Infoblätter Erneuerbare Energien

Am Donnerstag wurden uns in der Ausschusssitzung Energie und ÖV die Infoblätter zu den erneuerbaren Energien präsentiert.

Diese Infoblätter kann man sich auf der Gemeinde Vösendorf abholen oder sie auf der Gemeindehomepage downloaden.

Die Infoblätter enthalten viele technische Erklärungen, aber auch Vor- und Nachteile, Kombinationsmöglichkeiten, benötigte Bewilligungen und natürlich die Fördermöglichkeiten. Aber nicht nur jene bei der Gemeinde Vösendorf, sondern auch bei Bund und Land NÖ.

Wer sich allgemein für

  • Pelletsheizung mit Warmwasseraufbereitung
  • Wärmepumpenheizung
  • Thermische Solaranlage
  • Photovoltaikanlage

interessiert der kann hier kompakt Informationen bekommen. Die Förderungen der Marktgemeinde Vösendorf allerdings, stehen nur Gemeindebürgern von Vösendorf zur Verfügung.

KIG 2023

Wie bereits kurz erwähnt, plant der Bund ein neues kommunales Investitionspaket im Jahr 2023, kurz KIG 2023. Mittlerweile ist es auch schon beschlossen worden.

Zu Beginn von Corona gab es bereits das KIG 2020. Mit den damals erhaltenen finanziellen Mittel haben wir den Sportplatz fertig gestellt. Auch diesmal werden vom Bund 1 Mrd Euro dafür zur Verfügung gestellt. Allerdings zwei geteilt. 500 Mio Euro sollen im Bereich Energieeffizienz, erneuere Energieträger, etc. verwendet werden. 500 Mio für sonstige kommunale Investitionen.

Dieses KIG 2023 gilt für begonnene Projekte im Zeitraum 1.1.23 bis 30.6.25. Und natürlich müssen auch die Gemeinden ebenso viel Geld in die Hand nehmen, wie sie vom Bund bekommen. Der Bund fördert Projekte mit maximal 50%.

Für das neue KIG 2023 gibt es derzeit noch keine näheren Informationen. Der genaue Aufteilungsschlüssel und auch die konkreten Projekte die verfolgt werden sollen, sind noch nicht kommuniziert worden. Wir sind aber guter Hoffnung dass bis zum Nachtragsvoranschlag 2023 im Frühjahr nächstes Jahr, schon nähere Details bekannt sind.

Da wir so oder so genug Klima- und auch sonstige Projekte für das nächste Jahr geplant haben, können wir diesen Zuschuss gut gebrauchen. Um den Betrag müssen wir weniger Darlehen aufnehmen, was mich persönlich immer sehr freut!

Sobald ich hierzu nähere Details habe, werde ich euch natürlich informieren.

Sozialkatalog Marktgemeinde Vösendorf

Zusätzlich zu allen Sozialleistungen von Bund und Land NÖ bietet natürlich auch die Marktgemeinde Vösendorf einen umfangreichen Sozialkatalog für die Vösendorfer:innen an.

Ansprechpartner auf der Gemeinde ist das Bürgerservice wo man auch weitere Sozialanträge stellen kann wie:

  • Befreiung von der GIS-Gebühr
  • Antrag um Aufnahme in ein Pensionisten- oder Pflegeheim
  • Sozialhilfeantrag

Der Sozialkatalog der Gemeinde Vösendorf umfasst:

Kinder – von

  • Säuglingsgutscheinen über
  • geförderte Kinderbetreuung bis zur
  • gemeindeeigenen Schülerbeihilfe
  • ….

Jugendliche – von

  • Zuzahlung zur Ferienwoche über
  • gemeindeeigene Studienbeihilfe bis zu
  • Geldzuwendung für Wehrpflichtige und Zivildiener
  • ….

Senior:innen – von der

  • Förderung des geliebten Seniorenurlaubes über
  • diverse Geschenke zu Jubiläen bis zu
  • Feiern und Ausflügen
  • ….

