Hätte ich mir auch nicht gedacht, mich mit diesem Thema mal beschäftigen zu müssen….
In letzter Zeit las ich immer wieder von dem geforderten Rechtsanspruch der Bundes-SPÖ, als auch der SPÖ NÖ. Seit heute auch Bundes-Grüne und NEOS NÖ. Mich interessiert das Thema, da es – sollte es tatsächlich kommen – zu einem finanziellen Mehraufwand für die Gemeinde kommt! Und das obwohl wir als Gemeinde schon jetzt extrem hohe Kosten in diesem Bereich haben.
Alleine für die Kindergärten hat die Gemeinde Vösendorf im Jahr 2021 € 1,7 Mio ausgegeben – Beiträge von Eltern und Förderungen sind da schon abgezogen.
Dazu kommen noch Kosten für Vösolino, Krabbelstube und EKIZ. In diesem Bereich wurden 2021 nochmal € 1,2 Mio ausgegeben – auch hier sind schon alle Elternbeiträge und Förderungen abgezogen.
Insgesamt haben wir für vorschulische Kinderbetreuung im Jahr 2021 in der Marktgemeinde Vösendorf € 2,9 Mio ausgegeben.
Und wenn jetzt noch der geforderte Rechtsanspruch wirklich kommen würde, würde sich dieser Betrag nochmal enorm erhöhen. Wobei davon auszugehen ist, dass zumindest die Herstellung der Infrastruktur durch eine Anschubfinanzierung des Bundes gedeckt werden wird. Doch damit wären die Probleme für die Gemeinden nicht gelöst.
Denn das größte Problem sind die laufenden Kosten (Gehälter) die nach derzeitiger Rechtslage von den Gemeinden getragen werden müssten. So wir denn überhaupt Personal bekommen. Was jetzt schon ein Problem ist und sicher noch ein größeres Problem wird, wenn plötzlich viel mehr Personal benötigt wird, weil bundesweit alle Kräfte suchen.
Man stelle sich vor, wir bekommen irgendwie das Geld zusammen – indem wir es wo anders abzweigen – und dann bekommen wir das Personal nicht, weil es einfach keines gibt auf dem Arbeitsmarkt. Dann können uns die Eltern verklagen! Ein Rechtsanspruch führt zu Schadenersatzzahlungen, wenn die Leistung nicht erbracht wird.
Der Gemeindebund bringt es sehr gut auf den Punkt: Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wäre ein Versprechen des Bundes an die Eltern und Kinder, das seitens der Gemeinden – aufgrund vieler nicht in ihrer Kompetenz liegender und daher für sie nicht lösbarer Problemfelder – nicht eingehalten werden kann. Quelle Kommunal 01/2022. Den gesamten Artikel findet ihr hier.
So lange diese finanziellen und personellen Herausforderungen für die Gemeinden nicht geklärt werden, kann ich, als GGR Finanzen, diesem Rechtsanspruch gar nichts abgewinnen.
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