Vösendorf 2. NVA 2022

Der 2. Nachtragsvoranschlag 2022 liegt bereits zur allgemeinen Einsicht auf. Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Haidfeldsiedlung und der Tatsache, dass wir dafür einen eigenen Bauabschnitt definieren müssen um die Förderung vom Land NÖ lukrieren zu können.

Viel hat sich bei den Zahlen daher nicht verändert. Auffällig ist auf jeden Fall die stark reduzierten Leasingverpflichtungen. Das hat mit der langen Lieferzeit des Müllautos zu tun. Da es heuer nicht mehr angeliefert werden kann, brauchen wir auch heuer kein Leasing mehr kalkulieren.

Was wir auch korrigiert haben ist die Höhe der geplanten Darlehen. Beim 1. Nachtragsvoranschlag im Frühjahr sind wir noch von Neuaufnahmen in Höhe von € 1,8 Mio Euro ausgegangen. Mittlerweile wissen wir dass wir „nur“ € 1,4 Mio brauchen. Die Darlehensaufnahme wird ebenfalls in der Dezembersitzung behandelt.

Dem gegenüber stehen Ausgaben für Finanzschulden (Tilgung und Zinsen) von € 2 Mio.

Investitionsbedarf Vösendorf

Für die Erstellung des Voranschlages 2023 (VA2023) hat das Land NÖ vorgegeben, dass nur unbedingt notwendige Projekte im Projektbudget abzubilden sind. Darüber hinausgehende Investitionen sind nach dem Rechnungsabschluss 2022 (RA2022) in einem Nachtragsvoranschlag 2023 (NVA2023) abzubilden, auf Grundlage des Ergebnisses RA2022.

Das heißt konkret, wir sollen jetzt kleine Brötchen backen und nur die notwendigsten Investitionen im VA2023 aufnehmen. Bloß ist diese Liste in Vösendorf leider trotzdem sehr lange:

Kanal: Für den Bauabschnitt 18 sind 2023, 2024 und 2025 jeweils € 800.000,– zu veranlagen. Aufgrund des Kanalgebrechens in der Schönbrunner Allee, sehen wir aber auch wie schnell es eines neuen Bauabschnittes bedarf und aufgrund der Überalterung unseres Kanalnetzes ist jederzeit damit zu rechnen. Was bei Kanalsanierungen auch noch mit zu denken ist, die Wiederherstellung des Straßenbelages. Diese Kosten sind hier noch nicht enthalten.

Fahrzeugflotte Wirtschaftshof: Hier höre ich immer wieder „Überalterung“ der Fahrzeuge. Ein Müllauto ist bereits bestellt. Ein weiteres wird benötigt, aber nicht nur. Auch andere Fahrzeuge und Geräte wären zu ersetzen. Das nötigste könnte 2023 mit € 550.000,– erledigt werden (Exklusive dem bereits in Anschaffung befindlichen Müllfahrzeug).

Bis hier her sprechen wir von unbedingt notwendigen Anschaffungen zur Aufrechterhaltung der gemeindeeigenen Dienstleistungen an den Gemeindebürgern. Kanal und Müll sind klassische Grundaufgaben der Gemeinde, welche sichergestellt werden müssen.

Fahrzeugflotte Feuerwehr: Ich könnte eigentlich den vorangegangen Text eins zu eins übernehmen. Nur dass die Kosten für Feuerwehrfahrzeuge weit höher sind, als für Müllautos. Aber auch hier, eines in Zulauf, viele werden noch benötigt. Da ich den benötigten Betrag in diesem Bereich nur gehört habe und noch keine schriftliche Auflistung vorliegen habe, lasse ich die Angabe von Beträgen an dieser Stelle aus.

Die freiwillige Feuerwehr ist ein ganz spezielles Konstrukt. Als Körperschaft öffentlichen Rechts hat sie einen besonderen Status. Ändert aber nichts daran, dass die Gemeinden verpflichtet sind den örtlichen Brand- und Gefahrenschutz sicher zu stellen. Und dazu bedient sich die Gemeinde der freiwilligen Feuerwehr. Die nur mit entsprechenden Gerätschaften auch etwas unternehmen kann.

Zusammenfassend kann man sagen, bis hier her, sprechen wir eigentlich von unbedingt notwendigen Projekten, die im VA2023 zu berücksichtigen wären. Natürlich kann man noch priorisieren was unbedingt nächstes Jahr benötigt wird und was vielleicht erst später möglich wäre. Hier habe ich aber nur noch bei der Feuerwehr eine Option. Kläranlage und Wirtschaftshof haben die Priorisierung bereits vorgenommen.

Nur ist die Liste Investitionsbedarf an dieser Stelle leider noch nicht zu Ende.

Fortsetzung folgt…

2. Nachtragsvoranschlag 2022

Eigentlich arbeiten wir ja gerade am Voranschlag 2023, doch parallel dazu müssen wir jetzt auch noch einen 2. Nachtragsvoranschlag machen.

Notwendig geworden ist der NVA aufgrund des Kanalgebrechens in der Schönbrunner Allee, wo Gefahr in Verzug ist!

Um die Landesförderung lukrieren zu können, müssen wir einen eigenen Bauabschnitt definieren und dazu wiederum ist ein eigener Punkt im Projektbudget notwendig. Das Projektbudget kann aber nur im Zuge der Erstellung eines Voranschlages bzw. eines Nachtragvoranschlages geändert/erweitert werden.

Daher werden wir in der Dezembersitzung nicht nur über den Voranschlag 2023 abstimmen, sondern auch über den 2. Nachtragsvoranschlag 2022.