Weitere Leistungen:

  • Kostenübernahme diverser Impfseren
  • Gemeindeeigener Rufbus
  • Krankenbett und Zimmer-WC zum vergünstigten Tarif
  • Bereitstellung kostenlose Windeltonne
  • Essen auf Rädern
  • HilDi
  • Gemeindeunterstützte Kredite
  • Gemeindeunterstützer Heizkostenzuschuss
  • ……

Die vollständige Auflistung findet ihr hier, inklusive aller weiterführenden Links zu den einzelnen Antragsformularen. Sollte es zu den einzelnen Punkten Fragen geben, bitte einfach beim Bürgerservice (Tel: 01/6990311) melden, die Damen helfen immer gerne!

Aus Sicht der Finanzreferentin möchte ich anmerken, dass wir auch die Sozialleistungen des Landes NÖ im Zuge der Transferleistungen mittragen. Sollte das Land Nö die Sozialleistungen erhöhen, erhöhen sich auch unsere Transferleistungen (= Fixkosten), was wiederum unseren Spielraum im laufenden Budget reduziert.

Sozialleistungen Bund und Land NÖ

Die Zeiten für Geringverdiener werden immer schwerer. Ich kenne es aus eigener Erfahrung wie es ist, jeden Cent zweimal umdrehen zu müssen, bevor man ihn ausgiebt. Mir war damals auch nicht klar, dass man auch als alleinstehende Geringverdienerin Anspruch auf Sozialleistungen hat. In den Medien waren damals nur Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder, Arbeitslose und Pensionisten. Und auch abseits von den Gebietskörperschaften, gibt es NGO´s und Vereine die helfen. Doch auch die lernte ich alle erst kennen, als ich bereits finanziell auf stabilen Beinen stand.

Und weil ich weiß, dass Menschen die es bräuchten, oftmals gar nicht wissen wo sie überall Hilfe bekommen, möchte ich hier versuchen in einer Beitragsreihe so viele Stellen wie möglich zusammen zu tragen die unterstützen/helfen. Eine große Bitte habe ich an die Menschen die Hilfe brauchen. Bitte überwindet euren Stolz und lasst euch helfen. Jeder Mensch kann in die Lage kommen, um Hilfe bitten zu müssen.

Eine schöne Auflistung welche Sozialleistungen es in Österreich gibt, inklusive Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und Hinweis wo der Antrag eingebracht werden kann, findet ihr auf der Seite von soziales leben Österreich.

Auf der Seite des Sozialministeriums und der Arbeiterkammer Wien gibt es vor allem viel zu lesen zum Thema Sozialhilfe.

Da die Mindestsicherung Landessache ist, wird man auf der Seite des Sozialministeriums diesbezüglich auf die Bundesländer verwiesen. Die Seite von NÖ findet ihr hier.

Ebenfalls von NÖ angeboten wird Hilfe in besonderen Lebenslagen in Form von

  • unverzinsliches Darlehen
  • nichtrückzahlbare Beihilfen und
  • Hilfe bei Schuldenproblemen

Antrag Heizkostenzuschuss für die Periode 2022/2023 kann derzeit noch keiner gestellt werden. Es wird aber in der kommenden Saison eine Sonderförderung geben. Der Heizkostenzuschuss erhöht sich dabei um € 150,– auf € 300,– .

Auch die Pendlerhilfe vom Land NÖ wird erhöht, dazu gibt es mehr Informationen ab 10. September und zwar hier. Die Pendlerhilfe für das Jahr 2021 kann übrigens noch bis Ende Oktober 2022 beantragt werden!

Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe NÖ wird ebenfalls erhöht und kann hier beantragt werden.

Über den NÖ Strompreisrabatt habe ich bereits geschrieben.

Und auch das Schulstartgeld NÖ hatte ich bereits erwähnt.

Entlastungspaket Bund

Zur Zeit wird wirklich alles teurer. Deswegen hat der Bund vor ein paar Wochen ein Entlastungspaket in Höhe von € 55,6 Mrd geschnürt. Bei diesem Paket wurden sowohl Unternehmen und Familien aber auch Einzelpersonen berücksichtigt. Ich muss gestehen, ich habe es mir noch nicht im Detail angeschaut in welcher Höhe ich persönlich davon „betroffen“ bin und wann genau, was schlagend wird.

