KIG 2023 – Projekteinreichung

Keine Sorge wir haben natürlich nicht auf das KIG 2023 vergessen. Als erstes werden gerade die Daten für die Einreichung bezüglich öffentlicher Beleuchtung zusammen getragen. Die Buchhaltung hat den Auftrag den Antrag auf jeden Fall noch vor dem Jahresende einzubringen. Und da das KIG zeitnah vom Bund überwiesen wird, gehen wir derzeit noch von einem Zahlungseingang heuer aus.

Als nächstes wird gerade geklärt ob es für das Projekt Kirchenplatz bereits einen Kostenkalkulation gibt, dann könnten wir vielleicht auch dieses Projekt noch heuer einreichen. Natürlich werden die Budgetmittel des KIG zweckgebunden für die eingereichten Projekte verwendet.

Bei beiden Projekten kommen auch noch andere Förderungen hinzu, wodurch wir uns noch ein paar Eigenmittel mehr sparen. Ich bin sehr dankbar, dass wir in unseren Fachabteilungen kompetente Mitarbeiter sitzen haben, die immer darauf achten, alle Förderungen die es gibt, auch abzurufen.

Zusammenfassung 1. Nachtragsvoranschlag 2023

Bei der Gemeinderatssitzung wird wie gesagt eine Zusammenfassung der 333 Seiten präsentiert.

Auf 3 Seiten werden die wichtigsten Zahlen dem Gemeinderat und auch den Zusehern präsentiert.

Leider überwiegt darin wieder das Wort „minus“. Richtig gut, wirkt die Zusammenfassung auf den ersten Blick nicht. Aber wenn man genauer hinsieht, ist es gar nicht so schlecht.

Beim laufenden Budget wird nicht viel Geld für Investitionen übrig bleiben – nach derzeitigem Stand. Nur rund € 700.000,– werden ausgewiesen. Ehrlich gesagt ist das gar nicht so schlecht. Investitionen haben wir für heuer knapp 6 Mio Euro geplant. Wenn wir davon € 700.000,– aus dem laufenden Budget abdecken können, bleiben „nur“ mehr € 5,3 Mio die wir finanzieren müssen.

Da ich nach wie vor bestrebt bin, den Schuldenstand weiter zu reduzieren, hat die Buchhaltung jeden Cent zusammengesucht, den sie irgendwo gefunden hat um so wenig Darlehen wie möglich aufnehmen zu müssen. Hilfreich dabei, war natürlich auch das KIG2023. Wieder € 767.838,– wofür wir keine neuen Darlehen brauchen. Und da wir die letzten zwei Jahre zweckgebunden Rücklagen im Bereich Abwasser/Kanal gebildet haben, können wir eines unserer Großprojekte im Kanalbereich von vorhandenen Rücklagen bedecken.

In den 6 Mio sind auch Anschaffungen enthalten, die wir heuer zwar starten, aber heuer nicht mehr bezahlen müssen, aufgrund langer Lieferzeit. Unterm Strich haben wir nun für 2023 eine Darlehensaufnahme von knapp 1,1 Mio Euro geplant. Was bedeuten würde, dass sich auch heuer der Schuldenstand weiter reduzieren würde. Andererseits wissen wir heute noch nicht, welche unerwarteten Ausgaben uns noch erwarten im Laufe des Jahres.

Mich hat letztens jemand gefragt was ich bezüglich des Schuldenstandes langfristig geplant habe. Und meine klare Antwort war, weiter reduzieren. Vor allem aufgrund der steigenden Zinsen. Ich wurde dann auch nach einem Prozentsatz gefragt. Wieviel ich jährlich genau reduzieren will. Diese Frage hat sich mir ehrlich gesagt in den letzten drei Krisenjahren nicht gestellt. Wir mussten alles tun um die laufenden Kosten zu decken und haben versucht trotzdem Investitionen zu tätigen, bei gleichzeitiger Reduktion der vorhandenen Darlehen. Und eines habe ich auch gelernt – einen Kanaleinbruch kann man nicht vorhersehen.

Kommunale Impfkampagne

Anfang des Jahres 2022 war eine Impfprämie und Geldmittel für Impfkampagnen geplant. Die Impfprämie ist dann im März 2022 gestorben, doch die Budgetmittel für die Impfkampagnen sind geblieben. Wir haben das Geld auch Anfang des vergangenen Jahres ausbezahlt bekommen mit dem Hinweis – wenn wir die Gelder nicht zweckgebunden verbrauchen, müssen wir sie Ende des Jahres 2022 wieder zurückzahlen. Insgesamt handelte es sich um
€ 57.588,–.

Ende 2022 hätten wir entweder die entsprechenden Ausgaben belegen müssen oder das Geld zurückzahlen. Der Gemeindebund konnte aber ausverhandeln dass die Geldmittel für die kommunale Impfkampagne in den Gemeinden verbleiben, auch wenn sie nicht ausgegeben worden sind. Und die Geldmittel dürfen nun auch für andere Zwecke verwendet werden.

Und all jene die bereits Geld für eine Impfkampagne ausgegeben hatten, konnten diese Nachweise einreichen und erhalten eine zusätzliche Bedarfszuweisung.

Auch wenn es sich dabei um keinen großen Betrag handelt, ist es mir auf jeden Fall lieber, dass wir es nun anderweitig verwenden dürfen und nicht zurückzahlen müssen.