Fahrplan Frühling 2023

Im Frühjahr wird von der Buchhaltung der Marktgemeinde Vösendorf als erstes der Rechnungsabschluss des Vorjahres erstellt. Bis 15. Februar gilt noch der sogenannte Auslaufzeitraum. Alle Rechnungen die noch das letzte Jahr betreffen, können noch in das alte Jahr gebucht werden. Am 16. Februar, ist dann das alte Jahr „geschlossen“ und die Arbeiten am Rechnungsabschluss beginnen.

Wenn es wie erwartet abläuft, ist der Rechnungsabschluss bis zur Gemeinderatssitzung im März fertig. Dann wissen wir genau, wie viele Budgetmittel uns gegebenenfalls übrig geblieben sind, welche wir für Projekte im Jahr 2023 verwenden können. Parallel laufen jetzt auch noch die letzten Überprüfungen bezüglich KIG2023.

Beide Informationen werden dann in weiterer Folge bei der Erstellung des 1. Nachtragsvoranschlag 2023 verwendet, welcher entweder bis zur Gemeinderatssitzung im Mai, spätestens jedoch bis zur Juni-Sitzung fertiggestellt werden wird.

Auf das Ergebnis des Rechnungsabschlusses bin ich persönlich sehr gespannt. Der Schuldenstand müsste sich weiter reduziert haben, ob jedoch Geldmittel übrig geblieben sind, kann ich zur Zeit schwer sagen. Im Dezember sind noch ein paar sehr hohe Rechnungen eingelangt und der Auslaufzeitraum macht es auch recht schwierig zu schätzen, ob Budgetmittel von 2022 für das Jahr 2023 verfügbar sind.

Kommunale Impfkampagne

Anfang des Jahres 2022 war eine Impfprämie und Geldmittel für Impfkampagnen geplant. Die Impfprämie ist dann im März 2022 gestorben, doch die Budgetmittel für die Impfkampagnen sind geblieben. Wir haben das Geld auch Anfang des vergangenen Jahres ausbezahlt bekommen mit dem Hinweis – wenn wir die Gelder nicht zweckgebunden verbrauchen, müssen wir sie Ende des Jahres 2022 wieder zurückzahlen. Insgesamt handelte es sich um
€ 57.588,–.

Ende 2022 hätten wir entweder die entsprechenden Ausgaben belegen müssen oder das Geld zurückzahlen. Der Gemeindebund konnte aber ausverhandeln dass die Geldmittel für die kommunale Impfkampagne in den Gemeinden verbleiben, auch wenn sie nicht ausgegeben worden sind. Und die Geldmittel dürfen nun auch für andere Zwecke verwendet werden.

Und all jene die bereits Geld für eine Impfkampagne ausgegeben hatten, konnten diese Nachweise einreichen und erhalten eine zusätzliche Bedarfszuweisung.

Auch wenn es sich dabei um keinen großen Betrag handelt, ist es mir auf jeden Fall lieber, dass wir es nun anderweitig verwenden dürfen und nicht zurückzahlen müssen.