Sparen auf allen Ebenen

Wer heutzutage Zeitung liest, Nachrichten schaut oder sich online über die Neuigkeiten auf dieser Welt informiert, hat sicher bereits mitbekommen, dass Österreich sparen muss.

Der Bund hat ein riesiges Defizit, das nochmal gewachsen ist, als die Rechnungsabschlüsse der Gemeinden vom Vorjahr vorgelegen sind. Das schlechte Ergebnis der Gemeinden war auf Bundesebene offenbar eine Überraschung. Was mich wiederum überrascht hat.

Seit Jahren kommunizieren Gemeinde- und Städtebund, dass die Gemeinden finanzielle Probleme haben. Und der Bund hat immer wieder mit kommunalen Investitionspaketen (KIP) reagiert. Allerdings ging es darum immer nur um die Umsetzung von Projekten, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Die laufenden Budgets der Gemeinden wurden unterdessen immer angespannter….

Seit meinem Amtsantritt habe ich bezüglich der Gemeindefinanzen schon einiges erlebt.

2020 – Kommunalsteuerausfälle aufgrund Lock Downs, d.h. weniger Einnahmen bei gleichbleibenden Ausgaben

2021 und 2022 – waren mehr oder weniger normale Jahre – in Vösendorf haben wir das für den Schuldenabbau genutzt

2023 – schlug dann die Teuerung bereits zu. In Vösendorf stiegen die Ausgaben beim Sachaufwand, weil natürlich auch alles was die Gemeinde beschafft hat, teurer wurde. Dazu kam das Gehaltsplus von 10% für alle Gemeindebediensteten, welches vom Land NÖ verhandelt worden ist und zu 100% von der Gemeinde getragen werden musste.

2024 – starteten wir bereits mit einem Minus am Konto. Trotzdem wurden uns die Transferzahlungen, welche wir ans Land zu leisten haben, ordentlich erhöht. Die Gehaltskosten blieben hoch, die Kosten für alle Anschaffungen ebenso.

Das Budget 2025 ist in Vösendorf schon ein Sparbudget geworden. Und wir achten natürlich auch im laufenden Betrieb auf die Einhaltung des Budgets. Dazu kommt, alles was nicht bereits im Herbst 2024 bekannt war und budgetiert worden ist, kann aufgrund der politischen Situation -kein beschlussfähiger Gemeinderat- heuer sowieso nicht umgesetzt werden. Das kommt dem Spargedanken natürlich sehr entgegen, schränkt unseren Handlungsspielraum aber extrem ein.

Nach der Auflösung des nicht beschlussfähigen Gemeinderates durch das Land NÖ – ja, die ist immer noch ausständig – hat dann die Frau Bürgermeister eine so genannte Notkompetenz und kann Dinge auch ohne Gemeinderat umsetzen. Allerdings geht es auch dabei um Notfälle – um den Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Nice to Have-Projekte fallen auch hier nicht darunter.

GR Wiederholungssitzung

Morgen wird die Gemeinderatssitzung von voriger Woche wiederholt. Nachdem die Opposition vier Stunden vor Beginn ihre Mandate zurück gelegt hatte und bei der Sitzung nicht mehr erschienen ist, wird die Sitzung morgen wiederholt.

Ihr fragt euch wie die Opposition bei der Sitzung nach der Mandatszurücklegung hätte erscheinen können?

Nun, das liegt an der 7 Tage Stillhaltefrist, wo es die Möglichkeit des Rücktritts vom Rücktritt gibt. Alle Oppositionspolitiker sind demnach noch im Amt und hätten somit auch an der Sitzung teilnehmen können. Da sie das nicht getan haben, waren wir nicht beschlussfähig, da keine 2/3 Mehrheit anwesend war.

Und da wir nicht beschlussfähig waren, konnten wir auch den geplanten Dringlichkeitsantrag zur Abwahl des Geschäftsführers der Kommunal GmbH nicht einbringen. Was mich zu einer Falschmeldung der SPÖ auf Facebook führt. Dort wird behauptet, dass wir verbleibenden Gemeinderäte, die Abberufung in der morgigen Sitzung („nächste Woche“ im Text der SPÖ) durchführen können, da sie die Abberufung empfohlen haben.

Richtig ist – es gab einen einstimmigen Beschluss in der Beiratssitzung der Kommunal GmbH. Dort wurde beschlossen, dem Gemeinderat die Abberufung zu empfehlen. Aber, es gibt jetzt keine normale Gemeinderatssitzung mehr! Die eingeschobene Sitzung zur Wahl des/der neuen Bürgermeister/in ist keine reguläre Sitzung, weshalb dort auch nur notwendigen Punkte für die Wahl draufstehen. Die Abberufung hätten wir daher nur mit Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung bringen können, was aber nun mal nicht ging, da die Opposition nicht anwesend war und wir nicht beschlussfähig waren!

