Für die Erstellung des Voranschlages 2023 (VA2023) hat das Land NÖ vorgegeben, dass nur unbedingt notwendige Projekte im Projektbudget abzubilden sind. Darüber hinausgehende Investitionen sind nach dem Rechnungsabschluss 2022 (RA2022) in einem Nachtragsvoranschlag 2023 (NVA2023) abzubilden, auf Grundlage des Ergebnisses RA2022.
Das heißt konkret, wir sollen jetzt kleine Brötchen backen und nur die notwendigsten Investitionen im VA2023 aufnehmen. Bloß ist diese Liste in Vösendorf leider trotzdem sehr lange:
Kanal: Für den Bauabschnitt 18 sind 2023, 2024 und 2025 jeweils € 800.000,– zu veranlagen. Aufgrund des Kanalgebrechens in der Schönbrunner Allee, sehen wir aber auch wie schnell es eines neuen Bauabschnittes bedarf und aufgrund der Überalterung unseres Kanalnetzes ist jederzeit damit zu rechnen. Was bei Kanalsanierungen auch noch mit zu denken ist, die Wiederherstellung des Straßenbelages. Diese Kosten sind hier noch nicht enthalten.
Fahrzeugflotte Wirtschaftshof: Hier höre ich immer wieder „Überalterung“ der Fahrzeuge. Ein Müllauto ist bereits bestellt. Ein weiteres wird benötigt, aber nicht nur. Auch andere Fahrzeuge und Geräte wären zu ersetzen. Das nötigste könnte 2023 mit € 550.000,– erledigt werden (Exklusive dem bereits in Anschaffung befindlichen Müllfahrzeug).
Bis hier her sprechen wir von unbedingt notwendigen Anschaffungen zur Aufrechterhaltung der gemeindeeigenen Dienstleistungen an den Gemeindebürgern. Kanal und Müll sind klassische Grundaufgaben der Gemeinde, welche sichergestellt werden müssen.
Fahrzeugflotte Feuerwehr: Ich könnte eigentlich den vorangegangen Text eins zu eins übernehmen. Nur dass die Kosten für Feuerwehrfahrzeuge weit höher sind, als für Müllautos. Aber auch hier, eines in Zulauf, viele werden noch benötigt. Da ich den benötigten Betrag in diesem Bereich nur gehört habe und noch keine schriftliche Auflistung vorliegen habe, lasse ich die Angabe von Beträgen an dieser Stelle aus.
Die freiwillige Feuerwehr ist ein ganz spezielles Konstrukt. Als Körperschaft öffentlichen Rechts hat sie einen besonderen Status. Ändert aber nichts daran, dass die Gemeinden verpflichtet sind den örtlichen Brand- und Gefahrenschutz sicher zu stellen. Und dazu bedient sich die Gemeinde der freiwilligen Feuerwehr. Die nur mit entsprechenden Gerätschaften auch etwas unternehmen kann.
Zusammenfassend kann man sagen, bis hier her, sprechen wir eigentlich von unbedingt notwendigen Projekten, die im VA2023 zu berücksichtigen wären. Natürlich kann man noch priorisieren was unbedingt nächstes Jahr benötigt wird und was vielleicht erst später möglich wäre. Hier habe ich aber nur noch bei der Feuerwehr eine Option. Kläranlage und Wirtschaftshof haben die Priorisierung bereits vorgenommen.
Nur ist die Liste Investitionsbedarf an dieser Stelle leider noch nicht zu Ende.
Fortsetzung folgt…