Gemeinde-Voranschlag

Was ist eigentlich der Voranschlag und wieso sind manche Dinge erst im Rechnungsabschluss relevant?

Der Voranschlag ist das geplante Budget für jeweils ein Jahr. Er geht von 1.1. bis 31.12. und wird immer im Herbst des Vorjahres erstellt. Das bedeutet im Herbst wird geschaut wie viel Budgetmittel werden im nächsten Jahr voraussichtlich zur Verfügung stehen, dann werden die Fixkosten berechnet und abgezogen (Gehälter, Darlehenstilgungen, etc.) und dann werden die Abteilungsleiter der Gemeinde befragt, welche Vorhaben Priorität haben. Und wenn dann noch Budgetmittel übrig wären, könnte man noch tolle neue Projekte umsetzen. Den Voranschlag 2025 findet ihr hier.

Bei der Budgeterstellung wird gerne mehr geplant, als tatsächlich im Folgejahr umgesetzt wird. Warum macht man das? Weil man nur Dinge umsetzen kann, die man auch budgetiert hat. Natürlich kann man auch einzelne Sachkonten überziehen, die Überziehung muss aber wiederum extra begründet werden, was für alle eine Mehrarbeit bedeutet. Man versucht also schon bei der Budgeterstellung die Ausgaben mit einem Puffer zu budgetieren – so es denn möglich ist.

Dazu kommt, dass Neuanschaffungen von Fahrzeugen, die erst in den Folgejahren geliefert werden, auch budgetiert werden müssen, da ohne Budgetierung kein Auftrag erteilt werden darf. Dies alles gilt es bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen. Natürlich müssen auch Darlehensaufnahmen geplant werden. Wenn bei der Budgeterstellung ersichtlich ist, dass für ein Projekt die Eigenmittel fehlen, dann muss dies auch ausgewiesen werden und es muss das Darlehen im Voranschlag erfasst sein. Natürlich gibt es hier aber noch keine Bank oder einen IBAN. Es handelt sich ja um die reine Willensbekundung – wenn wir das Projekt machen, nehmen wir dafür ein Darlehen auf. Es könnte ja auch sein, dass das Projekt nicht zustande kommt, dann wird auch das Darlehen nicht aufgenommen. Oder wir erhalten mehr Landes- oder Bundesförderung als gedacht, dann wird vielleicht weniger Darlehen benötigt.

Das Budget ist also der Jahresplan, der nicht eins zu eins umgesetzt werden muss! Im Laufe eines Budgetjahres ergeben sich laufend Änderungen. Sollten neue Projekte notwendig werden, die nicht budgetiert sind, muss ein sogenannter Nachtragsvoranschlag erstellt werden. Wir hatten das schon mal mit einem Kanaleinbruch. Da musste extra deswegen ein Nachtrag erstellt werden und das Projekt erfasst werden. Ein Nachtragsvoranschlag macht aber auch nach dem Rechnungsabschluss möglicherweise Sinn.

Warum habe ich bei der letzten Sitzung gesagt, dass die Klärung der richtigen Darstellung der Rücklagen bis zum Rechnungsabschluss Zeit hat? Weil Rücklagen naturgemäß erst beim Rechnungsabschluss gebildet werden – so den im laufenden Jahr Geld übrig bleibt, welches man einer Rücklage zuführen kann. Ich kann im Herbst 2024 viele Pläne machen für das Budgetjahr 2025, wie es am 31.12.2025 wirklich aussieht, sehe ich aber erst Ende 2025 bzw. bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses im Frühjahr 2026.

Der Budgetvoranschlag ist sehr umfangreich und umfasst neben den drei Haushalten

Finanzierungshaushalt – Ein- und Auszahlungen vergleichbar mit CashFlow Rechnung

Ergebnishaushalt – Aufwendungen und Erträge (Abgrenzung nach Zeitpunkt der Entstehung), Abschreibungen, vergleichbar mit Gewinn- und Verlustrechnung und

Vermögenshaushalt – Vermögenswert der Gemeinde und Grundlage für die Abschreibungen im Ergebnishaushalt

auch einen detailierten Nachweis über die Investitionstätigkeit, die Finanzschulden und den Schuldendienst, den Leasingspiegel uvm.

Die drei Haushalte

Wir haben hier schon einige Themen mittlerweile abgehandelt…

Wir haben uns mit den Einnahmen, sowie mit den Ausgaben der Marktgemeinde Vösendorf hier auseinandergesetzt. Bei allen Beiträgen bisher, habe ich alle Zahlen immer aus dem Finanzierungshaushalt genommen.

Seit der Einführung der VRV 2015 mit 1.1.2020 gibt es aber insgesamt 3 Haushalte!

