Projektfinanzierung

Die Projektfinanzierung ist bei den Gemeinden ein komplexes System. Es gibt die Projekt-Gesamtkosten, die Kosten pro Jahr und die Art der Finanzierung!

Wenn man sich ein Projektblatt ansieht, ist dort genau dargestellt was geplant ist, auf welches Sachkonto bisher schon Kosten gebucht worden sind, woher die Finanzierung kommt (aus dem operativen Gemeindebudget, Bundes- und/oder Landesförderungen, einer Rücklage oder auch von Darlehensaufnahmen.

Ganz wichtig ist, bevor eine Bestellung in Auftrag gegeben werden darf, muss das Projekt vom Gemeinderat beschlossen sein (Voranschlag bzw. Nachtragsvoranschlag)!

Ein praktisches Beispiel. Wir warten schon länger auf den Zulauf eines Feuerwehrfahrzeuges. Voraussichtlich kommt es heuer, daher ist der Betrag heuer budgetiert. Wir haben aber auch im Jahr 2025 € 518.000,– für ein Feuerwehrauto budgetiert. Das auch hoffentlich 2025 geliefert wird, wenn wir es heuer bestellen. Grundlage für die Bestellung war die Budgetierung im 1. NVA 2023 beim mittelfristigen Finanzplan im Jahr 2025.

Die Darlehensaufnahmen sind natürlich ein wichtiger Punkt bei der Projektfinanzierung. Dabei behalten wir nicht nur den Kontostand im Auge, sondern auch die Finanzlage. Und natürlich auch die unterschiedlichen Überweisungen von Förderungen. Am schnellsten kommt das Geld vom Bund. Die Geldmittel vom KIG fließen sobald ein Projekt eingereicht wird – ohne dass wir als Gemeinde bereits in Vorleistung gegangen sind.

Auch das Land überweist recht rasch, aber hier gehen wir immer in Vorleistung. Wir zahlen die Projektrechnungen und schicken sie dann ein.

Am längsten dauern FF-Transferzahlungen vom Landes-FF-Verband, ASFINAG und der VSt-Anteil vom Land. Hier haben wir schon Zahlungseingänge ein „altes“ Feuerwehrauto betreffend, für eine laufende neue Beschaffung genutzt. Nicht zu vergessen natürlich auch die Lieferzeiten und den Weg der Darlehensaufnahmen!

Wird zum Beispiel ein Auto im Sommer geliefert, muss ich schon vorher das Darlehen aufgenommen haben!

Zuerst wird berechnet, wie viele Geldmittel wir benötigen, dann müssen Angebote von mehreren Kreditinstituten eingeholt werden und mit dem besten Angebot gehen wir dann in den Gemeindevorstand und in weiterer Folge in den Gemeinderat, wo es beschlossen werden muss.

Da im Sommer keine Sitzungen stattfinden, muss vor dem Sommer entweder das Girokonto gut gefüllt sein oder es dürfen keine großen Anlieferungen erfolgen.

Schnell kann man auf der Gemeinde auf jeden Fall kein Darlehen aufnehmen. Und in manchen Fällen braucht man auch noch die Genehmigung des Landes, was die Dauer noch verlängert.

Man muss also auch immer vorausschauend agieren um etwaige Zahlungsengpässe hintan zu halten. Bei unserer Buchhaltung brauche ich mir da aber keine Sorgen machen, die haben diese Problematik das ganze Jahr im Blick und melden sich rechtzeitig wenn Darlehen benötigt werden.

Ertragsanteile 2023

Kurz vor dem letzten Gespräch zur Nachtragsvoranschlagserstellung, kam die Auflistung der Abgabenertragsanteile April 2023. Die Buchhaltung bucht die Beträge ein und schickt es mir zur Freigabe. Dabei werden natürlich auch gleich die Abgaben an das Land abgezogen und der restliche Betrag wird uns überwiesen.

Im Jänner 2023 bekamen wir rund € 342.000,–

Im Februar 2023 hatten wir immerhin noch einen Zahlungseingang von rund
€ 223.000,–

Im März 2023 kamen noch rund € 197.000,– an.

Beim Betrag im April musste ich dreimal hinschauen… € 332,31 Und nein, ich habe keine Nullen vergessen…

Und jetzt schickt mir auch noch unsere Buchhaltung einen Link, der keinen Grund zur Freude bereitet. Der Mai schaut noch schlechter aus. „Schuld“ ist natürlich die Steuerreform – wenn der Bund weniger Steuern einnimmt, kann er auch weniger an die Gebietskörperschaften verteilen. Aber natürlich auch die Teuerung. Die Leuten (müssen) sparen und geben weniger Geld aus, was natürlich auch zu weniger MWSt-Einnahmen führt.

