NÖ Gemeindeordnung

Vorige Woche war die erste Gemeinderatssitzung heuer, nächste Woche ist bereits die zweite Gemeindevorstandssitzung heuer.

Was ist eigentlich der Gemeinderat bzw. der Gemeindevorstand?

Der Gemeinderat ist ein sogenanntes Kollegialorgan, das bedeutet Entscheidungen werden mehrheitlich beschloss. Nicht der Bürgermeister alleine entscheidet, sondern die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte.

Die Mitglieder werden bei einer demokratischen Wahl gewählt – entweder aufgrund der Reihung der Wahlliste einer politischen Partei oder mittels Vorzugsstimme. Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Höhe der Einwohnerzahl ab und ist in der NÖ Gemeindeordnung 1973 geregelt. Auch wenn das Gesetz schon älter ist, ist sie immer noch gültig. Etwaige Änderungen im Laufe der Jahre, werden online im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ständig eingearbeitet und so kann die gültige Fassung jederzeit online eingesehen werden. Hier geht es zu der Version vom 5. Februar 2025.

In der Gemeindeordnung sind auch die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte geregelt, genauso wie die Anzahl der Gemeindevorstände und der Vizebürgermeister.

Im § 35 sind auch die Zuständigkeiten des Gemeinderates aufgelistet und im § 36 die Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes.

Ab § 37 geht es um die Zuständigkeiten des Bürgermeisters. Ganz interessant finde ich dass hier auch klar geregelt ist, dass die Gemeindevorstände dem Bürgermeister zu unterstützen haben. Sie haben die Geschäfte des eigenen
Wirkungsbereiches, die er ihnen mit Verordnung zuweist, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen. Sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich.

Das finde ich deshalb so spannend, weil ich schon mitbekommen habe, dass sich Gemeindevorstände von anderen Parteien geweigert haben, übertragene Aufgaben vom Bürgermeister umzusetzen.

Diese Zuständigkeiten regeln auch den Rahmen der Themen, welche in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden. Punkte die nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fallen, haben auch nichts in einer Gemeinderatssitzung verloren.

Die Gemeindeordnung ist mit ihren 62 Seiten recht umfangreich und auch eine sehr trockene Angelegenheit, aber für alle Gemeinderäte die wichtigste Grundlage für ihre Arbeit.

Ende des Budgetjahres der Marktgemeinde Vösendorf

Heute endet das Budgetjahr 2021! Alle Rechnungen des vorigen Jahres die ab morgen einlangen, werden dem neuen Budgetjahr zugerechnet. Alle Rechnungen das heurige Jahr betreffend, werden schon seit dem 1.1.2022 dem neuen Budgetjahr zugerechnet. Jede einlangende Rechnung musste in den letzten eineinhalb Monaten also als erstes darauf überprüft werden, welches Budgetjahr betroffen ist.

Morgen können dann auch die ersten Auswertungen gefahren werden und die Arbeit am Rechnungsabschluss beginnt ernsthaft. Bereits die letzten eineinhalb Monaten hat die Buchhaltung die Konten bereinigt. Das bedeutet die Buchhaltungsleiterin hat sich jede Rechnung angeschaut und hat überprüft ob alles ordnungsgemäß zugeordnet war. Wenn sie eine falsche Buchung gefunden hat, dann hat sie einen Umbuchungsbeleg erstellt und ganz normal in den Umlauf geschickt. Ich weiß unter anderem davon, da ich diese Belege alle prüfen und freigeben musste.

Viele Buchungen waren es nicht, vor allem wenn man bedenkt, wie viele tausende Rechnungen jedes Jahr in der Marktgemeinde Vösendorf einlangen. Im nächsten Monat hat vor allem die Buchhaltung zu tun. Bis Mitte März muss der Rechnungsabschluss fertig sein, da gem. NÖ Gemeindeordnung, der Rechnungsabschluss im März beschlossen werden muss. Die Buchhaltung hat jetzt einen sehr engen Zeitplan. Ich bin aber davon überzeugt, dass sie es wie immer rechtzeitig hinbekommen werden.

Ich habe beim Rechnungsabschluss nicht allzu viel zu tun. Nur bei den Begründungen bei Budgetüberschreitungen arbeite ich mit. Doch das ist einer der letzten Punkte auf der To Do Liste für den Rechnungsabschluss. Ich habe also noch ein wenig Zeit, bis ich mich diesbezüglich einbringen muss. Für mich ist auch deshalb nicht viel zu tun, weil der Rechnungsabschluss ja nicht beeinflusst werden kann. Die Zahlen liegen am Tisch. Bei der Budgeterstellung kann man steuernd eingreifen. Das geht jetzt natürlich nicht. Nichts desto trotz ist dies nun eine sehr spannende Zeit für mich. Wir wollen natürlich alle wissen, ob wir einen Budgeterfolg haben oder ob uns die Einnahmeneinbußen der LockDowns 2021 doch zu sehr zugesetzt haben.