Wahlkalender

Es gibt einen

Wahltag = 5. Mai 2024 und einen

Stichtag = 5. Februar 2024

Und dann gibt es ganz viele einzuhalten Fristen. Bis wann die Wahlbehörde gemeldet werden muss. Bis wann die Wahlbehörde angelobt werden muss. Wann welche Kundmachung in welcher Form zu erfolgen, etc.

Und es wird in „Wochen nach dem Stichtag“, „Tage nach dem Stichtag“ und „Tage vor dem Wahltag“ gerechnet. Natürlich ist damit vor allem die Gemeinde, BH und das Land betroffen. Aber auch die politischen Parteien sind gefordert. Sie müssen ihre Wahlleiter, Beisitzer und Ersatzbeisitzer benennen. Und wenn eine Wahl unerwartet vorgezogen werden muss, dann kann es schon mal sein, dass man genau in den Semesterferien, die Wahlbehörde melden muss – wo natürlich viele mit ihren Familien unterwegs sind.

Da in dieser Woche bei mir auch einiges in meinem Brotberuf zu tun war, war ich wirklich sehr dankbar, dass mir Birgit Petross, die Befüllung und Meldung der Wahlbehörde abgenommen hat. 🙏 Miteinander schaffen wir alles. 💙💛

Achja und wer es nicht weiß – ich wusste es bis vor kurzem auch nicht – der Stichtag ist jener Tag, der wichtig ist für die Wahlberechtigten. Wer am 5. Februar in Vösendorf seinen Hauptwohnsitz hatte (Melderegister) und im wahlfähigen Alter ist, darf an der Gemeindewahl am 5. Mai teilnehmen.

Jahreskarte Kurzparkzone

Für unsere grüne Kurzparkzone (Marktviertel) kann man ab sofort eine Jahreskarte erwerben.

Diese Jahreskarte kann sowohl von Privatpersonen als auch Firmen beantragt werden. Und auch Nicht-Vösendorfer können die Jahreskarte ab sofort erwerben.

Für Vösendorferinnen und Vösendorfer gibt es eine Subvention. Der Antrag kann im Bürgerservice gestellt werden. Nähere Details gibt es hier.

Landtagswahl NÖ am 29. Jänner 2023

Am 29. Jänner 2023 wählt Niederösterreich einen neuen Landtag.

Dies bedeutet natürlich im Vorfeld wieder einiges an Aufwand auch für die Gemeinden und die Ortsparteien. Die Wahlleiter, Beisitzer und Stellvertreter wurden schon im Dezember in der Vorweihnachtszeit von den Parteien eingemeldet. Die Gemeinden haben die Wählerverzeichnisse überprüft, ggf. bereinigt und öffentlich kund gemacht. Es gab auch bereits die konstituierende Sitzung der Wahlbehörden.

Auch wenn in den Wahllokalen wieder überwiegend Menschen sitzen die bereits bei einigen Wahlen dabei waren, muss es wieder Schulungen geben um die durchführenden Organe über die speziellen Anforderungen bei der Wahl zu informieren. Auch wenn grundsätzlich Wahlen in der selben Form ablaufen, gibt es immer auch ein paar Abweichungen. Interessant ist diesmal auch, dass ausschließlich Hauptwohnsitzer bei der Landtagswahl ihre Stimme abgeben dürfen.

Mittlerweile laufen die Vorbereitungen auf allen Ebenen und in allen Parteien. Schön langsam startet der Wahlkampf. Dies bedeutet natürlich viele koordinierende Arbeiten und viel Zeitaufwand für alle Involvierten. Und deshalb würde ich alle Niederösterreicher:innen bitten –

geht am 29. Jänner 2023 zur Wahl!

Demokratische Wahlen sind keine Selbstverständlichkeit. Wir tun seit Anfang Dezember alles, damit wieder alles ordnungsgemäß ablaufen kann, bitte nutzt die Chance und gebt eure Stimme ab. Entweder im Wahllokal oder im Vorfeld per Briefwahl.