Finanzausgleichsverhandlungen 2023

Wie bereits erwähnt sind die Abgabenertragsanteile die jede Gemeinde in Österreich erhält, der Output des so genannten Finanzausgleiches. Nachfolgend seht ihr wie der Finanzausgleich zu Stande kommt.

Quelle KDZ: eigene Darstellung 2023 auf Basis BMF: Unterlagen zum Finanzausgleich 2021: Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2021.

Zu den Gemeinschaftlichen Bundesabgaben zählen unter anderem die Umsatzsteuer, Lohnsteuer, etc. Eigene Abgaben auf Gemeindeebene sind die Gebühren für Abwasser und Müll.

Was man bei der Darstellung auch schön sieht ist, dass Geldmittel zwischen Land und Gemeinde hin und her fließen. Wir bekommen zwar Abgabenertragsanteile, doch davon werden gleich wieder Beiträge abgezogen. Die größten Brocken sind dabei die NÖKAS- und die Sozialhilfeumlage. Konkret bedeutet dies für Vösendorf im Jahr 2023:

7,8 Mio Euro Einnahmen Abgabenertragsanteile

2,7 Mio Euro Ausgaben NÖKAS-Umlage

1,8 Mio Euro Ausgaben Sozialhilfeumlage

Tatsächlich überwiesen werden uns daher nur 3,3 Mio Euro. Der Rest wird gleich abgezogen. Diese Werte werden aufgrund o.a. Darstellung berechnet und im Herbst den Gemeinden per Brief als Grundlage für die Budgetierung übermittelt.

Und von den 3,3 Mio Euro müsste die Gemeinde dann alles abdecken, was über die Daseinsversorgung hinaus geht. Kleine Gemeinden haben deshalb immer wieder echte Probleme Projekte zu finanzieren. Denn dafür bleibt ihnen dann oftmals gar kein Geld mehr.

In Vösendorf kommt allerdings noch Geld von der Kommunalsteuer hinzu. Heuer hoffen wir auf rund 8 Mio Euro. Im Gegensatz zu den Abgabenertragsanteilen, hängt diese Einnahme aber zur Gänze von der wirtschaftlichen Entwicklung im Ort ab. Im letzten Vor-Krisenjahr 2019 waren wir bei knapp 7,6 Mio Euro. Da die Kommunalsteuer von der Höhe der Gehälter berechnet wird, sind die gestiegenen Gehälter aufgrund der Teuerung natürlich hier schon eingerechnet.

Schon seit Jahren sprechen Städte- und Gemeindebund davon, dass der Finanzausgleich auf komplett neue Beine gestellt werden muss. Die Gemeinden müssen sehr viel mehr abdecken, als bei der Erfindung des Finanzausgleiches, doch die Einnahmen unterliegen nach wie vor der selben Systematik. Aufgrund von Corona, wurde die letzte Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre verlängert. Doch nun laufen die neuen Verhandlungen bereits. Mit 2024 gibt es einen neuen Finanzausgleich. Die Frage die sich mir stellt ist allerdings, nach derselben Systematik oder wird er komplett überarbeitet? Wir werden es heuer noch erfahren.

Kommunale Impfkampagne

Anfang des Jahres 2022 war eine Impfprämie und Geldmittel für Impfkampagnen geplant. Die Impfprämie ist dann im März 2022 gestorben, doch die Budgetmittel für die Impfkampagnen sind geblieben. Wir haben das Geld auch Anfang des vergangenen Jahres ausbezahlt bekommen mit dem Hinweis – wenn wir die Gelder nicht zweckgebunden verbrauchen, müssen wir sie Ende des Jahres 2022 wieder zurückzahlen. Insgesamt handelte es sich um
€ 57.588,–.

Ende 2022 hätten wir entweder die entsprechenden Ausgaben belegen müssen oder das Geld zurückzahlen. Der Gemeindebund konnte aber ausverhandeln dass die Geldmittel für die kommunale Impfkampagne in den Gemeinden verbleiben, auch wenn sie nicht ausgegeben worden sind. Und die Geldmittel dürfen nun auch für andere Zwecke verwendet werden.

Und all jene die bereits Geld für eine Impfkampagne ausgegeben hatten, konnten diese Nachweise einreichen und erhalten eine zusätzliche Bedarfszuweisung.

Auch wenn es sich dabei um keinen großen Betrag handelt, ist es mir auf jeden Fall lieber, dass wir es nun anderweitig verwenden dürfen und nicht zurückzahlen müssen.

Doch keine Impfprämie?

Am 24. Jänner habe ich euch bereits über die geplante Impfprämie für Gemeinden informiert.

