NÖ Gemeindeordnung

Vorige Woche war die erste Gemeinderatssitzung heuer, nächste Woche ist bereits die zweite Gemeindevorstandssitzung heuer.

Was ist eigentlich der Gemeinderat bzw. der Gemeindevorstand?

Der Gemeinderat ist ein sogenanntes Kollegialorgan, das bedeutet Entscheidungen werden mehrheitlich beschloss. Nicht der Bürgermeister alleine entscheidet, sondern die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte.

Die Mitglieder werden bei einer demokratischen Wahl gewählt – entweder aufgrund der Reihung der Wahlliste einer politischen Partei oder mittels Vorzugsstimme. Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Höhe der Einwohnerzahl ab und ist in der NÖ Gemeindeordnung 1973 geregelt. Auch wenn das Gesetz schon älter ist, ist sie immer noch gültig. Etwaige Änderungen im Laufe der Jahre, werden online im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ständig eingearbeitet und so kann die gültige Fassung jederzeit online eingesehen werden. Hier geht es zu der Version vom 5. Februar 2025.

In der Gemeindeordnung sind auch die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte geregelt, genauso wie die Anzahl der Gemeindevorstände und der Vizebürgermeister.

Im § 35 sind auch die Zuständigkeiten des Gemeinderates aufgelistet und im § 36 die Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes.

Ab § 37 geht es um die Zuständigkeiten des Bürgermeisters. Ganz interessant finde ich dass hier auch klar geregelt ist, dass die Gemeindevorstände dem Bürgermeister zu unterstützen haben. Sie haben die Geschäfte des eigenen
Wirkungsbereiches, die er ihnen mit Verordnung zuweist, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen. Sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich.

Das finde ich deshalb so spannend, weil ich schon mitbekommen habe, dass sich Gemeindevorstände von anderen Parteien geweigert haben, übertragene Aufgaben vom Bürgermeister umzusetzen.

Diese Zuständigkeiten regeln auch den Rahmen der Themen, welche in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden. Punkte die nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fallen, haben auch nichts in einer Gemeinderatssitzung verloren.

Die Gemeindeordnung ist mit ihren 62 Seiten recht umfangreich und auch eine sehr trockene Angelegenheit, aber für alle Gemeinderäte die wichtigste Grundlage für ihre Arbeit.

Historisch gewachsen….

… oder auch „Das haben wir immer schon so gemacht!“ Ein Satz den ich die ersten Jahre in meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst ständig gehört habe. Bis ich ihn nicht mehr hören konnte!

Gott sei Dank, blieb mir der auf der Gemeinde erspart. Doch dort gab es einen ähnlichen Satz „Das hat der xy so gesagt.“ Ah ja. Und auf welcher Grundlage sagt das der xy?

Natürlich war mir von Anfang klar, dass gewisse Dinge auf der Gemeinde anders laufen, als im Bund. Weshalb ich versuchte die Grundlagen herauszufinden. Dies war aber gar nicht so einfach…

Als Anordnungsbefugte im Bund hatte ich einen Ausdruck der BHV i.d.g.F. (Bundeshaushaltsverordnung in der gültigen Fassung) auf meinem Tisch liegen. Das Standardnachschlagewerk! Dort wurden alle Fragen beantwortet und mit ihr konnten wir alle neu auftretenden Herausforderungen bewältigen. Auf der Gemeinde gab es so etwas nicht. Zumindest konnte mir niemand etwas sagen. Was ich schnell fand war die VRV2015 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung aus 2015). Dort geht es aber – wie der Name schon sagt um die Budgeterstellung und den Rechnungsabschluss, nicht um die laufende Gebarung!

Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie erleichtert ich war, als ich herausfand, dass die BHV auch für die Gemeinde gilt! Damit hatte ich eine Grundlage, wo ich nicht mal viel nachlesen musste. Nach 17 Jahren kennt man den Inhalt dann schon auswendig.

Die nächste Erleichterung hatte ich, als ich herausfand, dass die Gemeinde bei Beschaffungen genauso dem BVergG (Bundesvergabegesetz) unterliegt, wie der Bund! Es gelten also da und dort die selben Regeln.

Ich schätze ich habe die Buchhaltung in der Gemeinde mit meiner Frage „Wo steht das?“ genauso genervt, wie mich damals mein erster Chef beim Bundesheer. Ein mittlerweile alter Oberst – damals noch ein junger. Aber mir sind Grundlagen beim Umgang mit Steuergeld nun mal wichtig! Etwas zu tun, nur weil irgendjemand das sagt – was vielleicht auch mal gestimmt hat – ist kein Garant, dass man sich an die derzeit gültigen Vorgaben hält.

Um immer aktuell zu bleiben, empfehle ich die Verwendung des RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes). Dort findet man alle gültigen Gesetze und Verordnungen von Bund und Ländern in der jeweils gültigen Fassung! Dort könnt ihr auch alle o.a. Gesetze nachlesen, solltet ihr das wollen.