Geheimhaltung

Natürlich finden auch Ausschüsse statt und es gibt auch diverse Arbeitsgruppen. Allerdings darf ich über den Inhalt nicht schreiben. Denn auch wenn das Amtsgeheimnis abgeschafft worden ist, gilt dies nicht für Gemeinderäte.

So sagt der §21 (5) NÖ GO 1973 i.d.g.F. folgendes:

Die Mitglieder des Gemeinderates haben entsprechend den bundesverfassungsgesetzlichen Vorgaben den Grundsatz der Informationsfreiheit zu wahren. Sie sind, soweit erforderlich und gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Geheimhaltung über alle ihnen aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen

  1. aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen,
  2. im Interesse der nationalen Sicherheit,
  3. im Interesse der umfassenden Landesverteidigung,
  4. im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
  5. zur Vorbereitung einer Entscheidung,
  6. zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer
    Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers oder
  7. zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen
    verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über die Dauer der Mitgliedschaft zum Gemeinderat hinaus. Von dieser Verpflichtung zur Geheimhaltung können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.

Alles was wir in den Arbeitsgruppen – zur Vorbereitung einer Entscheidung – hören und worüber wir sprechen, dürfen wir also nicht kommunizieren. Und auch nicht was in den Ausschüssen besprochen wird. Denn auch dort wird darüber diskutiert, was letztendlich in einem Tagesordnungspunkt für eine Gemeindevorstand bzw. -ratssitzung mündet.

Und Punkte in der Nicht-öffentlichen Sitzung sind deshalb nicht öffentlich, weil Interessen eines Dritten gewahrt werden sollen.

Jedem/Jeder der mehr wissen will, was auf der Gemeinde passiert empfehle ich daher bei der nächsten Wahl anzutreten und zu schauen ein Mandat als Gemeinderat zu erreichen.