Dringlichkeitsantrag Versicherung Rückabwicklung

Zu den Versicherungen gab es gleich zwei Dringlichkeitsanträge einen relativ kurzen und einen sehr langen.

Beim ersten Dringlichkeitsantrag ging es um die Rückabwicklung der Generalpolizze, welche im Herbst 2025 abgeschlossen worden ist. Zu dem Zeitpunkt des Abschlusses gab es keinen Gemeinderat und die Höhe der Generalpolizze (auf 10 Jahre) überschreitet die laufende Verwaltung bei Weitem. Darüber hinaus ist sie eigentlich, vermutlich, vielleicht gar nicht rechtmäßig abgeschlossen worden. Da weder das Kollegialorgan Gemeinderat, noch die damalige Bürgermeisterin einen Vertrag unterschrieben hat! Das wird man wahrscheinlich noch klären müssen. Damit wir als Gemeinde aber nicht 10 Jahre an diese Polizze gebunden werden, die möglicherweise, vielleicht doch gültig ist, musste bis Ende September dieser Vorgang rückabgewickelt werden. Klingt kompliziert, ist es auch.

Die Bürgermeisterin hat nach eigener Aussage in der Sitzung bereits am 15. September dem Makler ein Mail diesbezüglich geschickt. Diese Mail enthielt allerdings ein falsches Datum und der Makler hatte bis zur Sitzung auch keine Bestätigung über die Rückabwicklung geschickt. Wir haben dann die Frau Bürgermeisterin ersucht sich dem Thema anzunehmen.

Telefonieren, eingeschriebener Brief, Brieftaube, ganz egal, Hauptsache wir bekommen vor dem Ablauf der Frist eine Rückantwort vom Makler. Dass sich 33 Politiker solcher verwaltungstechnischer Dinge mittels Dringlichkeitsantrag annehmen müssen ist auf jeden Fall erstaunlich, aber auch bezeichnend dafür wie es derzeit auf der Gemeinde in Vösendorf läuft!

Hier geht es zu der Aufzeichnung, Minute 3:06:00 bis 3:12:50

Realität oder was die Opposition dafür hält….

Emotionen sind kein guter Ratgeber. Fakten zu prüfen dafür schon. Mir ist jetzt schon zum zweiten Mal passiert, dass die Gemeinderäte der SPÖ Vösendorf auf Social Media, leicht belegbare Falschmeldungen verbreitet. Und da frage ich mich schon, wissen sie die Fakten nicht oder ist es ihnen egal?

Beim ersten Mal, haben sie behauptet wir hätten einen Ausschuss gesprengt. Dabei stand der Vorwurf der Arbeitsverweigerung, inklusive namentlicher Nennung der Gemeinderäte, aber auch der Verdacht einer Weisung im Raum. Dass sie auch ohne unsere Gemeinderäte eigentlich beschlussfähig gewesen wären und den Ausschuss ohne Probleme hätte durchführen können, wurde dabei tunlichst verschwiegen….Eine Fraktionsweisung hätte also gar keinen Sinn gemacht…Und auch nicht das fernbleiben um den Ausschuss zu sprengen… Übrigens waren alle Gemeinderäte ordnungsgemäß abgemeldet.

Und jetzt schreibt ein geschäftsführender Gemeinderat der SPÖ über seinen Realitätscheck und ich sitze da und denke mir. Kann es wirklich sein, dass er es nicht weiß? Er ist geschäftsführender Gemeinderat und hat Zugang zu allen Unterlagen im Session Net….