Das Paket umfasst auf jeden Fall das Jahr 2022 und 2023. Teilweise wird man heuer etwas davon bemerken, teilweise erst nächstes Jahr. Und es ist gestaffelt. Menschen mit geringerem Einkommen bekommen mehr, der sogenannte Mittelstand bekommt weniger. Aufgrund meiner politischen Funktion habe ich einiges an Unterlagen darüber bekommen, kann aber derzeit noch nicht abschätzen welche Punkte mich persönlich betreffen.

Wobei dies von meiner Seite keine Kritik sein soll. Wenn man ein wenig Einblick hat in die Gesetzgebung, weiß man wie komplex das alles sein kann und wie lange es dauert, bis man etwas beschließen kann. Ohne Klärung woher die Geldmittel kommen, darf ein Gesetz gar nicht erst zur Abstimmung kommen. Und leider gibt es auf keiner Ebene der öffentlichen Verwaltung Sparguthaben. Es muss also erstmal geklärt werden ob wo Geld über bleibt (sehr unwahrscheinlich) oder ob das neue Vorhaben mit neuen Schulden finanziert werden soll. Und da gibt es von übergeordneter Ebene immer Vorgaben und Kennzahlen die einem sagen was möglich ist und was nicht. Auf Bundesebene ist die übergeordnete Stelle die EU. Für die Bundesländer der Bund. Und für die Gemeinden, das jeweilige Bundesland.

Natürlich hat auch immer die Opposition noch einiges dazu sagen. Manchen gehen die Maßnahmen nicht weit genug, andere wollen am liebsten gar keine Maßnahmen und alles dazwischen. Diese Standpunkte müssen in einer Demokratie natürlich auch gehört und geprüft werden, was natürlich alles dazu beiträgt, dass es keine „schnellen“ Gesetze gibt. Man kann sich gerne mal so eine Nationalratsdebatte im ORF anschauen. Ich mache das sehr gerne, weil ich die Standpunkte der einzelnen Funktionäre gerne persönlich höre und nicht die Zusammenfassung in den Medien lese. Mimik und Gestik sind manchmal wichtiger als der Inhalt.

Rechtsanspruch Kinderbetreuung

Hätte ich mir auch nicht gedacht, mich mit diesem Thema mal beschäftigen zu müssen….

In letzter Zeit las ich immer wieder von dem geforderten Rechtsanspruch der Bundes-SPÖ, als auch der SPÖ NÖ. Seit heute auch Bundes-Grüne und NEOS NÖ. Mich interessiert das Thema, da es – sollte es tatsächlich kommen – zu einem finanziellen Mehraufwand für die Gemeinde kommt! Und das obwohl wir als Gemeinde schon jetzt extrem hohe Kosten in diesem Bereich haben.

Alleine für die Kindergärten hat die Gemeinde Vösendorf im Jahr 2021 € 1,7 Mio ausgegeben – Beiträge von Eltern und Förderungen sind da schon abgezogen.

Dazu kommen noch Kosten für Vösolino, Krabbelstube und EKIZ. In diesem Bereich wurden 2021 nochmal € 1,2 Mio ausgegeben – auch hier sind schon alle Elternbeiträge und Förderungen abgezogen.

Insgesamt haben wir für vorschulische Kinderbetreuung im Jahr 2021 in der Marktgemeinde Vösendorf € 2,9 Mio ausgegeben.

Und wenn jetzt noch der geforderte Rechtsanspruch wirklich kommen würde, würde sich dieser Betrag nochmal enorm erhöhen. Wobei davon auszugehen ist, dass zumindest die Herstellung der Infrastruktur durch eine Anschubfinanzierung des Bundes gedeckt werden wird. Doch damit wären die Probleme für die Gemeinden nicht gelöst.

