und Gemeinden in Österreich.

Und da die Bürger mittlerweile viele Dienstleistungen zu schätzen wissen, die weit über die eigentliche Daseinsvorsorge hinaus gehen, wird es für die Gemeinden immer wichtiger, entsprechende Budgetmittel zu lukrieren.

Vösendorf VA 2023

Auch der Voranschlag 2023 liegt bereits zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Und schon auf der ersten Seite des Vorberichts, klafft eine großes Minus beim Haushaltspotenzial in Höhe von rund Minus € 1,4 Mio. Allerdings gibt es an dieser Stelle immer ein großes Minus, da die Darstellungsform die aktuellen Geldmittel am Girokonto nicht berücksichtigt. Jeder Voranschlag fängt bei null an, was in der Realität ja ganz anders ist. Wir haben ja Geld verfügbar, sonst wären wir ja nicht handlungsfähig!

Deshalb ist der Rechnungsabschluss und der darauffolgende Nachtragsvoranschlag sehr viel wichtiger, als der Voranschlag. Wiewohl wir trotzdem die Erstellung ernst nehmen und sorgfältig ans Werk gehen.

Was mich überrascht hat, waren die höheren Einnahmen bei den Abgabenertragsanteilen und der Kommunalsteuer. Mit den Abgabenertragsanteilen habe ich mich schon hier ein wenig beschäftigt. Die höhere Kommunalsteuer ergibt sich aufgrund der steigenden Löhne! Je höher die Löhne, desto mehr Kommunalsteuer wird fällig.

Auch der Schuldenstand erhöht sich beim Voranschlag wieder, da wir auch hier keine Möglichkeit haben, vorhandene Geldmittel zu berücksichtigen. Also haben wir für alle Projekte eine Darlehensfinanzierung angenommen und werden auch das dann im 1. NVA im Frühjahr entsprechend anpassen.

Die Leasingverpflichtung steigen 2023 wieder, das ist das hoffentlich bald gelieferte neue Müllauto!

Was auffällt ist ein Nettoergebnis von rund 1,3 Mio Euro Minus. Das entspricht in etwa den gestiegenen Energie- und Personalkosten. Allerdings kann das Nettoergebnis aus den vorhandenen Rücklagen abgedeckt werden und ist nur nach derzeitigem Wissensstand so hoch. Wie sich diese Thematik weiter entwickelt werden wir erst noch sehen.

Was also erwartet uns 2023? Auf jeden Fall ein herausforderndes Jahr, wo wir wie bereits gewohnt, auf unsere Ausgaben achten müssen. Was hier noch nicht berücksichtigt ist, ist das KIG 2023. Die geplanten Darlehen, werden sich um den Zuschuss vom Bund verringern. Was wiederum bedeuten würde, dass wir zumindest den Schuldenstand nicht erhöhen. Sobald der Rechnungsabschluss fertig ist, wissen wir auch wieviel wir heuer gespart haben und was wir nächstes Jahr für Projekte verwenden können.

Einnahmen Budget 2023

Die ausgabenseitigen Herausforderungen beim Budget 2023 habe ich bereits dargestellt. Bezüglich der Einnahmen gab es eine positive Überraschung die ich erstmal nicht verstanden habe.

Die Abgabenertragsanteile sollen ziemlich gleich hoch ausfallen, wie heuer. Die Abgabenertragsanteile sind jene Gelder welche wir im Zuge des Finanzausgleiches von den Steuereinnahmen des Bundes anteilig bekommen. Aufgrund der ökosozialen Steuerreform bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass der Betrag sinken wird. Ist aber nicht so, wie wir vor kurzem von Land NÖ erfahren haben. Was ich mir erstmal nicht erklären konnte. Der Punkt ist aber, aufgrund der hohen Inflation und der dazugehörigen Teuerungen und höheren Löhnen, nimmt der Bund auch mehr Steuern ein, was wiederum dazu führt, das dieser Betrag 2023 nicht sinken wird. Was uns zumindest ein wenig hilft bei der Budgeterstellung. Den steigenden Ausgaben, stehen zumindest gleichbleibende Einnahmen gegenüber.

Was uns möglicherweise beim Nachtragsvoranschlag 2023 helfen wird sind zwei Hilfen für Gemeinden die derzeit noch in Verhandlungen bzw. Begutachtung sind.

