Gemeindemitteilung April 2023

Online steht sie schon zur Verfügung und so konnte ich auch schon ein wenig darin schmökern! Im Postkasten werden wir sie wohl in den nächsten Tagen im gesamten Ortsgebiet vorfinden.

Für alle die hier mitlesen, enthält der Finanzbericht auf Seite 18 nichts neues, aber es gibt ja auch noch sehr viele andere lesenswerten Beiträge!

Wenn ich mir die Gemeindemitteilung genau anschauen, kann ich sagen, viel ist passiert in den letzten Wochen und noch sehr viel mehr steht auf dem Plan bis zum Sommer!

Genießt die Neuigkeiten aus Vösendorf – Hier geht es lang

Briefwahl – Antrag und Durchführung

Solltet ihr es am 29. Jänner 2023 nicht in euer Wahllokal schaffen, dann habt ihr die Möglichkeit eine Briefwahlkarte zu beantragen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  • Mündlich bei der Gemeinde wo man im Wählerverzeichnis eingetragen ist
    Termin: bis spätestens 27.1.2023 – 12 Uhr möglich
    Identitätsnachweis mitnehmen: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur
    keine telefonische Beantragung zulässig
  • Schriftlich bei der Gemeinde wo man im Wählerverzeichnis eingetragen ist
    Per Brief, Telefax oder E-Mail. Die Zustellung erfolgt per Post.
    Termin: bis spätestens 25.1.2023 – 24 Uhr möglich
    Identitätsnachweis: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur
    keine telefonische Beantragung zulässig
  • Online auf https://www.wahlkartenantrag.at
    Die Zustellung erfolgt per Post.
    Termin: bis spätestens 25.1.2023 – 24 Uhr möglich
    Identitätsnachweis: Amtlicher Lichtbildausweis, Antragscode der zugestellten Wahlinformation oder ID Austria/Handy-Signatur

Wählen mit Wahlkarte:

In den zugesendeten Unterlagen sind neben der Wahlkarte auch der amtliche Stimmzettel, ein blaues Wahlkuvert, ein weißes Überkuvert und ein Informationsblatt enthalten. Die Stimme kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden.

  1. Entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel und das blaue Kuvert.
  2. Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel aus.
  3. Der amtliche Stimmzettel wird dann in das blaue Wahlkuvert geschoben, verschlossen und anschließend in die Wahlkarte zurückgelegt.
  4. Auf der Wahlkarte erklären Sie durch eine Unterschrift eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. ACHTUNG: Bitte diese Unterschrift nicht vergessen, sonst ist die Stimme ungültig!
  5. Kleben Sie nun die Wahlkarte zu.
  6. Legen Sie die Wahlkarte in das Überkuvert und verschließen Sie auch dieses.
  7. Zuletzt müssen Sie dieses Überkuvert rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde abgeben.

Entweder werfen Sie Ihr Kuvert in den Post-Briefkasten oder Sie geben es direkt bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde ab.

Die Wahlkarte muss bis spätestens:

  • am Wahltag, um 06:30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder
  • bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden. ACHTUNG: Bei der Bundespräsidentenwahl konnte man die Wahlkarte in jedem Sprengel in ganz Österreich abgeben, das geht bei der Landtagswahl nicht!

Gemeindemitteilung Vösendorf Juli 2022

Die neue Gemeindemitteilung Vösendorf war diese Woche in meiner Post! Und diesmal bin ich auch wieder mit einem Beitrag vertreten.

Dabei geht es natürlich um den Nachtragsvoranschlag 2022 der vom Gemeinderat einstimmig angenommen worden ist.

Natürlich gibt es auch noch viele andere Informationen zu unserem wunderschönen Vösendorf! Inklusive einer Nachschau zu unserem tollen Schlossparkfest!

Aber auch Informationen für Pendler bezüglich der neuen VOR-Fahrpläne findet man darin. Ebenso wie den Kulturkalender für die zweite Jahreshälfte 2022. Natürlich auf Informationen für Senioren, Kinder, Vereine, Pfarre, Tier- und Klimaschutz, Blaulichtorganisationen uvm.

Also schaut rein. Entweder in die Papiervariante im Postkasten oder auch online auf der Homepage der Marktgemeinde Vösendorf. Hier geht’s lang: https://voesendorf.gv.at/gemeindeamt/news/gemeindemitteilungen-072022/