Posting am 17.12.2021 auf der Facebook-Seite eines geschäftsführenden Gemeinderates der SPÖ Vösendorf (Zitate sind kursiv dargestellt):

Die geschäftsführende Gemeinderätin für Finanzen rühmt sich damit, dass sie bei Verträgen für Reinigung und Hausbetreuung bei den gemeindeeigenen Häusern Geld für Vösendorf gespart hat. – Dazu möchte ich sagen, dass ich mich weder rühme, noch von der Hausbetreuung geschrieben habe. Nachzulesen übrigens hier

„Vor ein paar Tagen gab es den ersten halbwegs ernstzunehmenden Schneefall. Die neue Hausbetreuungsfirma schaffte es BIS ZUMINDEST 10 UHR VORMITTAG !!! nicht die Schneeräumung durchzuführen (später habe ich nicht mehr kontrolliert). Es ist klar, dass man sparen kann wenn keine Leistung gefordert wird. Wurde beim Abschluss des Vertrags vergessen auch die rechtzeitige Schneeräumung zu berücksichtigen??? Das ist natürlich rechtlich gar nicht möglich und daher nur eine Randbemerkung von meiner Seite. Wird wenigstens eine Pönale wegen Nichterbringung eingeklagt???“

Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass er es ernst meint wenn er schreibt „Ich möchte aber auf die Gesamtheit des Vertrages eingehen bzw. die Realität beleuchten„. Dann hätte er ja eigentlich auch den Antrag lesen müssen. Und dort steht ganz klar, dass der Vertrag mit der NEUEN Hausverwaltung ab 1.1.2022 beginnt und der Vertrag mit der Wien Süd am 31.12.2021 endet.

Wurde beim Abschluss des Vertrags vergessen auch die rechtzeitige Schneeräumung zu berücksichtigen??? Das ist natürlich rechtlich gar nicht möglich und daher nur eine Randbemerkung von meiner Seite. Wird wenigstens eine Pönale wegen Nichterbringung eingeklagt??? – Dazu kann ich nur sagen, dass in dem Vertrag von 1999 mit der Wien Süd, den die damalige SPÖ Alleinregierung abgeschlossen hat, zwar klar drinnen steht „Der Verwalter ist insbesondere berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Dienstleistungs- sowie Wartungsverträge (Gartenpflege, Winterbetreuung, Stiegenhausreinigung, Aufzüge u.ä.) abzuschließen und zu kündigen“, aber nein Pönale Zahlungen wurden damals auf den knackigen 6 Seiten nicht vereinbart.

Ich werde den Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Vösendorf bitten das zu kontrollieren – Ich freue mich schon was dabei rauskommt, wenn sich der Prüfungsausschuss den alten Vertrag und die Geschäftsgebarung der letzten 20 Jahre der Wien Süd ansieht!

Ich denke ja, er hat da wieder mal Äpfel mit Birnen vermischt – vorsätzlich oder aus Unwissenheit…..

  • Ja, die Wien Süd hat einen neuen Vertrag mit einem neuen Hausbesorger gemacht.
  • Nein, der Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Vösendorf ist nicht berechtigt Verträge einzusehen, wo nicht zumindest einer der Vertragspartner die Marktgemeinde Vösendorf ist.
  • Ja, der Vertrag mit der Wien Süd gilt bis Ende des Jahres.
  • Ja, ich war mitverantwortlich, dass die Hausverwaltung neu ausgeschrieben und in weiterer Folge auch neu vergeben worden ist. Auch wenn ich dazu nur die Anregung gegeben habe! Die Arbeit damit hatten andere.
  • Nein, die neue Hausverwaltung ab 1.1.22 ist nicht verantwortlich, für die angeblich nicht erfolgte Schneeräumung Anfang Dezember 2021.
  • Nein, ich habe die neue Hausbetreuungsfirma nicht beauftragt und auch kein anderer Gemeinderat.
  • Nein, Gemeinderäte dürfen keine Verträge im Namen der Marktgemeinde abschließen. Übrigens auch keine im Namen der Wien Süd.
  • Die Gemeinde beauftragt eine Hausverwaltung.
  • Die Hausverwaltung beauftragt die Hausbetreuung.

Ist nicht nur auf der Gemeinde so, ist auch in meiner Siedlung so. Und in allen anderen Wohnanlagen die ich kenne…..

Sollte das Posting irgendwann verschwinden, keine Sorge, Screenshot ist vorhanden. Auch der vom Ausschuss damals natürlich!