Bezüglich des Gemeindepaket III (nach zwei Covid-Hilfspaketen für Gemeinden) fanden im September und Oktober bereits viele Verhandlungen statt, ein finales OK der Bundesregierung fehlt aber noch. Da wir den Voranschlag schon bald auflegen müssen, wird sich die Berücksichtigung bei der Budgetierung wahrscheinlich eher nicht ausgehen. Dieses Paket soll das laufende Budget entlasten.

Das KIG 2023 ist bereits seit Mitte Oktober in Begutachtung. Das Kommunalinvestitionsgesetz soll Investitionen von Gemeinden ankurbeln. Hier werden Projekte gefördert. Das KIG 2023 würde das Projektbudget ein wenig entlasten, bzw. die Neuaufnahme von Darlehen reduzieren.

Von beiden Paketen habe ich schon vor über einem Monat das erste Mal gehört, doch seitdem nichts mehr. Vor kurzem habe ich aber einen Artikel vom Kommunalnet erhalten, wo o.a. Details schön dargelegt sind.

Wir dürfen also noch weiter hoffen, dass es für Gemeinden noch Finanzhilfen geben wird. Aber wahrscheinlich dann erst beim Nachtragsvoranschlag im Frühjahr 2023.

Budget 2023

Nachdem der Darlehensbedarf berechnet und der 2. Nachtragsvoranschlag 2022 im Entwurf fertig ist, widmen wir uns jetzt wieder voller Elan dem Voranschlag 2023.

Wobei uns immer noch die wichtigsten Zahlen fehlen. Und zwar die vom Land NÖ. Eine Zahl ist eine unserer größten Einnahmen

  • Abgabenertragsanteile – hier werden wir die Auswirkungen der ökosozialen Steuerreform sehen. Daher können wir auch nicht mit historischen Werten arbeiten. Normalerweise können wir es recht gut schätzen. Doch dass ist uns diesmal einfach zu unsicher. Wir müssen auf die Auskunft vom Land warten. Und die lassen sich Zeit. Nächste Woche hat die Buchhaltung einen Termin, da hoffen wir auf erste Zahlen. Aber das Land hat sich vorbehalten, Änderungen bis Mitte November bekannt geben zu können. Bis dahin können wir kein fundiertes Budget vorlegen.

Aber auch Zahlen zu zwei großen Ausgaben bekommen wir vom Land NÖ

  • NÖKAS – Umlage: Unser Beitrag zu den Krankenanstalten, die letzten Jahren bewegten wir uns hier im Bereich von € 2,8 Mio jährlich
  • Sozialhilfeumlage: In den letzten Jahren immer so rund € 2 Mio. Hier ist die Finanzkraft aller Gemeinden die Berechnungsgrundlage.

Ohne diese drei Zahlen hat jedes Budget das wir erstellen, nur eine sehr vage Aussagekraft.

Nichts desto trotz, arbeiten wir daran. Natürlich fangen wir zu aller erst mit den Fixkosten an und arbeiten uns zu den variablen Kosten vor. Die Gehälter 2023 hat die Buchhaltung bereits berechnet. Ein großer Brocken diesmal sind auch die höheren Stromkosten. Und auch hier gibt es leider noch keine konkrete Aussage unserer Stromanbieter. Von Mehrkosten von zumindest € 1,3 Mio ist im besten Fall auszugehen. Realistisch betrachtet, wird es mehr werden.

Leider sind Unterstützungen für Gemeinden bisher ein Gerücht geblieben. Nach derzeitigem Stand wird das Budget 2023 die größte Herausforderung die wir bisher stemmen mussten. Und das nach der Pandemie mit den Kommunalsteuerausfällen der SCS während der LockDowns. Ich hätte damals nicht gedacht, dass es noch schlimmer kommen könnte.

Sparen oder antizyklisch investieren

Ganz einig sind sich die Experten nicht, was die Gemeinden in Zeiten der Teuerungen tun sollen. Manche meinen wir sollen sparen, andere wiederum sind der Meinung wir sollten gerade jetzt Geld in die Hand nehmen und investieren um die Wirtschaft zu stärken, während die Bevölkerung spart/bzw. kein Geld zum Ausgeben hat.

Leider ist beides nicht realistisch für die Gemeinden. Fakt ist, nach derzeitigem Stand, haben wir Mehraufwendungen aufgrund der gestiegenen Preise. Dies betrifft natürlich ganz vorne weg die Stromkosten, aber auch Benzinkosten für unsere Fahrzeuge, wie auch höhere Lebensmittelpreise für Hort und Kindergarten usw.

