Morgen wird die Gemeinderatssitzung von voriger Woche wiederholt. Nachdem die Opposition vier Stunden vor Beginn ihre Mandate zurück gelegt hatte und bei der Sitzung nicht mehr erschienen ist, wird die Sitzung morgen wiederholt.
Ihr fragt euch wie die Opposition bei der Sitzung nach der Mandatszurücklegung hätte erscheinen können?
Nun, das liegt an der 7 Tage Stillhaltefrist, wo es die Möglichkeit des Rücktritts vom Rücktritt gibt. Alle Oppositionspolitiker sind demnach noch im Amt und hätten somit auch an der Sitzung teilnehmen können. Da sie das nicht getan haben, waren wir nicht beschlussfähig, da keine 2/3 Mehrheit anwesend war.
Und da wir nicht beschlussfähig waren, konnten wir auch den geplanten Dringlichkeitsantrag zur Abwahl des Geschäftsführers der Kommunal GmbH nicht einbringen. Was mich zu einer Falschmeldung der SPÖ auf Facebook führt. Dort wird behauptet, dass wir verbleibenden Gemeinderäte, die Abberufung in der morgigen Sitzung („nächste Woche“ im Text der SPÖ) durchführen können, da sie die Abberufung empfohlen haben.
Richtig ist – es gab einen einstimmigen Beschluss in der Beiratssitzung der Kommunal GmbH. Dort wurde beschlossen, dem Gemeinderat die Abberufung zu empfehlen. Aber, es gibt jetzt keine normale Gemeinderatssitzung mehr! Die eingeschobene Sitzung zur Wahl des/der neuen Bürgermeister/in ist keine reguläre Sitzung, weshalb dort auch nur notwendigen Punkte für die Wahl draufstehen. Die Abberufung hätten wir daher nur mit Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung bringen können, was aber nun mal nicht ging, da die Opposition nicht anwesend war und wir nicht beschlussfähig waren!
Und was passiert nun morgen?
Morgen gibt es die Wiederholung der letzten Sitzung mit genau den selben Tagesordnungspunkten, wie in der letzten geplanten Sitzung. Gem. § 48 der NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F reicht dabei die Anwesenheit der einfachen Mehrheit aus. Dabei dürfen wir aber nur die Punkte behandeln, die in der letzten Sitzung bereits auf der Tagesordnung gestanden sind.
Und ganz wichtig, es reicht zwar die einfache Mehrheit zur Abhaltung der Sitzung, aber den Dringlichkeitsantrag können wir nicht einbringen, wenn keine 2/3 Mehrheit anwesend ist! Das heißt, wir haben keine gesetzliche Möglichkeit die Empfehlung des Beirates, ohne die Opposition, in der Sitzung morgen umzusetzen.

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