NÖ Gemeindeordnung

Vorige Woche war die erste Gemeinderatssitzung heuer, nächste Woche ist bereits die zweite Gemeindevorstandssitzung heuer.

Was ist eigentlich der Gemeinderat bzw. der Gemeindevorstand?

Der Gemeinderat ist ein sogenanntes Kollegialorgan, das bedeutet Entscheidungen werden mehrheitlich beschloss. Nicht der Bürgermeister alleine entscheidet, sondern die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte.

Die Mitglieder werden bei einer demokratischen Wahl gewählt – entweder aufgrund der Reihung der Wahlliste einer politischen Partei oder mittels Vorzugsstimme. Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Höhe der Einwohnerzahl ab und ist in der NÖ Gemeindeordnung 1973 geregelt. Auch wenn das Gesetz schon älter ist, ist sie immer noch gültig. Etwaige Änderungen im Laufe der Jahre, werden online im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ständig eingearbeitet und so kann die gültige Fassung jederzeit online eingesehen werden. Hier geht es zu der Version vom 5. Februar 2025.

In der Gemeindeordnung sind auch die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte geregelt, genauso wie die Anzahl der Gemeindevorstände und der Vizebürgermeister.

Im § 35 sind auch die Zuständigkeiten des Gemeinderates aufgelistet und im § 36 die Zuständigkeiten des Gemeindevorstandes.

Ab § 37 geht es um die Zuständigkeiten des Bürgermeisters. Ganz interessant finde ich dass hier auch klar geregelt ist, dass die Gemeindevorstände dem Bürgermeister zu unterstützen haben. Sie haben die Geschäfte des eigenen
Wirkungsbereiches, die er ihnen mit Verordnung zuweist, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen. Sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich.

Das finde ich deshalb so spannend, weil ich schon mitbekommen habe, dass sich Gemeindevorstände von anderen Parteien geweigert haben, übertragene Aufgaben vom Bürgermeister umzusetzen.

Diese Zuständigkeiten regeln auch den Rahmen der Themen, welche in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden. Punkte die nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fallen, haben auch nichts in einer Gemeinderatssitzung verloren.

Die Gemeindeordnung ist mit ihren 62 Seiten recht umfangreich und auch eine sehr trockene Angelegenheit, aber für alle Gemeinderäte die wichtigste Grundlage für ihre Arbeit.

Zentrale Anlaufstelle Gemeinde Vösendorf

Ich werde immer wieder nach einzelnen Zuständigkeiten gefragt. Bzw. wird auch auf Social Media immer wieder gefragt, an wen man sich wenden soll wenn man was von der Gemeinde benötigt. Und ich gebe immer dieselbe Antwort:

Das Bürgerservice! Viele Tätigkeiten werden direkt von den zwei Damen vor Ort abgehandelt. Und jene Aufgaben die eine Abteilung betreffen, werden umgehend weiter geleitet. Als ich am Sonntag gesehen habe, dass zwei Parkbänke im Petersbach gelandet sind, habe ich ein Mail ans Bürgerservice geschickt und am Montag hat der Wirtschaftshof die Bänke bereits wieder rausgeholt.

Und so funktioniert das mit allem. Einfach ein Mail schicken an buergerservice@voesendorf.gv.at oder zu den Öffnungszeiten anrufen oder im Schloss vorbeischauen.

Telefonnummer: +43 (0)169903-0

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Montag:
08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 18:00 Uhr

Die Damen leiten übrigens auch Botschaften an die Gemeinderäte weiter. Ich denke viel einfacher geht es nicht mehr.

Und das funktioniert nicht nur bei Anfragen und persönlichen Anbringen, auch Anregungen und Beschwerden können auf diesem Weg unkompliziert eingebracht werden.

Guten Rutsch!

Einen finanziellen Jahresrückblick wird es heute nicht geben, dazu warte ich auf den Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Vösendorf. Im Gegensatz zum Bund – wo wir bereits Mitte Dezember fertig sein mussten – kann die Gemeinde auch im Jänner noch Rechnungen ins alte Jahr buchen. Wenn sie das abgelaufene Jahr betreffen!

Ich kann jedoch einen persönlichen Jahresrückblick ziehen. Das zweite Jahr als geschäftsführende Gemeinderätin für Finanzen und das zweite Coronajahr geht zu Ende. Und ich merke, dass ich mich mittlerweile eingelebt habe. War das erste Jahr geprägt davon die Unterschiede zwischen Bund und Gemeinde herauszufinden, gab es das heurige Jahr schon so etwas wie Routine. Zumindest in Teilbereichen.

Und das, obwohl das Jahr turbulent begonnen hatte. Unsere Buchhalterin hatte uns für ein lukrativeres Angebot verlassen. Ihre Stellvertreterin übernahm das Ruder. Wir mussten uns also neu aufstellen. Was aber nicht lange dauerte. Wir harmonieren gut und arbeiten super zusammen. Eine größere Herausforderung waren die technischen Adaptierungen aufgrund der VRV2015. Das Land arbeitet stetig daran und so kam es auch ständig zu Änderungen, wie einzelne Buchungen vorzunehmen sind. Oftmals auch kurz nachdem wir mit etwas fertig waren. Was ein wenig Frust mit sich brachte. Doch wir versuchten entspannt zu bleiben und die technischen Herausforderungen auch immer wieder zu erklären.

Natürlich brachte auch das zweite Pandemiejahr einige finanzielle Herausforderungen, doch wir konnten auch viel weiter bringen. Persönlich hätte ich jetzt aber ganz gerne mal ein normales Jahr, mit sprudelnden Einnahmen und der Möglichkeit ganz viele Projekte für die Bevölkerung umzusetzen. Natürlich ist man im Budgetbereich gewohnt der Böse zu sein, der immer darauf aufmerksam macht, was alles nicht geht. Man hätte es aber natürlich auch gerne mal anders rum.

Alles in allem habe ich mich mittlerweile gut eingelebt. Die Abläufe sind klar. Die Zuständigkeiten sind bekannt. Wenn man was braucht, weiß man, wen man anrufen muss und viele Besonderheiten im Budget sind bereits bekannt und man muss nicht mehr alles erfragen.

Fazit des Jahres – Ich fühle mich wohl und freue mich auf das neue Jahr und neue Herausforderungen!

Rutsch alle gut rüber und bleibt gesund!