NÖ Gemeindeordnung

Vorige Woche war die erste Gemeinderatssitzung heuer, nächste Woche ist bereits die zweite Gemeindevorstandssitzung heuer.

Was ist eigentlich der Gemeinderat bzw. der Gemeindevorstand?

Der Gemeinderat ist ein sogenanntes Kollegialorgan, das bedeutet Entscheidungen werden mehrheitlich beschloss. Nicht der Bürgermeister alleine entscheidet, sondern die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte.

Die Mitglieder werden bei einer demokratischen Wahl gewählt – entweder aufgrund der Reihung der Wahlliste einer politischen Partei oder mittels Vorzugsstimme. Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Höhe der Einwohnerzahl ab und ist in der NÖ Gemeindeordnung 1973 geregelt. Auch wenn das Gesetz schon älter ist, ist sie immer noch gültig. Etwaige Änderungen im Laufe der Jahre, werden online im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ständig eingearbeitet und so kann die gültige Fassung jederzeit online eingesehen werden. Hier geht es zu der Version vom 5. Februar 2025.

In der Gemeindeordnung sind auch die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte geregelt, genauso wie die Anzahl der Gemeindevorstände und der Vizebürgermeister.

Im § 35 sind auch die Zuständigkeiten des Gemeinderates aufgelistet und im § 36 die Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes.

Ab § 37 geht es um die Zuständigkeiten des Bürgermeisters. Ganz interessant finde ich dass hier auch klar geregelt ist, dass die Gemeindevorstände dem Bürgermeister zu unterstützen haben. Sie haben die Geschäfte des eigenen
Wirkungsbereiches, die er ihnen mit Verordnung zuweist, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen. Sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich.

Das finde ich deshalb so spannend, weil ich schon mitbekommen habe, dass sich Gemeindevorstände von anderen Parteien geweigert haben, übertragene Aufgaben vom Bürgermeister umzusetzen.

Diese Zuständigkeiten regeln auch den Rahmen der Themen, welche in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden. Punkte die nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fallen, haben auch nichts in einer Gemeinderatssitzung verloren.

Die Gemeindeordnung ist mit ihren 62 Seiten recht umfangreich und auch eine sehr trockene Angelegenheit, aber für alle Gemeinderäte die wichtigste Grundlage für ihre Arbeit.

72 Vorzugsstimmen

Heute geht mein besonderer Dank an die 72 Vösendorferinnen und Vösendorfer welche mir ihre Vorzugsstimme gegeben haben!

Vielen Dank dass ihr mich unterstützt habt!

Durch eure Stimmen werde ich auch in der nächsten Legislaturperiode wieder im Gemeinderat vertreten sein.

Danke! 💙💛

Amtlicher Stimmzettel LTW 2023

Man kann bei der kommenden Wahl in Niederösterreich auf unterschiedliche Arten eine gültige Stimme abgeben. Man kann aber auch auf vielfältigste Weise ungültig wählen. Ich möchte mich aber darauf konzentrieren, wie man gültig wählen kann!

Das wichtigste zuerst:

  1. Ist der Wählerwille erkennbar?
  2. Name vor Partei – gültige Vorzugsstimme!

Wie gibt man also sicher eine Stimme ab?

Indem man in einer Spalte bleibt und nicht mehr als ein Kreuz bei der Landesliste und/oder ein Kreuz bei der Wahlkreisliste macht!

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  1. Wahl einer Partei
    Ganz oben auf dem Stimmzettel stehen zuerst die Langbezeichnungen der Parteien, in der zweiten Zeile dann die Kurzbezeichnungen
    Direkt darunter gibt es einen Kreis, wo man die gewünschte Partei ankreuzen kann – wenn man will
  2. Wahl eines Landeskandidaten/-in – Vorzugsstimme für die Landesliste
    Hier kann man auf Landesebene eine Vorzugsstimme vergebe – wenn man will
  3. Wahl eines Bezirkskandidaten/-in – Vorzugsstimme für die Wahlkreisliste
    Pro Bezirk treten unterschiedliche Kandidaten an und können hier mit einer Vorzugsstimme unterstützt werden – wenn man will
  • Wählt man nur eine Partei ist es eine Parteistimme.
  • Wählt man einen Landeskandidaten/-in ist es eine Vorzugsstimme für den Landeskandidaten/-in und eine Parteistimme.
  • Wählt man einen Bezirkskandidaten/-in ist es eine Vorzugsstimme für den Bezirkskandidaten/-in und eine Parteistimme.
  • Wählt man einen Landeskandidaten/-in und einen Bezirkskandidaten/-in ist es jeweils eine Vorzugsstimme für den Landeskandidaten/-in und für den Bezirkskandidaten/-in. Und eine Parteistimme.

Sind allerdings mehrere Landeskandidaten und/oder Bezirkskandidaten angekreuzt, gibt es keine gültigen Vorzugsstimmen! Will man trotzdem der Partei eine Stimme geben, muss man zusätzlich die Partei ankreuzen.

Dieselbe Partei wo man die Vorzugsstimmen vergeben hat, sonst ist es ungültig, da der Wählerwille nicht erkennbar ist! Daher komme ich wieder zum Anfang – bitte bleibt in einer Spalte!