Wahlvorbereitungen

Gänzlich unbemerkt von der Öffentlichkeit laufen bereits die ersten Wahlvorbereitungen. Die Wahlleiter, Stellvertreter, Beisitzer und Ersatzbeisitzer wurden von den Parteien bereits an die Gemeinde gemeldet und heute findet bereits die erste Sitzung der Gemeindewahlbehörde statt.

In der Sitzung werden die Sprengel, die Wahllokale und die Wahlzeit festgelegt. Eine besondere Wahlbehörde (fliegende) wird eingerichtet. Es werden die Sprengelwahlleiter und ihre Stellvertreter angelobt und diverse formalen Punkte werden beschlossen.

Dies alles ist wichtig, damit die Wahl im September ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Vielen Dank an dieser Stelle an die innere Verwaltung der Gemeinde, welche für die Einhaltung der Fristen und die sorgfältige Abhandlung der Wahl verantwortlich zeichnet.

Und auch vielen Dank an alle die sich freiwillig zur Verfügung stellen, den ganzen Wahltag im Wahllokal zu verbringen. Auch dies ist keine Selbstverständlichkeit! Ohne euch wären demokratische Wahlen nicht möglich.

Wahlkalender

Es gibt einen

Wahltag = 5. Mai 2024 und einen

Stichtag = 5. Februar 2024

Und dann gibt es ganz viele einzuhalten Fristen. Bis wann die Wahlbehörde gemeldet werden muss. Bis wann die Wahlbehörde angelobt werden muss. Wann welche Kundmachung in welcher Form zu erfolgen, etc.

Und es wird in „Wochen nach dem Stichtag“, „Tage nach dem Stichtag“ und „Tage vor dem Wahltag“ gerechnet. Natürlich ist damit vor allem die Gemeinde, BH und das Land betroffen. Aber auch die politischen Parteien sind gefordert. Sie müssen ihre Wahlleiter, Beisitzer und Ersatzbeisitzer benennen. Und wenn eine Wahl unerwartet vorgezogen werden muss, dann kann es schon mal sein, dass man genau in den Semesterferien, die Wahlbehörde melden muss – wo natürlich viele mit ihren Familien unterwegs sind.

Da in dieser Woche bei mir auch einiges in meinem Brotberuf zu tun war, war ich wirklich sehr dankbar, dass mir Birgit Petross, die Befüllung und Meldung der Wahlbehörde abgenommen hat. 🙏 Miteinander schaffen wir alles. 💙💛

Achja und wer es nicht weiß – ich wusste es bis vor kurzem auch nicht – der Stichtag ist jener Tag, der wichtig ist für die Wahlberechtigten. Wer am 5. Februar in Vösendorf seinen Hauptwohnsitz hatte (Melderegister) und im wahlfähigen Alter ist, darf an der Gemeindewahl am 5. Mai teilnehmen.