Feste der Partnergemeinden

Wir waren bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung nur bei einem Punkt dagegen und zwar bei den Festen der Partnergemeinden. Wobei wir natürlich nichts gegen die Feste haben, aber die angeblich notwendige finanzielle Unterstützung der Vereine ist uns auch nach langwieriger Diskussion im Ausschuss und Gemeindevorstand, noch immer nicht klar.

Die Gemeinde Vösendorf finanziert den Besuch von Vösendorfer Vereinen bei den Partnergemeinden in Deutschland, Italien und der Steiermark gem. mehrheitlichen Beschluss von SPÖ, V2000 und FPÖ, damit die Vereine sich die Standgebühr und Fahrt leisten können. Wieso aber fahren die Vereine überhaupt zu den Festen? Was ist der Mehrwehrt für Vösendorf?

€ 1.300,– soll es pro Verein und Fest geben. Wir sprechen bei drei Festen also von mindestens 3.900,– (sollte nur 1 Verein fahren). Ganz ehrlich da kann man sich schon überlegen einen Verein zu gründen und mitzufahren. 😉

Darüber hinaus sollen auch noch Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung gestellt werden – was aber im Antragstext nicht enthalten war und darüber wurde auch nicht abgestimmt. Zum Glück, denn es gibt eine gültige Richtlinie bezüglich Leihe von Gemeindeausstattung. An diese hat sich auch die neue Regierung zu halten.

Was ich mich bei dem SPÖ-Lieblingsthema immer frage –

Was ist der Mehrwert für die Vösendorfer Bevölkerung?

Ausgewählte Vösendorfer Vereine fahren zu Festen im Ausland, was die Gemeinde Vösendorf finanziert. Lieber Leser, solltest du persönlich einen Mehrwert davon habe, schreib mir doch bitte. Es würde mich wirklich interessieren, wer etwas davon hat! (Vereinsmitglieder der entsendeten Vereine brauchen mir natürlich nicht antworten, euer Mehrwert ist mir durchaus klar.)

Unsere Wortmeldung in der Sitzung zu diesem Punkt:

Wir haben das Thema im Ausschuss schon ausführlich diskutiert. Aus unserer Sicht kann und darf jeder gerne in seiner Freizeit und auf seine Kosten bei den Veranstaltungen teilnehmen, aber bitte nicht auf Kosten der Gemeinde Vösendorf. Wenn wir die Vereine unterstützen wollen, können wir das auch im Inland tun. Hierbei handelt es sich um eine klassische Ermessensausgabe, welche keinerlei Mehrwert für die Mehrheit der Vösendorfer Bevölkerung hat und daher in Zeiten der Konsolidierung als erstes zu streichen wäre.

Subventionen

Es gibt eine vom Gemeinderat beschlossene Richtlinie unter welchen Umständen und an wen Subventionen der Gemeinde vergeben werden können.

Eine Subvention (von lateinisch subvenire ‚zu Hilfe kommen, Unterstützung‘) ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an BetriebeUnternehmen oder auch private Haushalte, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden ist. (Quelle: Wikipedia)

Es handelt sich bei Subventionen also um Geldgeschenke. Die Richtlinie regelt die Vergabe von Subventionen an Vösendorfer Sport- und Kulturvereine (eingetragen im ZVR). Darüber hinaus sind keine Subventionen vorgesehen und wurden trotzdem immer wieder ausbezahlt. Natürlich nur nach Diskussionen im Ausschuss, Beschluss im Gemeindevorstand und Gemeinderat. Selbstverständlich kann der Gemeinderat auch Subventionen beschließen, die nicht, von der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinie, abgedeckt sind.