Mitten im Beitrag steht auch ganz nebenbei – Das BMF hat vor wenigen Tagen eine aktualisierte Ertragsanteile-Prognose vorgelegt.

Diese Info ist natürlich noch nicht auf dem offiziellen Weg über das Land NÖ bei uns eingelangt und konnte daher natürlich bei der Nachtragserstellung nicht berücksichtigt werden.

Wer sich den kompletten Artikel durchlesen will – Hier geht es lang

Rechnungsabschluss 2022

Der Rechnungsabschluss 2022 der Marktgemeinde Vösendorf ist fertig und liegt zur allgemeinen Einsichtnahme auf der Gemeinde auf!

In weiterer Folge steht der Rechnungsabschluss auf der Tagesordnung

* der Gemeindevorstandssitzung am 16. März 2023 (nicht öffentlich) und

* der Gemeinderatssitzung am 29. März 2023 (öffentlich)

Eine Information wird es auch in der Gemeindemitteilung April geben und natürlich werde ich auch hier die wichtigsten Punkte darstellen.

Solltet ihr darüber noch Fragen haben, könnt ihr mir die natürlich auch persönlich stellen!

Als nächstes steht jetzt der 1. Nachtragsvoranschlag 2023 auf dem Plan. Der wird nochmal eine größere Herausforderung für uns werden.

Fahrplan Frühling 2023

Im Frühjahr wird von der Buchhaltung der Marktgemeinde Vösendorf als erstes der Rechnungsabschluss des Vorjahres erstellt. Bis 15. Februar gilt noch der sogenannte Auslaufzeitraum. Alle Rechnungen die noch das letzte Jahr betreffen, können noch in das alte Jahr gebucht werden. Am 16. Februar, ist dann das alte Jahr „geschlossen“ und die Arbeiten am Rechnungsabschluss beginnen.

Wenn es wie erwartet abläuft, ist der Rechnungsabschluss bis zur Gemeinderatssitzung im März fertig. Dann wissen wir genau, wie viele Budgetmittel uns gegebenenfalls übrig geblieben sind, welche wir für Projekte im Jahr 2023 verwenden können. Parallel laufen jetzt auch noch die letzten Überprüfungen bezüglich KIG2023.

Beide Informationen werden dann in weiterer Folge bei der Erstellung des 1. Nachtragsvoranschlag 2023 verwendet, welcher entweder bis zur Gemeinderatssitzung im Mai, spätestens jedoch bis zur Juni-Sitzung fertiggestellt werden wird.

Auf das Ergebnis des Rechnungsabschlusses bin ich persönlich sehr gespannt. Der Schuldenstand müsste sich weiter reduziert haben, ob jedoch Geldmittel übrig geblieben sind, kann ich zur Zeit schwer sagen. Im Dezember sind noch ein paar sehr hohe Rechnungen eingelangt und der Auslaufzeitraum macht es auch recht schwierig zu schätzen, ob Budgetmittel von 2022 für das Jahr 2023 verfügbar sind.

Blau-Gelbes Entlastungspaket

Dieses Entlastungspaket wurde für alle niederösterreichischen Gemeinden und Städte geschnürt!

Auch wenn ich mich sehr darüber freue, aber für die Erstellung des Voranschlages 2023 kam es zu spät. Diese Geldmittel können wir erst beim Nachtragsvoranschlag 2023 berücksichtigen, auch wenn uns die Geldmittel bereits heuer ausbezahlt werden.

Auf jeden Fall wird uns dieses Entlastungspaket helfen das große Minus beim Nettoergebnis zu reduzieren, dass ja vor allem aufgrund der gestiegenen Energiekosten, aber auch viel höheren Gehälter – inkl. Gehaltsnebenkosten -entstanden ist.

Das bereits erwähnte Investitionspaket hilft uns beim Projekthaushalt und das blau-gelbe Entlastungspaket hilft uns, unsere Fixkosten zu bedienen. Beides enorm wichtig im nächsten Jahr!

Das Entlastungspaket beträgt auf jeden Fall € 47,–/Einwohner, das wären in Vösendorf – wenn man die Volkszahl der letzten Volkszählung heranzieht rund € 350.000,–. Klingt zwar bei einem Jahresbudget von fast € 30 Mio nicht nach viel – aber ich bin trotzdem enorm dankbar dafür. Das laufende Budget wird voraussichtlich nächstes Jahr noch um einiges herausfordernder als im ersten Pandemiejahr mit totalem SCS-LockDown.

Vösendorf VA 2023

Auch der Voranschlag 2023 liegt bereits zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Und schon auf der ersten Seite des Vorberichts, klafft eine großes Minus beim Haushaltspotenzial in Höhe von rund Minus € 1,4 Mio. Allerdings gibt es an dieser Stelle immer ein großes Minus, da die Darstellungsform die aktuellen Geldmittel am Girokonto nicht berücksichtigt. Jeder Voranschlag fängt bei null an, was in der Realität ja ganz anders ist. Wir haben ja Geld verfügbar, sonst wären wir ja nicht handlungsfähig!

Deshalb ist der Rechnungsabschluss und der darauffolgende Nachtragsvoranschlag sehr viel wichtiger, als der Voranschlag. Wiewohl wir trotzdem die Erstellung ernst nehmen und sorgfältig ans Werk gehen.

Was mich überrascht hat, waren die höheren Einnahmen bei den Abgabenertragsanteilen und der Kommunalsteuer. Mit den Abgabenertragsanteilen habe ich mich schon hier ein wenig beschäftigt. Die höhere Kommunalsteuer ergibt sich aufgrund der steigenden Löhne! Je höher die Löhne, desto mehr Kommunalsteuer wird fällig.

Auch der Schuldenstand erhöht sich beim Voranschlag wieder, da wir auch hier keine Möglichkeit haben, vorhandene Geldmittel zu berücksichtigen. Also haben wir für alle Projekte eine Darlehensfinanzierung angenommen und werden auch das dann im 1. NVA im Frühjahr entsprechend anpassen.

Die Leasingverpflichtung steigen 2023 wieder, das ist das hoffentlich bald gelieferte neue Müllauto!

Was auffällt ist ein Nettoergebnis von rund 1,3 Mio Euro Minus. Das entspricht in etwa den gestiegenen Energie- und Personalkosten. Allerdings kann das Nettoergebnis aus den vorhandenen Rücklagen abgedeckt werden und ist nur nach derzeitigem Wissensstand so hoch. Wie sich diese Thematik weiter entwickelt werden wir erst noch sehen.

Was also erwartet uns 2023? Auf jeden Fall ein herausforderndes Jahr, wo wir wie bereits gewohnt, auf unsere Ausgaben achten müssen. Was hier noch nicht berücksichtigt ist, ist das KIG 2023. Die geplanten Darlehen, werden sich um den Zuschuss vom Bund verringern. Was wiederum bedeuten würde, dass wir zumindest den Schuldenstand nicht erhöhen. Sobald der Rechnungsabschluss fertig ist, wissen wir auch wieviel wir heuer gespart haben und was wir nächstes Jahr für Projekte verwenden können.

Vösendorf 2. NVA 2022

Der 2. Nachtragsvoranschlag 2022 liegt bereits zur allgemeinen Einsicht auf. Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Haidfeldsiedlung und der Tatsache, dass wir dafür einen eigenen Bauabschnitt definieren müssen um die Förderung vom Land NÖ lukrieren zu können.

Viel hat sich bei den Zahlen daher nicht verändert. Auffällig ist auf jeden Fall die stark reduzierten Leasingverpflichtungen. Das hat mit der langen Lieferzeit des Müllautos zu tun. Da es heuer nicht mehr angeliefert werden kann, brauchen wir auch heuer kein Leasing mehr kalkulieren.

Was wir auch korrigiert haben ist die Höhe der geplanten Darlehen. Beim 1. Nachtragsvoranschlag im Frühjahr sind wir noch von Neuaufnahmen in Höhe von € 1,8 Mio Euro ausgegangen. Mittlerweile wissen wir dass wir „nur“ € 1,4 Mio brauchen. Die Darlehensaufnahme wird ebenfalls in der Dezembersitzung behandelt.

Dem gegenüber stehen Ausgaben für Finanzschulden (Tilgung und Zinsen) von € 2 Mio.

Vorbereitung Gemeindevorstand

Dieses Wochenende wird nicht nur am Adventmarkt gefeiert, sondern es laufen auch noch die letzten Arbeiten für die Gemeindevorstandssitzung am 1. Dezember 2022.

Da ich diesmal viele Punkte habe, kommen natürlich auch noch sehr viele Rückfragen. Am Montag wollen wir dann mal den 2. NVA 2022 und den VA 2023 auflegen. Dann haben alle noch zwei Wochen Zeit sich in Ruhe einzulesen und Fragen zu stellen.

An den Beschlusstexten können wir natürlich auch noch nächste Woche feilen, aber erfahrungsgemäß wird es nach dem ersten Mal ausbessern nicht besser.

Und nebenbei arbeite ich auch gerade an der Beisitzerliste für die NÖ LTW 2023. Da habe ich auch am Sonntag Termin. Allerdings habe ich schon angekündigt, dass es auch Montag Morgen werden könnte mit der Vorlage. Schließlich bin ich ja das ganze Wochenende unterwegs.

Die nächste Woche wird dann aus heutiger Sicht auch nicht ruhiger. Oder besser gesagt die nächsten Wochen bis Weihnachten 😉

Einnahmen Budget 2023

Die ausgabenseitigen Herausforderungen beim Budget 2023 habe ich bereits dargestellt. Bezüglich der Einnahmen gab es eine positive Überraschung die ich erstmal nicht verstanden habe.

Die Abgabenertragsanteile sollen ziemlich gleich hoch ausfallen, wie heuer. Die Abgabenertragsanteile sind jene Gelder welche wir im Zuge des Finanzausgleiches von den Steuereinnahmen des Bundes anteilig bekommen. Aufgrund der ökosozialen Steuerreform bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass der Betrag sinken wird. Ist aber nicht so, wie wir vor kurzem von Land NÖ erfahren haben. Was ich mir erstmal nicht erklären konnte. Der Punkt ist aber, aufgrund der hohen Inflation und der dazugehörigen Teuerungen und höheren Löhnen, nimmt der Bund auch mehr Steuern ein, was wiederum dazu führt, das dieser Betrag 2023 nicht sinken wird. Was uns zumindest ein wenig hilft bei der Budgeterstellung. Den steigenden Ausgaben, stehen zumindest gleichbleibende Einnahmen gegenüber.

Was uns möglicherweise beim Nachtragsvoranschlag 2023 helfen wird sind zwei Hilfen für Gemeinden die derzeit noch in Verhandlungen bzw. Begutachtung sind.

Bezüglich des Gemeindepaket III (nach zwei Covid-Hilfspaketen für Gemeinden) fanden im September und Oktober bereits viele Verhandlungen statt, ein finales OK der Bundesregierung fehlt aber noch. Da wir den Voranschlag schon bald auflegen müssen, wird sich die Berücksichtigung bei der Budgetierung wahrscheinlich eher nicht ausgehen. Dieses Paket soll das laufende Budget entlasten.

Das KIG 2023 ist bereits seit Mitte Oktober in Begutachtung. Das Kommunalinvestitionsgesetz soll Investitionen von Gemeinden ankurbeln. Hier werden Projekte gefördert. Das KIG 2023 würde das Projektbudget ein wenig entlasten, bzw. die Neuaufnahme von Darlehen reduzieren.

Von beiden Paketen habe ich schon vor über einem Monat das erste Mal gehört, doch seitdem nichts mehr. Vor kurzem habe ich aber einen Artikel vom Kommunalnet erhalten, wo o.a. Details schön dargelegt sind.

Wir dürfen also noch weiter hoffen, dass es für Gemeinden noch Finanzhilfen geben wird. Aber wahrscheinlich dann erst beim Nachtragsvoranschlag im Frühjahr 2023.

2. Nachtragsvoranschlag 2022

Eigentlich arbeiten wir ja gerade am Voranschlag 2023, doch parallel dazu müssen wir jetzt auch noch einen 2. Nachtragsvoranschlag machen.

Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Schönbrunner Allee, wo Gefahr in Verzug ist!

Um die Landesförderung lukrieren zu können, müssen wir einen eigenen Bauabschnitt definieren und dazu wiederum ist ein eigener Punkt im Projektbudget notwendig. Das Projektbudget kann aber nur im Zuge der Erstellung eines Voranschlages bzw. eines Nachtragvoranschlages geändert/erweitert werden.

Daher werden wir in der Dezembersitzung nicht nur über den Voranschlag 2023 abstimmen, sondern auch über den 2. Nachtragsvoranschlag 2022.