112 Tage

Seit der konstituierenden Sitzung sind bereits 112 Tage vergangen. Mehr als drei Monate. Zeit mal ein wenig zu schauen was bisher (nicht) geschehen ist.

  1. Die finanzielle Lage ist nach wie vor angespannt. Das Budget 2026 wurde im Dezember mehrheitlich beschlossen und ist weit weg von einem Konsolidierungsbudget.
  2. Das Thema teilweiser Verkauf der Gemeindewohnungen ist nach wie vor kein Thema für die Vösendorfer Regierung.
  3. Zum Thema gemeindeübergreifende Kooperationen, Auslagerung von Tätigkeiten, habe ich nach wie vor nichts gehört – Der Antrag der NEOS wurde von der Bürgermeisterin in den Finanzausschuss verwiesen, von dort dürfte das Thema wieder retour gehen.
  4. Die Parkplatzsituation ist nach wie vor ein Problem, nicht mal die Zeiten auf der Laxenburger Straße wurden angepasst. Dafür wurde der Arbeitskreis wieder eingesetzt, inklusive Zeitplan. Bis Sommer sollte hier was passieren.
  5. Die Bausperre ist ausgelaufen und die Bauträger freuen sich.
  6. Verkehrsplanung war bisher auch noch kein Thema. Schauen wir mal ob es hierzu noch Tätigkeiten geben wird.
  7. Wie es mit dem ASV weiter geht, weiß man auch noch nicht. Das angekündigte Konzept wurde bis jetzt nicht vorgestellt.

Warum ich gerade auf diese 7 Punkte komme? Weil diese Punkte unserer Meinung nach als erstes geklärt hätten werden müssen!

Was wurde statt dessen bisher umgesetzt

  1. Bestellung diverser Beauftragter
  2. Erhöhung Eintritt Seebad
  3. Anpassung Friedhofsgebühren und Kostensätze Indirekteinleiter
  4. Bestehende Rahmenvereinbarung wurden verlängert
  5. diverse Subventionen wurden beschlossen
  6. Die Vereine bekommen viel Geld für den Besuch der Partnergemeinden
  7. und ähnliche wichtige Punkte

Wenn ich ein nett formuliertes Fazit ziehen möchte würde ich sagen „Da ist noch viel Luft nach oben!“

Die nächste Sitzung ist für Ende März geplant. Vielleicht kommen ja noch wichtige Themen auf die Tagesordnung in den nächsten 44 Tagen.

GGR Finanzen – erstes Jahr

In meinem ersten Jahr hinterfragte ich wirklich alles. Für mich waren viele Dinge normal – seit Jahren so gelebt im Bundesdienst – die auf der Gemeinde einfach anders liefen. Und ich wollte wissen warum. Und ich wollte die geltende Grundlagen wissen. Wo gilt ein Bundesgesetz? Wo gibt es ein eigenes Landesgesetz?

Ich bekam eine Grundlage nach der anderen übermittelt. Nur beim Thema Beschaffung tat sich eine kleine Herausforderung auf. Ich arbeite im Bundesdienst auf Grundlage des Bundesvergabegesetzes (BVergG). Wir arbeiten dabei unter anderem mit Rahmenverträgen, die alle drei Jahre erneuert bzw. einmal um bis zu zwei Jahre verlängert werden können. Doch spätestens dann müssen wir die Leistung neu ausschreiben. Und bei Direktvergaben gilt – nur bis € 100.000,– und mindestens drei Angebote. Und dann gibt es noch die Möglichkeit an den Best- oder den Billigstbieter zu vergeben.

Die Gemeinde arbeitete allerdings mit Verträgen die deutlich älter waren. Der älteste Vertrag den ich fand war aus 1999! Also ging ich davon aus, dass es für Gemeinden einfach ein anderes Gesetz gibt, als jenes mit dem ich arbeite. Doch das gab es nicht. Und so hätte man glauben können, dass die Beschaffungen auf der Gemeinde ungeregelt sind. Doch das konnte ich nicht glauben, also fragte ich einen Juristen der damit zu tun hat. Und siehe da, auch die Gemeinden unterliegen dem Bundesvergabegesetz. Doch das hieß auch, dass hier in der Vergangenheit vieles nicht richtig gehandhabt worden war!

Die Vorgaben des BVergG sind lästig und machen viel Arbeit. Wenn man keinen auf Vergaberecht spezialisierten Juristen an der Hand hat, muss man Ausschreibungen fremd vergeben, was wiederum Geld kostet. Und auch bei einfachen Vergleichsangeboten bekommt man nicht immer eine Antwort auf die Frage nach einem Angebot bzw. Kostenvoranschlag. Aber zum einen ist einfach geltendes Recht an welches sich auch die Gemeinden zu halten haben und zum anderen hilft es langfristig Geld zu sparen. Wenn man Verträge nie hinterfragt und die Preisangemessenheit prüft, dann zahlt man langfristig drauf. Und da wir mit Steuergeldern arbeiten, ist es nun mal unabdingbar, dass wir uns daran halten.

Und so begannen wir alle Rahmenverträge neu auszuschreiben und pochten auf entsprechende Vergleichsangebote bei Direktvergaben.