Dazu kommen gestiegene Zinsen für unsere variablen Kredite – die zum Glück eine Minderheit bei uns darstellen (Nur 7,4 Mio Euro Darlehen sind variabel).

Dem gegenüber stehen vermutlich Mindereinnahmen bei den Abgabenertragsanteilen. Aufgrund der ökosozialen Steuerreform nimmt der Bund weniger Steuergelder ein. Was wiederum bedeutet dass die Gemeinden im Zuge des Finanzausgleiches weniger Gelder erhalten werden.

Mir wird also kein Geld übrig bleiben zum Sparen…

Wie schaut es aber mit Investitionen aus? Nun, wenn mir kein Geld zum Sparen übrig bleibt, wird mir auch keines übrig bleiben für größere Investitionen, was wiederum bedeutet, dass wir Projekte fremd finanzieren müssen. Das mag ein gangbarer Weg sein für Gemeinden nicht nicht schon eine exorbitant hohen Schuldenstand haben. Da wir mit 31.12.2021 noch immer 36,6 Mio Euro Schulden in Gemeinde und Kommunal GmbH hatten, würde ich mich mit neuen Schulden lieber zurückhalten. Eine zu hohe Neuverschuldung ist sowieso nur schwer möglich, da wir dafür die Bewilligung des Landes benötigen. Ganz vermeiden lässt es sich aber natürlich nicht.

Bleibt noch die Hoffnung dass die Gemeinden doch auch noch finanziell unterstützt werden. Sowohl ein Teuerungsausgleich (laufendes Budget), als auch ein neues KIG (kommunales Investitionsprogramm/Projektbudget) werden zur Zeit verhandelt.

Budgeterstellung 2023

Kaum wurden die Abteilungsleiter der Gemeinde Vösendorf angewiesen ihre Budgetbedarfe bekannt zu geben, kam ein Schreiben vom Land NÖ. Darin wurden alle niederösterreichischen Gemeinden dazu aufgerufen, bei der Budgeterstellung neben den laufenden Kosten nur unbedingt notwendige Anschaffungen bzw. Projekte zu budgetieren.

Und zeitgleich wurden wir angewiesen, nach dem Rechnungsabschluss 2022 einen Nachtragsvoranschlag 2023 zu erstellen. Nicht notwendige, aber wünschenswerte Projekte, können dann im Nachtrag aufgenommen werden – so aus dem heurigen Jahr Budgetmittel vorhanden sind bzw. eine Finanzierung möglich ist.

Also eigentlich derselbe Ablauf, den wir schon beim heurigen Budget gewählt haben. Allerdings war es damals noch eher ein Vorschlag und weniger eine klare Aufforderung. Natürlich wurden die Abteilungsleiter umgehend darüber informiert.

Quasi zeitgleich mit dem Schreiben vom Land, kamen vom KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) folgende Planungsanhalte für das laufende Budget 2023.

  • Instandhaltungskosten + 12 – 15 % Ausgaben
  • andere laufenden Kosten + 10 % Ausgaben
  • Treibstoff + 100% Ausgaben – das trifft uns nicht so hoch, da wir beim Nachtrag schon erhöht haben. Wir starten also bei einer höheren Basis. Mehrkosten kommen aber natürlich auch hier auf uns zu.
  • Energie bis zu + 500 % Ausgaben – von manchen Gemeinden haben wir auch schon gehört + 600%; unser Energieanbieter sagt uns derzeit + 400% =
    ~ € 1 Mio Mehrausgaben!
  • Personal + 6-8% Ausgaben
  • Kommunalsteuer sollte sich leicht erhöhen – die einzig positive Nachricht für unser Gemeindebudget
  • Abgabenertragsanteile werden eher sinken – was klar ist, da aufgrund der ökosozialen Steuerreform der Staat natürlich weniger Steuern einnimmt und somit natürlich auch die Gemeinden weniger bekommen

Die Buchhaltung rechnet gerade alles aus. Leichter wird es für uns aber leider nicht. Die Krisenbudgetierung setzt sich fort. So toll die Steuerentlastung für die privaten Haushalte auch ist, die Gemeinden trifft dies natürlich im Rahmen von geringeren Einnahmen (Abgabenertragsanteile), bei ständig steigenden Ausgaben aufgrund der Teuerungen.