In den letzten Tagen ist viel passiert auf der Welt, da ging die Nachricht, dass es sich die Bundes- SPÖ bezüglich der Impfprämie für Gemeinden offenbar anders überlegt hat, fast unter. Was war passiert? Ehrlich gesagt, keine Ahnung.

Am 20. Jänner war die SPÖ bei der Entschließung im Nationalrat noch dafür, am 17. Februar waren sie dann im Gesundheitsausschuss plötzlich dagegen.

Ich will jetzt nicht über die Hintergründe spekulieren, habe aber natürlich persönlich eine Vermutung warum sie plötzlich ihre Meinung geändert haben.

Die einzige Argumentation warum sie plötzlich die Gemeinden nicht mehr unterstützen wollen, war dass sie der Meinung sind, dass es dafür keine Verfassungsbestimmung brauche. Sie seien zwar eigentlich dafür, aber sagen trotzdem nein. Muss man nicht verstehen….

Der Gemeindebund hat versucht die Daten und Eckpunkte zusammenzutragen. Hier könnt ihr euch den ganzen Artikel nachlesen.

Offenbar bekommen wir jetzt nur die Geldmittel mit denen wir Impfkampagnen starten können. Diese Mittel bekommen wir ausbezahlt und müssen dann am Jahresende die diesbezüglichen Belege vorlegen bzw. die Geldmittel zurückzahlen. Tja, schauen wir mal ob das was bringt.

Persönlich halte ich solche 180 Grad Drehungen ohne wirkliche Argumente total daneben. Hätten sie sich vielleicht auch vorher überlegen können, ob sie dafür oder dagegen sind. So ein Verhalten empfinde ich persönlich einfach nur als unprofessionell.

Rechtsanspruch Kinderbetreuung

Hätte ich mir auch nicht gedacht, mich mit diesem Thema mal beschäftigen zu müssen….

In letzter Zeit las ich immer wieder von dem geforderten Rechtsanspruch der Bundes-SPÖ, als auch der SPÖ NÖ. Seit heute auch Bundes-Grüne und NEOS NÖ. Mich interessiert das Thema, da es – sollte es tatsächlich kommen – zu einem finanziellen Mehraufwand für die Gemeinde kommt! Und das obwohl wir als Gemeinde schon jetzt extrem hohe Kosten in diesem Bereich haben.

Alleine für die Kindergärten hat die Gemeinde Vösendorf im Jahr 2021 € 1,7 Mio ausgegeben – Beiträge von Eltern und Förderungen sind da schon abgezogen.

Dazu kommen noch Kosten für Vösolino, Krabbelstube und EKIZ. In diesem Bereich wurden 2021 nochmal € 1,2 Mio ausgegeben – auch hier sind schon alle Elternbeiträge und Förderungen abgezogen.

Insgesamt haben wir für vorschulische Kinderbetreuung im Jahr 2021 in der Marktgemeinde Vösendorf € 2,9 Mio ausgegeben.

Und wenn jetzt noch der geforderte Rechtsanspruch wirklich kommen würde, würde sich dieser Betrag nochmal enorm erhöhen. Wobei davon auszugehen ist, dass zumindest die Herstellung der Infrastruktur durch eine Anschubfinanzierung des Bundes gedeckt werden wird. Doch damit wären die Probleme für die Gemeinden nicht gelöst.

Denn das größte Problem sind die laufenden Kosten (Gehälter) die nach derzeitiger Rechtslage von den Gemeinden getragen werden müssten. So wir denn überhaupt Personal bekommen. Was jetzt schon ein Problem ist und sicher noch ein größeres Problem wird, wenn plötzlich viel mehr Personal benötigt wird, weil bundesweit alle Kräfte suchen.

Man stelle sich vor, wir bekommen irgendwie das Geld zusammen – indem wir es wo anders abzweigen – und dann bekommen wir das Personal nicht, weil es einfach keines gibt auf dem Arbeitsmarkt. Dann können uns die Eltern verklagen! Ein Rechtsanspruch führt zu Schadenersatzzahlungen, wenn die Leistung nicht erbracht wird.

Der Gemeindebund bringt es sehr gut auf den Punkt: Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wäre ein Versprechen des Bundes an die Eltern und Kinder, das seitens der Gemeinden – aufgrund vieler nicht in ihrer Kompetenz liegender und daher für sie nicht lösbarer Problemfelder – nicht eingehalten werden kann. Quelle Kommunal 01/2022. Den gesamten Artikel findet ihr hier.

So lange diese finanziellen und personellen Herausforderungen für die Gemeinden nicht geklärt werden, kann ich, als GGR Finanzen, diesem Rechtsanspruch gar nichts abgewinnen.