In Zeiten wo gespart werden muss, stehen aber vor allem die nicht notwendigen Ermessensausgaben auf dem Prüfstand. Und da würde ich persönlich mal bei den Geldgeschenken an Vereine und Institutionen außerhalb von Vösendorf beginnen. Deshalb haben wir zu diesem Punkt auch in der Gemeinderatssitzung folgende Wortmeldung abgegeben:

Aufgrund der finanziellen Lage sehen wir hier die Notwendigkeit eine grundlegende Entscheidung zu treffen. Es gibt eine Richtlinie für die Vergabe von Subventionen für Sport- und Kulturvereine von Vösendorf welche, unserer Meinung nach, unbedingt einzuhalten ist. Darüber hinaus sollten Subventionen, bis zur Stabilisierung der finanziellen Lage, gut überlegt ausbezahlt werden. Das Team Birgit Petross ersucht daher den zuständigen geschäftsführenden Gemeinderat die Richtlinie zu prüfen und gegebenenfalls eine Anpassung im Ausschuss auszuarbeiten. Da die Genehmigung von Subventionen auch für nicht in Vösendorf registrierte Vereine und Vereine aus dem Bezirk Mödling langjährig gelebte Praxis war, werden wir heute nochmal mitstimmen. Wir ersuchen jedoch, ab der nächsten Sitzung einzeln über die Subventionen abzustimmen und wir werden uns dabei an die gültige Richtlinie halten.

Zuständigkeit Gemeinderat

Etwas was ich ganz zu Beginn meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst gelernt habe war, wenn dir jemand Arbeit gibt, prüfe als allererstes ob du überhaupt zuständig bist! Wenn nicht, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Das war allerdings nur die erste von vielen Regeln, an die man sich zu halten hat. Auch die Art wie Ansuchen eingebracht werden, ist genormt. Genau so wie die Abläufe – wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist. Ab welchen Betragsgrenzen, welche Formulare zusätzlich auszufüllen sind. Und vieles mehr. Und alles ist irgendwo geregelt. In einem Gesetz, einer Richtlinie und/oder einer Durchführungsbestimmung. Bekommt man ein neues Aufgabengebiet, werden zuerst einmal die geltenden Grundlagen gelesen.

Deshalb ist es für mich auch keine Überraschung gewesen, dass auch Gemeinderatssitzungen genormt sind. Es gibt eine Tagesordnung, Wortmeldungen sind nur zu den Tagesordnungspunkten zulässig, alle Punkte müssen in der Gemeindevorstandssitzung vorbesprochen werden (Ausnahme Dringlichkeitsanträge), die Tagesordnung legt der Bürgermeister fest, ebenso wie die Spielregeln (Sitzungspolizei), es müssen zwei Drittel der Gemeinderäte anwesend sein um beschlussfähig zu sein und es braucht eine einfache Mehrheit (mehr als 50%) für einen Beschluss, es gibt ein Protokoll, es gibt einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil, usw. Alles was man dazu wissen muss, kann man natürlich in einem Gesetz nachlesen – NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F (in der gültigen Fassung)

Zur Vorbereitung der Sitzungen bekommen die Gemeinderäte die  Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt. Das meiste ist im Session Net zu finden (ein Online Tool auf welches man auch von zu Hause aus Zugriff hat), manches ist aber auch zu groß (Dateigröße), das kann man sich dann vor Ort in der Amtsleitung anschauen. Und Rechnungsabschluss, Voranschlag und Nachtrags-Voranschlag werden per Mail versandt.

Da die Tagesordnung der Bürgermeister mit der Amtsleitung festlegt, gibt es dabei auch keine Zuständigkeitsprobleme. Bei den Dringlichkeitsanträgen ist das was anderes. Diese werden meistens von der Opposition eingebracht und sollten sich im besten Fall auf ein Thema im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates beziehen und dringend sein. Anträge die zum Beispiel nicht Vösendorf betreffen, gehören nicht in eine Gemeinderatssitzung von Vösendorf. Und Dinge die erst in ein paar Monaten relevant sind, sind nicht dringend.

Was in der neuen Legislaturperiode neu aufgetreten ist, waren Dringlichkeitsanträge, die zwar einen Mitarbeiter der Gemeinde betroffen haben, aber nicht bezüglich einer Angelegenheit die im Zuge seiner Tätigkeit für die Gemeinde erfolgt ist. Und nein, der Gemeinderat ist nicht dafür zuständig was die Gemeindemitarbeiter tun, wenn sie nicht im Dienst sind. Der Gemeinderat ist aber auch nicht zuständig dafür, was sie tun, wenn sie im Dienst sind! Dafür ist der Bürgermeister zuständig.

Und so kommen wir wieder dazu, was ich ganz am Anfang meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst gelernt habe – Wenn du unzuständig bist, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.