Ukraine-Krieg und Gemeindefinanzen

Kaum lief es finanziell trotz Pandemie wieder einigermaßen gut an, brach der Ukraine-Krieg aus. Natürlich sind auch die Gemeinden von der Inflation und den steigenden Kosten betroffen. Doch die Gemeinden trifft es nun finanziell noch einmal.

Die Kommunalsteuer fließt zur Zeit wieder wie gewohnt, dafür kommt es nun zu Einbußen im Bereich der Abgabenertragsanteile. Das Energiepaket dass die Bundesregierung Mitte März beschlossen hat, wird von den Gemeinden mit rund 150 Millionen Euro über den Finanzausgleich mitfinanziert. Das heißt, wir werden heuer weniger Abgabenertragsanteile erhalten, als ursprünglich vom Land NÖ kommuniziert worden ist.

An diesem Beispiel sieht man sehr schön, dass die Finanzstruktur Bund, Länder und Gemeinden in Österreich sehr komplex ist. Deshalb würde ich mir auf Bundesebene auch ein wenig mehr Gedanken über die Folgewirkungen wünschen. Oftmals wird von der Opposition lautstark das aussetzen bzw. das reduzieren von Steuern gefordert. Doch was das nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder und Gemeinden bedeuten würde, wird dabei nicht kommuniziert.

Natürlich würde ich mir als Steuerzahler auch wünschen, dass bei meinem Gehalt mehr Netto vom Brutto bleiben würde oder dass ich weniger für meinen Einkauf bezahlen müsste. Andererseits bin ich froh, dass wir auf Gemeindeebene einen Teil der Steuereinnahmen bekommen um kommunale Bedürfnisse der Gemeindebürger:innen sicherstellen zu können. Eine Gemeinde benötigt nunmal Geld um das Service zu gewährleisten, dass die Bürger:innen gewohnt sind.

Lesetipp: Die finanziellen Folgen des Ukraine-Krieges

Sozialhilfeumlage

Die Gemeinden haben jährlich einen Beitrag zu den vom Land zu tragenden
Kosten der Sozialhilfe, die nicht durch Kostenbeitrags- und Ersatzleistungen oder durch sonstige für Zwecke der Sozialhilfe bestimmte Zuschüsse gedeckt sind, in der Höhe von 50 % an das Land zu entrichten.

Das heißt, das Land NÖ nimmt die Sozialhilfeausgaben her, zieht alle Beitragsleistungen und Zuschüsse die es bekommt ab und vom verbleibenden Rest, werden 50% den Gemeinden vorgeschrieben. Und auch hier ist der Verteilungsschlüssel die Finanzkraft. Allerdings nur die Finanzkraft. Die Volkszahl hat diesmal keinen Einfluss.

Und auch dieser Betrag reduziert die Abgabenertragsanteile die wir bekommen. Wir müssen den Betrag also nicht überweisen, sondern wir bekommen einfach weniger vom Land überwiesen.

Quelle: Rechnungsabschlüsse Marktgemeinde Vösendorf

NÖKAS-Umlage

Bevor ich mich mit den Gemeindefinanzen im Detail auseinandergesetzt habe, war mich nicht klar, dass auch die Gemeinden einen Beitrag an den NÖ Krankenanstaltssprengel leisten müssen.

Berechnungsgrundlage bilden dabei die Volkszahl und die
Finanzkraft der Gemeinden. Steigerungen bei der Volkszahl und bei der
Finanzkraft führen daher zu höheren Beitragsleistungen bei den Gemeinden.

Diese monatlichen Beiträge werden von den der Gemeinde gebührenden
monatlichen Vorschüsse auf die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben einbehalten.

Wir bekommen also weniger von den Abgabenertragsanteilen überwiesen. Wobei die Volkszahl und Finanzkraft nicht unterjährig steigt. Es ist also schon bei der Erstellung des Voranschlages klar, wieviel wir im nächsten Jahr beitragen müssen.

Wie schon mal erwähnt, wird die Volkszahl immer fürs übernächste Jahr ermittelt.

Die Finanzkraft wiederum wird jährlich aufgrund des Rechnungsabschlusses erhoben. Grundlage für die Finanzkraft sind die Erträge aus Gemeindeabgaben – mit ein paar Ausnahmen.

Quelle: Rechnungsabschlüsse der Marktgemeinde Vösendorf

Das heißt aber auch, je mehr Gemeindebürger und höher die Erträge, desto mehr müssen wir jährlich ans Land abführen.