Der Finanzierungshaushalt beinhaltet die Ein- und Auszahlungen einer Gebietskörperschaft und ist vergleichbar mit der CashFlow Rechnung in der Privatwirtschaft.

Der Ergebnishaushalt beinhaltet die Aufwendungen und Erträge und ist das Pendant der Gewinn- und Verlust-Rechnung in der Privatwirtschaft.

Der Vermögenshaushalt stellt die Vermögenswerte der Gemeinde dar und ist die Grundlage für die Abschreibungen im Ergebnishaushalt.

Das System ist also mit Anfang 2020 um einiges komplexer geworden, als es das in der Vergangenheit war. Die Gemeinden hatten ja um einiges länger Zeit die Kameralistik zu nutzen. Auf Bundesebene war der große Umbruch bereits mit der Haushaltsrechtsreform 2013 erfolgt.

Die Kameralistik war also für mich nur mehr eine dunkle Erinnerung an einfachere Zeiten, bis ich das erste Mal mit der Buchhaltung der Gemeinde sprach.

Die größte Herausforderung derzeit sehe ich aber bei dem noch nicht fertig programmierten Computersystem des Landes…. Auf Bundesebene arbeiten wir mit SAP, auf der Gemeinde tun wir das nicht. Deshalb kann ich bei Buchungsproblemen auch nicht helfen. Wir hatten ja auch genügend damals bei der Umstellung. Aber ein anderes Buchhaltungssystem macht andere Probleme….

Bei unserer Umstellung damals bekamen wir vorgesetzt, was wir in welches Feld einzugeben haben – damit das System das berechnet was es soll. Doch niemand sagte uns – warum. Und ähnliches bekomme ich derzeit mit. Auch unsere Gemeindebuchhaltung ist ständig dabei herauszufinden, was sich bei jedem Update ändert und warum.

Ich muss gestehen, ich bin sehr dankbar, dass ich nicht diesmal diejenige bin, die ständig jemand sucht, der erklären kann, warum das System tut, was es tut….. Und ich bin auch sehr dankbar, auf der Gemeinde kompetente Leute zu haben, die aktiv beim Land ihre Fragen stellen und nicht abwarten bis ihnen alles vorgekaut wird!

Die Summe aller Zahlen

Mir ist in der Vergangenheit schon öfter aufgefallen, dass unser politischer Mitbewerber, Zahlen summiert, die man definitiv nicht summieren darf. Außer natürlich, man legt nicht viel wert auf richtige Zahlen….

Ich denke zwar ich weiß woher das kommt, doch nach fast zwei Jahren, sollte man meinen, dass es auch bei ihnen angekommen ist. Mit 1.1.2020 wurde nämlich das Verrechnungssystem umgestellt. Von einer banalen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Kameralistik genannt – auf eine echte Buchhaltung. Und der Unterschied der den Unterschied ausmacht ist, dass der Finanzierungs- und Ergebnishaushalt, NICHT die Nachfolger des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes sind. Was sie offenbar immer noch glauben.

Vielmehr sind sowohl im Finanzierungshaushalt als auch im Ergebnishaushalt sowohl der ordentliche Haushalt – nunmehr „laufendes Budget“ – als auch der außerordentlichen Haushalt – nunmehr „Projektbudget“ – dargestellt.

Der Finanzierungshaushalt kommt der alten Kameralistik noch am nächsten. Hier werden die Ausgaben und Einnahmen dargestellt und es kann die Liquidität abgelesen werden.

Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen und Erträge dargestellt. Der Unterschied zum Finanzierungshaushalt ist, dass es darauf ankommt wann die Kosten/Erträge anfallen, nicht wann sie bezahlt/eingenommen werden.

Ein Beispiel: Es ist am 15. Jänner 2022 die Jahresmiete von € 1.200,–für das Jahr 2022 zu begleichen.

Finanzierungshaushalt – Belastung des Sachkontos mit € 1.200,– im Jänner

Ergebnishaushalt – Monatliche Belastung auf dem Sachkonto von jeweils € 100,–

In beiden Haushalten werden im Jahr 2022 € 1.200,– dargestellt, doch unterjährig schaut es auf den Sachkonten komplett anders aus. Wenn man jetzt allerdings die Summe aus beiden Haushalten bildet, dann verdoppelt man die Ausgaben!

Außerdem gibt es neuerdings auch noch einen dritten Haushalt. Nämlich den Vermögenshaushalt. Hier sind die Vermögenswerte (Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, etc.) der Gemeinde gebucht.

Und dann gibt es noch die Unterscheidung in laufendes Budget und Projektbudget. Doch dazu ein andermal mehr.

Wer sich im Detail dafür interessiert, kann hier nachlesen VRV2015