Und was passiert nun morgen?

Morgen gibt es die Wiederholung der letzten Sitzung mit genau den selben Tagesordnungspunkten, wie in der letzten geplanten Sitzung. Gem. § 48 der NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F reicht dabei die Anwesenheit der einfachen Mehrheit aus. Dabei dürfen wir aber nur die Punkte behandeln, die in der letzten Sitzung bereits auf der Tagesordnung gestanden sind.

Und ganz wichtig, es reicht zwar die einfache Mehrheit zur Abhaltung der Sitzung, aber den Dringlichkeitsantrag können wir nicht einbringen, wenn keine 2/3 Mehrheit anwesend ist! Das heißt, wir haben keine gesetzliche Möglichkeit die Empfehlung des Beirates, ohne die Opposition, in der Sitzung morgen umzusetzen.

Zuständigkeit Gemeinderat

Etwas was ich ganz zu Beginn meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst gelernt habe war, wenn dir jemand Arbeit gibt, prüfe als allererstes ob du überhaupt zuständig bist! Wenn nicht, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.

Das war allerdings nur die erste von vielen Regeln, an die man sich zu halten hat. Auch die Art wie Ansuchen eingebracht werden, ist genormt. Genau so wie die Abläufe – wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist. Ab welchen Betragsgrenzen, welche Formulare zusätzlich auszufüllen sind. Und vieles mehr. Und alles ist irgendwo geregelt. In einem Gesetz, einer Richtlinie und/oder einer Durchführungsbestimmung. Bekommt man ein neues Aufgabengebiet, werden zuerst einmal die geltenden Grundlagen gelesen.

Deshalb ist es für mich auch keine Überraschung gewesen, dass auch Gemeinderatssitzungen genormt sind. Es gibt eine Tagesordnung, Wortmeldungen sind nur zu den Tagesordnungspunkten zulässig, alle Punkte müssen in der Gemeindevorstandssitzung vorbesprochen werden (Ausnahme Dringlichkeitsanträge), die Tagesordnung legt der Bürgermeister fest, ebenso wie die Spielregeln (Sitzungspolizei), es müssen zwei Drittel der Gemeinderäte anwesend sein um beschlussfähig zu sein und es braucht eine einfache Mehrheit (mehr als 50%) für einen Beschluss, es gibt ein Protokoll, es gibt einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil, usw. Alles was man dazu wissen muss, kann man natürlich in einem Gesetz nachlesen – NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F (in der gültigen Fassung)

Zur Vorbereitung der Sitzungen bekommen die Gemeinderäte die  Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt. Das meiste ist im Session Net zu finden (ein Online Tool auf welches man auch von zu Hause aus Zugriff hat), manches ist aber auch zu groß (Dateigröße), das kann man sich dann vor Ort in der Amtsleitung anschauen. Und Rechnungsabschluss, Voranschlag und Nachtrags-Voranschlag werden per Mail versandt.

Da die Tagesordnung der Bürgermeister mit der Amtsleitung festlegt, gibt es dabei auch keine Zuständigkeitsprobleme. Bei den Dringlichkeitsanträgen ist das was anderes. Diese werden meistens von der Opposition eingebracht und sollten sich im besten Fall auf ein Thema im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates beziehen und dringend sein. Anträge die zum Beispiel nicht Vösendorf betreffen, gehören nicht in eine Gemeinderatssitzung von Vösendorf. Und Dinge die erst in ein paar Monaten relevant sind, sind nicht dringend.

Was in der neuen Legislaturperiode neu aufgetreten ist, waren Dringlichkeitsanträge, die zwar einen Mitarbeiter der Gemeinde betroffen haben, aber nicht bezüglich einer Angelegenheit die im Zuge seiner Tätigkeit für die Gemeinde erfolgt ist. Und nein, der Gemeinderat ist nicht dafür zuständig was die Gemeindemitarbeiter tun, wenn sie nicht im Dienst sind. Der Gemeinderat ist aber auch nicht zuständig dafür, was sie tun, wenn sie im Dienst sind! Dafür ist der Bürgermeister zuständig.

Und so kommen wir wieder dazu, was ich ganz am Anfang meiner Laufbahn im öffentlichen Dienst gelernt habe – Wenn du unzuständig bist, dann retourniere den Auftrag an den Einbringer. Im besten Fall mit einem Hinweis, wohin er sich richtigerweise zu wenden hat.