2. Nachtragsvoranschlag 2022

Eigentlich arbeiten wir ja gerade am Voranschlag 2023, doch parallel dazu müssen wir jetzt auch noch einen 2. Nachtragsvoranschlag machen.

Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Schönbrunner Allee, wo Gefahr in Verzug ist!

Um die Landesförderung lukrieren zu können, müssen wir einen eigenen Bauabschnitt definieren und dazu wiederum ist ein eigener Punkt im Projektbudget notwendig. Das Projektbudget kann aber nur im Zuge der Erstellung eines Voranschlages bzw. eines Nachtragvoranschlages geändert/erweitert werden.

Daher werden wir in der Dezembersitzung nicht nur über den Voranschlag 2023 abstimmen, sondern auch über den 2. Nachtragsvoranschlag 2022.

NÖ Strompreisrabatt

Das Land NÖ hat aufgrund der herausfordernden Zeiten für alle Niederösterreicher den blau-gelben Strompreisrabatt beschlossen.

Der Rabatt orientiert sich an der Zahl der Personen im Haushalt und nicht an der Größe der Quadratmeter und umfasst 11 Cent/kWh Rabatt auf 80% des Verbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts. Alles was über die 80% hinausgeht wird zu den marktüblichen Preisen verrechnet.

Wer Strom spart und weniger verbraucht, profitiert daher überdurchschnittlich.

Wenn ich wieder so wenig verbrauche wie in der letzten Abrechnungsperiode gehöre ich da übrigens dazu. Aufgrund des Beschlusses habe ich mir meine letzte Jahresabrechnung genau angeschaut und ich bleibe mit meinem Verbrauch sogar unter den 80% Durchschnittsverbrauch. Mit 1,6 kWh zwar nur knapp, aber es geht sich aus.

Kleines Rechenbeispiel:

Letzter Abrechnungszeitraum: Nur Verbrauch: € 130,13

Mit dem neuen Preis würde ich bei gleichbleibendem Verbrauch in der neuen Periode € 304,92 bezahlen.

Aufgrund des blau-gelben Strompreisrabatt reduziert sich das im Jahr auf € 135,52! Was nicht viel mehr ist als in der letzten Periode!

Förderfähiges Stromvolumen (80% vom Durchschnittsverbrauch) für

1 Person – 1.541,6 kWh

2 Personen – 2.476 kWh

3 Personen – 3.404 kWh

4 Personen – 3.780 kWh

5 Personen – 4.155,2 kWh

pro weiterer Person – 375,2 kWh

Der Rabatt kann spätestens ab 1. September beantragt werden und wird vom Energieversorger ab Oktober automatisch gutgeschrieben. Sollte der Energieversorger keine Möglichkeit dazu haben, kann die Förderung direkt beim Land NÖ ab 1. September beantragt werden.