Wahlkalender

Es gibt einen

Wahltag = 5. Mai 2024 und einen

Stichtag = 5. Februar 2024

Und dann gibt es ganz viele einzuhalten Fristen. Bis wann die Wahlbehörde gemeldet werden muss. Bis wann die Wahlbehörde angelobt werden muss. Wann welche Kundmachung in welcher Form zu erfolgen, etc.

Und es wird in „Wochen nach dem Stichtag“, „Tage nach dem Stichtag“ und „Tage vor dem Wahltag“ gerechnet. Natürlich ist damit vor allem die Gemeinde, BH und das Land betroffen. Aber auch die politischen Parteien sind gefordert. Sie müssen ihre Wahlleiter, Beisitzer und Ersatzbeisitzer benennen. Und wenn eine Wahl unerwartet vorgezogen werden muss, dann kann es schon mal sein, dass man genau in den Semesterferien, die Wahlbehörde melden muss – wo natürlich viele mit ihren Familien unterwegs sind.

Da in dieser Woche bei mir auch einiges in meinem Brotberuf zu tun war, war ich wirklich sehr dankbar, dass mir Birgit Petross, die Befüllung und Meldung der Wahlbehörde abgenommen hat. 🙏 Miteinander schaffen wir alles. 💙💛

Achja und wer es nicht weiß – ich wusste es bis vor kurzem auch nicht – der Stichtag ist jener Tag, der wichtig ist für die Wahlberechtigten. Wer am 5. Februar in Vösendorf seinen Hauptwohnsitz hatte (Melderegister) und im wahlfähigen Alter ist, darf an der Gemeindewahl am 5. Mai teilnehmen.

Direktvergaben bis € 100.000,–

Mit Ende 2022 endete der Zeitraum wo Direktvergaben im öffentlichen Dienst bis € 100.000,– möglich waren. Ab 1.1.2023 galt der Höchstbetrag von € 50.000,– netto.

Offenbar wurde da das Auslaufen der Verordnung übersehen, denn kurz nachdem die neue Höchstgrenze galt, wurde uns im Bund gesagt, wir sollten noch ein paar Tage warten. Es gab offenbar Verhandlungen die erhöhten Schwellenwerte erneut einzusetzen.

Mit 7.2.2023 ereilte uns im Bundesministerium die Botschaft, dass die Schwellenwerte erneut erhöht worden sind. Die Schwellenwerteverordnung 2023 sieht nun wieder Direktvergaben bis € 100.000,– netto vor. Allerdings gilt die Verordnung erstmal nur bis 30. Juni 2023. In der Zwischenzeit muss das BMJ prüfen ob eine Verlängerung der Maßnahme der Schwellenwerteverordnung 2018 erforderlich ist.

Bis 30. Juni 2023 gelten nunmehr – erneut – folgende Schwellenwerte:

Baubereich € 1 Mio

Liefer- und Dienstleistungsaufträge € 100.000,–

Darüber hinausgehende Beauftragung bzw. Beschaffungen sind wie gewohnt auszuschreiben. Was natürlich mehr Zeit und Kapazitäten oder Geld kostet als einfach Vergleichsangebote einzuholen. Entweder leiste ich mir Mitarbeiter die das für mich machen oder ich muss die Ausschreibungen von externen Dienstleistern durchführen lassen.

Da die Gemeinde ebenso dem Bundesvergabegesetz unterliegt, gelten diese Werte natürlich auch für alle Aufträge der Marktgemeinde Vösendorf.

Ich hoffe nur, dass wir diesmal vor auslaufen der Verordnung wissen, wie es nach dem Stichtag weitergeht.