Eigentlich arbeiten wir ja gerade am Voranschlag 2023, doch parallel dazu müssen wir jetzt auch noch einen 2. Nachtragsvoranschlag machen.
Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Schönbrunner Allee, wo Gefahr in Verzug ist!
Um die Landesförderung lukrieren zu können, müssen wir einen eigenen Bauabschnitt definieren und dazu wiederum ist ein eigener Punkt im Projektbudget notwendig. Das Projektbudget kann aber nur im Zuge der Erstellung eines Voranschlages bzw. eines Nachtragvoranschlages geändert/erweitert werden.
Daher werden wir in der Dezembersitzung nicht nur über den Voranschlag 2023 abstimmen, sondern auch über den 2. Nachtragsvoranschlag 2022.