Der 1. Nachtragsvoranschlag 2023 ist fertig und wurde im Gemeindevorstand mehrheitlich beschlossen. Im nächsten Gemeinderat am 10. Mai wird er dann öffentlich präsentiert. Besser gesagt eine Zusammenfassung. Denn der Nachtragsvoranschlag umfasst 333 Seiten und besteht aus vielen Teilen.
Der Vorbericht soll grafisch die wichtigsten Zahlen darstellen und auf Seite 21 beginnt dann das eigentliche Zahlenwerk. Die Besonderheit beim Nachtrag ist, dass es eine Spalte Voranschlag 2023, eine Spalte Nachtragsvoranschlag 2023 und eine Veränderungsspalte gibt. Er beginnt mit dem Ergebnishaushalt und dem Finanzierungshaushalt Ebene 1 und 2. Hier werden nur die Überschriften dargestellt.
Ab Seite 31 werden dann die einzelnen Bereiche der Gemeinde dargestellt. Auch wieder zuerst der Ergebnishaushalt und im Anschluss der Finanzierungshaushalt. Dann folgen Personaldaten und ein Querschnitt. Wenn ich etwas suche, tue ich das in der Aufstellung „Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Detailnachweis“ ab Seite 103. Hier finde ich persönlich auf 125 Seiten fast alles was ich normalerweise brauche.
Ab Seite 229 werden dann die „geplanten Investitionen“ dargestellt, also die geplanten Projekte für das jeweilige Jahr, aber auch für die Folgejahre. Hier werden auch die benötigten Darlehen für die einzelnen Projekte dargestellt. Ab Seite 266 folgt dann die „Darstellung der Transferzahlung“. Sowohl jene die wir erhalten, als auch jene die wir zu leisten haben.
Es folgen die „Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven“ und ab Seite 275 der „Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst“. Ebenso dargestellt sind der „Nachweis über haushaltinterne Vergütungen“, der „Leasingspiegel“, der „Rückstellungsspiegel“, der „Haftungsnachweis“ und auf Seite 307 das „Haushaltspotenzial“. Zum Abschluss werden noch die Nachweise der „Vermögen mit abgeänderter Nutzungsdauer“, der „Dienstpostenplan“ und der mittelfristige Finanzplan, inkl. dem mittelfristigen Schuldenplan dargestellt.
Bis 8. Mai liegt der Nachtragsvoranschlag zur Einsichtnahme auf und nach der Gemeinderatssitzung und dazugehöriger Ratifizierung wird er natürlich auch auf der Homepage der Marktgemeinde Vösendorf dargestellt. Natürlich findet man auf der Homepage auch Voranschläge, Nachtragsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre.