Gemeinde-Voranschlag

Was ist eigentlich der Voranschlag und wieso sind manche Dinge erst im Rechnungsabschluss relevant?

Der Voranschlag ist das geplante Budget für jeweils ein Jahr. Er geht von 1.1. bis 31.12. und wird immer im Herbst des Vorjahres erstellt. Das bedeutet im Herbst wird geschaut wie viel Budgetmittel werden im nächsten Jahr voraussichtlich zur Verfügung stehen, dann werden die Fixkosten berechnet und abgezogen (Gehälter, Darlehenstilgungen, etc.) und dann werden die Abteilungsleiter der Gemeinde befragt, welche Vorhaben Priorität haben. Und wenn dann noch Budgetmittel übrig wären, könnte man noch tolle neue Projekte umsetzen. Den Voranschlag 2025 findet ihr hier.

Bei der Budgeterstellung wird gerne mehr geplant, als tatsächlich im Folgejahr umgesetzt wird. Warum macht man das? Weil man nur Dinge umsetzen kann, die man auch budgetiert hat. Natürlich kann man auch einzelne Sachkonten überziehen, die Überziehung muss aber wiederum extra begründet werden, was für alle eine Mehrarbeit bedeutet. Man versucht also schon bei der Budgeterstellung die Ausgaben mit einem Puffer zu budgetieren – so es denn möglich ist.

Dazu kommt, dass Neuanschaffungen von Fahrzeugen, die erst in den Folgejahren geliefert werden, auch budgetiert werden müssen, da ohne Budgetierung kein Auftrag erteilt werden darf. Dies alles gilt es bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen. Natürlich müssen auch Darlehensaufnahmen geplant werden. Wenn bei der Budgeterstellung ersichtlich ist, dass für ein Projekt die Eigenmittel fehlen, dann muss dies auch ausgewiesen werden und es muss das Darlehen im Voranschlag erfasst sein. Natürlich gibt es hier aber noch keine Bank oder einen IBAN. Es handelt sich ja um die reine Willensbekundung – wenn wir das Projekt machen, nehmen wir dafür ein Darlehen auf. Es könnte ja auch sein, dass das Projekt nicht zustande kommt, dann wird auch das Darlehen nicht aufgenommen. Oder wir erhalten mehr Landes- oder Bundesförderung als gedacht, dann wird vielleicht weniger Darlehen benötigt.

Das Budget ist also der Jahresplan, der nicht eins zu eins umgesetzt werden muss! Im Laufe eines Budgetjahres ergeben sich laufend Änderungen. Sollten neue Projekte notwendig werden, die nicht budgetiert sind, muss ein sogenannter Nachtragsvoranschlag erstellt werden. Wir hatten das schon mal mit einem Kanaleinbruch. Da musste extra deswegen ein Nachtrag erstellt werden und das Projekt erfasst werden. Ein Nachtragsvoranschlag macht aber auch nach dem Rechnungsabschluss möglicherweise Sinn.

Warum habe ich bei der letzten Sitzung gesagt, dass die Klärung der richtigen Darstellung der Rücklagen bis zum Rechnungsabschluss Zeit hat? Weil Rücklagen naturgemäß erst beim Rechnungsabschluss gebildet werden – so den im laufenden Jahr Geld übrig bleibt, welches man einer Rücklage zuführen kann. Ich kann im Herbst 2024 viele Pläne machen für das Budgetjahr 2025, wie es am 31.12.2025 wirklich aussieht, sehe ich aber erst Ende 2025 bzw. bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses im Frühjahr 2026.

Der Budgetvoranschlag ist sehr umfangreich und umfasst neben den drei Haushalten

Finanzierungshaushalt – Ein- und Auszahlungen vergleichbar mit CashFlow Rechnung

Ergebnishaushalt – Aufwendungen und Erträge (Abgrenzung nach Zeitpunkt der Entstehung), Abschreibungen, vergleichbar mit Gewinn- und Verlustrechnung und

Vermögenshaushalt – Vermögenswert der Gemeinde und Grundlage für die Abschreibungen im Ergebnishaushalt

auch einen detailierten Nachweis über die Investitionstätigkeit, die Finanzschulden und den Schuldendienst, den Leasingspiegel uvm.

Gemeinderatssitzung Nachschau

Am Mittwoch hatten wir die zweite Gemeinderatssitzung der neuen Legislaturperiode.

Gleich vorweg möchte ich sagen, ich bin sehr froh, dass die Notwendigkeit zu sparen offenbar bei allen Parteien angekommen ist. Ich hoffe dass dies auch noch bei der Sitzung im Dezember klar ist, wenn das Budget 2025 auf der Tagesordnung steht.

Trotzdem kam es zu kleinen Unstimmigkeiten beim Nachtragsvoranschlag, weshalb ich hier ein wenig grundsätzlich darauf eingehen will. Stammleser haben das alles schon mal in der letzten Legislaturperiode in ähnlicher Form gelesen, aufgrund der vielen neuen Gesichter, wiederholt sich die Geschichte leider.

Jeder Gemeinderat bekommt das fertige Budget bzw. Nachtragsbudget zumindest 14 Tage vor der Gemeinderatssitzung – das ist die gesetzliche Vorgabe. Der Nachtragsvoranschlag wurde diesmal sogar bereits am 11. September an die Gemeinderäte verschickt. Das waren genau drei Wochen vor der Sitzung! Ebenfalls am 11. September wurde der Nachtrag öffentlich an der Amtstafel kundgemacht. Am 19. September hat sich der Vertreter, einer im Gemeinderat vertretenen Parteien, drei Exemplare für jeden Gemeinderat seiner Fraktion persönlich, ausgedruckt in der Buchhaltung abgeholt.

In dem Anschreiben an die Gemeinderäte, wird bei der Übermittlung des Entwurfs des Nachtragsvoranschlages, auch darauf hingewiesen, dass man sich Termine mit dem Leiter/in der Buchhaltung und/oder mir ausmachen kann, um über das Budget zu sprechen. Warum tun wir das? Weil uns klar ist, dass die 327 Seiten des Nachtragsvoranschlages für Personen, die nicht mit einem Gemeindebudget hauptberuflich zu tun haben, schwer zu lesen sind.

Nach der Versendung des Entwurfes habe ich dem damals noch interimistischen Leiter der Buchhaltung gesagt „Diesmal werden viele Fragen kommen, wir haben viele neue Gemeinderäte, die haben sicher viele Fragen.“ Und ich sollte Recht behalten. Allerdings nur von meiner Fraktion und einem neuen interessierten Gemeinderat…. Ich habe Mails bekommen, WhatsApp Nachrichten, mündliche Anfragen,… Von den anderen Seiten kam dazu nichts. Dann war meine Vermutung, vielleicht schreiben sie lieber! Es gibt ja auch die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme im Vorfeld. Also bin ich in die Amtsleitung und habe gefragt „Wie werden schriftliche Stellungnahmen zum Budget beantwortet?“ Doch auch diese Frage war umsonst. Keine schriftliche Stellungnahme eingelangt.

Und doch gab es Fragen. Detailfragen. Zu Zahlen aus den Jahren 2022 und 2023. Es gab auch Fragen zu einzelnen Sachkonten. Es wurde teilweise auch von falschen Annahmen ausgegangen. Möglicherweise wurden sogar tatsächliche Fehler entdeckt. Ich weiß es nicht. Warum weiß ich es nicht? Weil die Vorbereitungszeit nicht genutzt worden ist. Aufgabe von Gemeinderäten ist es sich auf die Sitzungen vorzubereiten. Sie bekommen dazu die Unterlagen im Session Net zur Verfügung gestellt. Beim Budget, Nachtragsbudget und Rechnungsabschluss bekommen sie die gesamten Unterlagen per Mail übermittelt und haben dann Zeit sich

a) einzulesen und

b) Fragen zu stellen und/oder

c) Stellungnahmen zu übermitteln

Warum sollte ein Gemeinderat diese Möglichkeiten nutzen? Weil er oder sie ja eine fundierte Entscheidung treffen will. Und nur, wenn alle Fragen geklärt sind, dann kann man klar sagen „Ich bin dafür“ oder „Ich bin dagegen“. Detailfragen zu einem Budget von 327 erst in der Gemeinderatssitzung zu stellen, hat für mich, mit ordentlicher Vorbereitung nichts zu tun.

Mal schauen ob es beim Budgetvoranschlag 2025 besser funktioniert. Natürlich werden wir auch beim nächsten Mal wieder für Fragen bereit stehen, vielleicht wird diese Möglichkeit ja das nächste Mal vermehrt genutzt. Man sollte sich aber genug Zeit nehmen, wenn ich über das Budget spreche, dauert es erfahrungsgemäß immer ein wenig länger. Die Kollegen aus meiner Fraktion wissen das schon.;-)