Nach der ganzen Theorie im letzten Beitrag, was bekommen wir nun wirklich? Grundlage für die Berechnung der Abgabenertragsanteile sind zwei Zahlen.
- Gesamtsumme von Bundessteuern die verteilt werden können
- Volkszahl
Pünktlich am 31. Oktober liefert die Statistik Austria die aktuelle Volkszahl und diese Zahl bildet die Berechnungsgrundlage der Abgabenertragsanteile für das übernächste Kalenderjahr! Für die Abgabenertragsanteile des Jahres 2022, war also die Volkszahl von 2020 relevant. Das waren in Vösendorf genau 7.171 Personen.
Bis zum Ausbruch der Pandemie, sind aufgrund des stetigen Zuzuges in Vösendorf, die Abgabenertragsanteile jährlich gestiegen:

Wie man sieht gab es 2020 einen Einbruch, da aufgrund der LockDowns und der teilweise reduzierten Steuersätze, weniger Bundessteuern eingenommen worden sind.
Für die Jahre 2021 und 2022 sieht es ein wenig besser aus, da aufgrund der „Gemeindemilliarde“ die Abgabenertragsanteile steigen werden. Während der Pandemie, gab es viele Förderungen für Unternehmen, aber auch einige Förderungen von Bund und Ländern für die Gemeinden. Die sogenannte Gemeindemilliarde war das zweite Paket des Bundes zur Unterstützung der Gemeinden aufgrund der Einnahmenausfälle.

Die hier verwendeten Zahlen wurden uns übrigens vom Land Nö übermittelt. Wir müssen uns die Summen nicht selbst ausrechnen.
Spannend wird dann das Jahr 2023. Teile der Gemeindemilliarde müssen dann nämlich wieder zurückgezahlt werden. Aber wenn alles gut geht, steigt dann die Kommunalsteuer wieder…
Bei allen Berechnungen und Kalkulationen sind wir natürlich nicht vor unerwarteten Ausgaben bzw. Mindereinnahmen aufgrund von Katastrophen gefeit. Ich persönlich hätte mir nur gewünscht, nicht gleich mit finanzrelevanten Katastrophen in meine erste Legislaturperiode als Finanzreferentin zu starten…Anderseits habe ich so gleich sehr viel, sehr schnell lernen müssen.
2 Kommentare zu „Abgabenertragsanteile“