Vösendorf 2. NVA 2022

Der 2. Nachtragsvoranschlag 2022 liegt bereits zur allgemeinen Einsicht auf. Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Haidfeldsiedlung und der Tatsache, dass wir dafür einen eigenen Bauabschnitt definieren müssen um die Förderung vom Land NÖ lukrieren zu können.

Viel hat sich bei den Zahlen daher nicht verändert. Auffällig ist auf jeden Fall die stark reduzierten Leasingverpflichtungen. Das hat mit der langen Lieferzeit des Müllautos zu tun. Da es heuer nicht mehr angeliefert werden kann, brauchen wir auch heuer kein Leasing mehr kalkulieren.

Was wir auch korrigiert haben ist die Höhe der geplanten Darlehen. Beim 1. Nachtragsvoranschlag im Frühjahr sind wir noch von Neuaufnahmen in Höhe von € 1,8 Mio Euro ausgegangen. Mittlerweile wissen wir dass wir „nur“ € 1,4 Mio brauchen. Die Darlehensaufnahme wird ebenfalls in der Dezembersitzung behandelt.

Dem gegenüber stehen Ausgaben für Finanzschulden (Tilgung und Zinsen) von € 2 Mio.

Darlehensaufnahme 2022

Fast haben wir es geschafft…Das ganze Jahr bis jetzt ohne Darlehensaufnahme. Leider hatte der Kanal in der Schönbrunner Allee etwas dagegen.

Wir müssen also doch ein Darlehen aufnehmen heuer. Jedoch werden wir weniger brauchen, als im Frühjahr gedacht, weshalb wir dies auch beim Entwurf des 2. NVA gleich berichtigt haben. Statt der gedachten € 1,9 Mio brauchen wir „nur“ € 1,4 Mio. Immer noch eine Menge Geld, geht aber leider nicht anders.

Bis jetzt konnten wir alle Projekte vom guten Rechnungsabschluss 2021 bedecken, doch nun lässt uns der Kontostand am Girokonto keine andere Möglichkeit zu. Bereits laufende Projekte wie die Sanierung der Schlossmauer und die Kanalsanierung auf der Schönbrunner Allee, bzw. bereits beauftragte Anschaffungen wie das HLF für die Feuerwehr, aber auch Investitionen am Wirtschaftshof müssen über Darlehen finanziert werden.

Bei der Dezembersitzung wird es also auch eine Punkt Darlehensaufnahme geben, wo auch alle Projekte konkret benannt werden. Nichts desto trotz, wird die Neuverschuldung geringer ausfallen als die Darlehenstilgung 2022. Unser Schuldenstand wird sich also wieder ein wenig reduzieren.

2. Nachtragsvoranschlag 2022

Eigentlich arbeiten wir ja gerade am Voranschlag 2023, doch parallel dazu müssen wir jetzt auch noch einen 2. Nachtragsvoranschlag machen.

Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Schönbrunner Allee, wo Gefahr in Verzug ist!

Um die Landesförderung lukrieren zu können, müssen wir einen eigenen Bauabschnitt definieren und dazu wiederum ist ein eigener Punkt im Projektbudget notwendig. Das Projektbudget kann aber nur im Zuge der Erstellung eines Voranschlages bzw. eines Nachtragvoranschlages geändert/erweitert werden.

Daher werden wir in der Dezembersitzung nicht nur über den Voranschlag 2023 abstimmen, sondern auch über den 2. Nachtragsvoranschlag 2022.