Denn das größte Problem sind die laufenden Kosten (Gehälter) die nach derzeitiger Rechtslage von den Gemeinden getragen werden müssten. So wir denn überhaupt Personal bekommen. Was jetzt schon ein Problem ist und sicher noch ein größeres Problem wird, wenn plötzlich viel mehr Personal benötigt wird, weil bundesweit alle Kräfte suchen.

Man stelle sich vor, wir bekommen irgendwie das Geld zusammen – indem wir es wo anders abzweigen – und dann bekommen wir das Personal nicht, weil es einfach keines gibt auf dem Arbeitsmarkt. Dann können uns die Eltern verklagen! Ein Rechtsanspruch führt zu Schadenersatzzahlungen, wenn die Leistung nicht erbracht wird.

Der Gemeindebund bringt es sehr gut auf den Punkt: Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wäre ein Versprechen des Bundes an die Eltern und Kinder, das seitens der Gemeinden – aufgrund vieler nicht in ihrer Kompetenz liegender und daher für sie nicht lösbarer Problemfelder – nicht eingehalten werden kann. Quelle Kommunal 01/2022. Den gesamten Artikel findet ihr hier.

So lange diese finanziellen und personellen Herausforderungen für die Gemeinden nicht geklärt werden, kann ich, als GGR Finanzen, diesem Rechtsanspruch gar nichts abgewinnen.

Historisch gewachsen….

… oder auch „Das haben wir immer schon so gemacht!“ Ein Satz den ich die ersten Jahre in meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst ständig gehört habe. Bis ich ihn nicht mehr hören konnte!

Gott sei Dank, blieb mir der auf der Gemeinde erspart. Doch dort gab es einen ähnlichen Satz „Das hat der xy so gesagt.“ Ah ja. Und auf welcher Grundlage sagt das der xy?

Natürlich war mir von Anfang klar, dass gewisse Dinge auf der Gemeinde anders laufen, als im Bund. Weshalb ich versuchte die Grundlagen herauszufinden. Dies war aber gar nicht so einfach…

Als Anordnungsbefugte im Bund hatte ich einen Ausdruck der BHV i.d.g.F. (Bundeshaushaltsverordnung in der gültigen Fassung) auf meinem Tisch liegen. Das Standardnachschlagewerk! Dort wurden alle Fragen beantwortet und mit ihr konnten wir alle neu auftretenden Herausforderungen bewältigen. Auf der Gemeinde gab es so etwas nicht. Zumindest konnte mir niemand etwas sagen. Was ich schnell fand war die VRV2015 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung aus 2015). Dort geht es aber – wie der Name schon sagt um die Budgeterstellung und den Rechnungsabschluss, nicht um die laufende Gebarung!

Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie erleichtert ich war, als ich herausfand, dass die BHV auch für die Gemeinde gilt! Damit hatte ich eine Grundlage, wo ich nicht mal viel nachlesen musste. Nach 17 Jahren kennt man den Inhalt dann schon auswendig.

Die nächste Erleichterung hatte ich, als ich herausfand, dass die Gemeinde bei Beschaffungen genauso dem BVergG (Bundesvergabegesetz) unterliegt, wie der Bund! Es gelten also da und dort die selben Regeln.

Ich schätze ich habe die Buchhaltung in der Gemeinde mit meiner Frage „Wo steht das?“ genauso genervt, wie mich damals mein erster Chef beim Bundesheer. Ein mittlerweile alter Oberst – damals noch ein junger. Aber mir sind Grundlagen beim Umgang mit Steuergeld nun mal wichtig! Etwas zu tun, nur weil irgendjemand das sagt – was vielleicht auch mal gestimmt hat – ist kein Garant, dass man sich an die derzeit gültigen Vorgaben hält.

Um immer aktuell zu bleiben, empfehle ich die Verwendung des RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes). Dort findet man alle gültigen Gesetze und Verordnungen von Bund und Ländern in der jeweils gültigen Fassung! Dort könnt ihr auch alle o.a. Gesetze nachlesen, solltet ihr das wollen.