Neues Bundesvergabegesetz

Im Dezember 2025 wurde ein neues Bundesvergabegesetz im Nationalrat beschlossen. Das Bundesvergabegesetz von 2018 wird also durch das neue Bundesvergabegesetz 2026 ersetzt. Voraussichtlich im März 2026.

Und die Neuerungen bringen nicht nur neue Schwellenwerte, sondern auch neue Regelungen für die Gemeinden. Schön langsam müssen sich die Gemeinden dem Bundesstandard anpassen!

Warum gibt es eigentlich ein Bundesvergabegesetz? Es geht dabei um die Reduktion von Korruption bei Beschaffungen und um Kostenersparnis bei der Ausgabe von Steuergeld.

Öffentliche Gebietskörperschaften haben sich aufgrund des Gesetzes an gewisse Spielregeln zu halten. So dürfen Gebietskörperschaften nur bis zu einem gewissen Betrag Aufträge direkt vergeben (Schwellenwerte), darüber hinaus müssen Beschaffungen ausgeschrieben werden. Das heißt, der Bedarf wird öffentlich kommuniziert und jeder kann sich dann bewerben.

Wer dann genommen wird, hängt davon ab ob man den Billigstbieter nimmt oder den Bestbieter. Nach welchem Prinzip vergeben werden soll, muss natürlich schon bei der Ausschreibung klar kommuniziert werden.

Der Nachteil von den Ausschreibungen für die Gebietskörperschaften ist, dass sie lange dauern. Für dringende Anschaffungen sind sie nicht geeignet. Hier kann man sich mit Beschaffungen über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) behelfen. Die BBG handelt laufend neue Verträge zu unterschiedlichsten Bereichen aus und die Gebietskörperschaften können dann den Bedarf einfach abrufen und brauchen so nicht auf die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes achten, da die BBG dies alles schon im Vorfeld geklärt hat. Über die BBG kann man also auch höhere Beträge, als die Schwellenwerte jederzeit abrufen.

Oder man kümmert sich als Gebietskörperschaft selbst um Rahmenvereinbarungen. Rahmenvereinbarungen werden genauso ausgeschrieben wie einzelne Beschaffungen, werden aber für mehrere Jahre und einen höheren finanziellen Rahmen abgeschlossen und die einzelnen Bedarfe werden dann einfach abgerufen. Wir haben das in der letzten Legislaturperiode bereits bei ein paar Gewerken umgesetzt, welche auch von der jetzigen Regierung verlängert worden sind. Allerdings können solche Rahmenvereinbarungen nicht beliebig oft verlängert werden! Eine Rahmenvereinbarung gilt derzeit maximal vier Jahre, danach muss neu ausgeschrieben werden.

Mit dem neuen Gesetz dürfte auf die Gemeinde ein erhöhter Verfahrens- und Dokumentationsaufwand zukommen. Aus Steuerzahlersicht ist dies auf jeden Fall zu begrüßen, da es vor allem darum geht, dass die Steuergelder wirtschaftlich und sparsam ausgegeben werden!

Natürlich müssen Beschaffungen die nicht dem laufenden Betrieb unterliegen auch vom Gemeindevorstand, bzw. ab € 100.000,– vom Gemeinderat behandelt und beschlossen werden. Aber sollte ein Gremium eine Beschaffung durchführen, die nicht dem Bundesvergabegesetz entspricht, kann dies vom Mitbewerber eingeklagt werden. Darüber sollten sich alle Gemeinderäte klar sein.

Zu dem Thema Vergaberechtsgesetz 2026 gibt es auch einen interessanten Artikel in der neuen Ausgabe der Kommunal-Zeitung.

Investitionen Vösendorf 2024

Die größte Herausforderung ist jährlich die Festlegung welche Projekte im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. Da im laufenden Budget normalerweise kaum was übrig bleibt, müssen die Projekte überwiegend mit Darlehen finanziert werden. Projekte haben wir sicher genug für die nächsten 10 Jahre in der Schublade, es muss daher priorisiert werden. Zu Projekten gehören unter anderem auch Neuanschaffungen von Fahrzeugen.

Und es gibt auch Projekte, die bereits geplant waren, aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht umgesetzt werden konnten. Zum Beispiel extrem gestiegene Preise und einer daher notwendigen Neuausschreibung, Lieferverzug etc. Diese Projekte werden als erstes im Projekthaushalt aufgenommen, danach kommen Vorhaben die unbedingt notwendig sind – weil es sonst zu einer Gefährdung im öffentlichen Bereich kommen könnte – oder aus finanziellen Gründen die Umsetzung günstiger kommt – zum Beispiel gemeinsames Projekt mit dem Land, wo wir uns die Ausschreibungskosten sparen können.

  1. Vorhaben die aus den Vorjahren mitgenommen werden bzw. über mehrere Jahre geplant waren
  2. Unbedingt notwendig, da ansonsten eine Gefährdung entstehen könnte
  3. gemeinsame Projekte mit dem Land NÖ
  4. sonstige Projekte

zu 1. zählen im nächsten Jahr

  • Kirchenplatz – 50 % des KIG 2023 werden hierfür verwendet
  • Skaterpark
  • Umstellung öffentliche Beleuchtung auf LED- hier wurde heuer bereits begonnen und das Projekt wird nächstes Jahr fortgeführt. Die restlichen 50% des KIG 2023 fließen hier rein.
  • Sanierung Kanal
  • Sportplatz Aussenanlage – diese haben aufgrund der enorm gestiegenen Baukosten bisher aufgeschoben, doch nächstes Jahr planen wir das Projekt Sportplatz zu Ende zu bringen

zu 2. zählt

  • Brückensanierung SCS

zu 3. zählt

  • Radweg bei der B17. Hier können wir uns die Ausschreibungskosten sparen, da es sich um ein gemeinsames Projekt mit dem Land NÖ handelt

zu 4. zählen

  • Umbau Müllsammelplätze
  • Photovoltaikanlagen
  • Neue Fahrzeuge Wirtschaftshof
  • diverse kleine Projekte wie Grabanlagen am Friedhof, Hundeauslaufzonen, Blackoutvorsorge, Restaurierung Fresken, Schlossmauer, etc.

Ausschreibung Pädagog/in Ganztagesklasse

Für unsere neue Ganztagesklasse in Vösendorf! Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2023. Vertragsbeginn ist der 1. September 2023

35 Stunden Wochenstunden. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Berufseinsteiger wie auch an erfahrene Pädagogen!

Das wichtigste um die Gemeindeeinrichtungen am laufen halten zu können, sind die Mitarbeiter! Daher bitte die Ausschreibung auch gerne in eurem Bekannten- und Freundeskreis teilen! Vielleicht kennt ja jemand jemand, der jemand kennt….

Die komplette Ausschreibung mit allen Details zu Anforderungsprofil, Aufgabenbereich, Entlohnung und Umfeldbedingungen findet ihr hier.