Bundesvergabegesetz 2026 (2018)

Da auch die Gemeinden in Österreich dem Bundesvergabegesetz unterliegen, möchte ich hier ein paar Eckdaten dazu kommunizieren.

Wenn man das Bundesvergabegesetz 2026 sucht, findet man im Rechtsinformationssystem erstmal gar nichts. Daher dachte ich zuerst es sei noch nicht in Kraft. Allerdings stimmt das nicht, die Änderungen sind bereits seit März 2026 gültig – inklusive der neuen Schwellenwerte. Hier kann man sich die gesamte gültige Rechtsvorschrift durchlesen. Die Regelungen 2026 wurden einfach in das Gesetz von 2018 eingearbeitet.

Das erste Bundesvergabegesetz wurde bereits 1993 beschlossen. Es war eine Notwendigkeit für den Beitritt Österreichs zur europäischen Union. Davor gab es zwar Richtlinien für den öffentlichen Dienst, aber kein eigenes Gesetz.

Und trotzdem ist es noch nicht in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes (und der Politik) angekommen, dass es dieses Gesetz gibt und dass man sich als Einrichtung, welche mit Steuergeld arbeitet, auch daran zu halten hat. Da es ein gültiges Gesetz ist, werde ich auch in Zukunft bei den Vergaben der Gemeinde Vösendorf darauf achten, dass es eingehalten wird. Es geht um Steuergeld, welches nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auszugeben ist!

Ich habe auch die KI gebeten mir die Hauptgründe für das Bundesvergabegesetz in Österreich zusammen zu fassen:

Das Bundesvergabegesetz (BVergG) in Österreich wurde geschaffen, um einen transparenten, fairen und wirtschaftlichen Rahmen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu garantieren.

Die wesentlichen Gründe für seine Einführung und regelmäßigen Anpassungen lassen sich in vier Hauptpunkte zusammenfassen:

  • Umsetzung von EU-Recht (Harmonisierung): Der primäre Auslöser für das moderne Bundesvergabegesetz ist die Verpflichtung Österreichs, die Vergaberichtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Ziel der EU ist es, einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten, in dem Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten den gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben.
  • Sicherstellung von freiem Wettbewerb und Gleichbehandlung: Das Gesetz soll verhindern, dass heimische oder politisch nahestehende Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden oder staatliche Betriebe) bevorzugt werden. Alle Bieter müssen gleich und nicht-diskriminierend behandelt werden.
  • Transparenz und Korruptionsprävention: Durch streng vorgeschriebene, nachvollziehbare Verfahren und Veröffentlichungspflichten wird der gesamte Beschaffungsprozess transparent gemacht. Das minimiert das Risiko von Freunderlwirtschaft, Absprachen und Korruption.
  • Wirtschaftlicher Einsatz von Steuergeldern: Öffentliche Auftraggeber sind dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Das BVergG stellt über strukturierte Ausschreibungsverfahren sicher, dass der Staat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (das „bestbieterprinzip“) für sein Geld bekommt.

Zusammenfassend: Das BVergG sorgt dafür, dass bei öffentlichen Aufträgen der Wettbewerb regiert, Steuergelder effizient genutzt werden und alle Unternehmen – egal ob klein oder groß, national oder international – die gleichen fairen Chancen erhalten.

Dem würde ich nur noch hinzufügen wollen, dass es neben dem Bestbieterprinzip auch das Billigstbieterprinzip gibt und das Wichtigste bei Vergaben ist, für die Angebotseinholung eine klare Leistungsbeschreibung zu übermitteln, damit die vorgelegten Angebote auch vergleichbar sind!

Gemeindebudget V – Budgetziele

Auch wenn Gemeinden den selben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterliegen wie private Unternehmen, hat eine Gemeinde doch ein ganz ein anderes Budgetziel. Es gilt nicht, Gewinne zu erwirtschaften, es geht vielmehr darum das eingenommene Geld für die Gemeindebürger bestmöglich zu verwenden.

Manche Ausgaben nimmt man unmittelbar wahr, wie zum Beispiel das schöne neue Müllauto, das auf unseren Straßen nicht zu übersehen ist. Andere Ausgaben sind ebenso wichtig, werden aber von den Gemeindebürgern nicht gesehen – Wie zum Beispiel die Sanierung des Kanals. Manche Ausgaben kommen nur Familien zu Gute, andere Ausgaben nur Pensionisten oder Öffi-Nutzern, usw. Von manchen Ausgaben profitieren einzelne Vereine -Subventionen. Von manchen profitieren alle Vereine die wollen – Stand am Schlossparkfest.

Das Ausgabenspektrum einer Gemeinde ist sehr umfangreich und meine Aufgabe ist es darauf zu achten – dort wo wir Handlungsspielraum haben – die Budgetmittel fair zu verteilen. Ob mir das gelingt sehe ich am einfachsten daran, wenn alle ein wenig unzufrieden mit den ihnen zur Verfügung gestellten Budgetmittel sind.

Was bei einem Gemeindebudget ebenfalls kein Thema ist, ist Amortisation (Kosten, Investitionen durch Erträge wieder hereinbringen). Geht ja auch gar nicht, da wir ja nichts verkaufen und Geld verdienen. Wie sollte man messen ob sich ein neues Feuerwehrauto amortisiert?

Ein Gemeindebudget ist also ganz anders zu betrachten als das Budget eines Unternehmens. Und ganz wichtig ist dabei immer die Budgetgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Blick zu behalten.

Zweckmäßigkeit

Oder auch Wirkungsorientierung. Budgetausgaben im öffentlichen Dienst müssen also einen gewissen Zweck erfüllen bzw. eine Wirkung erzielen.

Wenn also eine Gemeinde beschließt, wir sehen einen Nutzen darin, unsere ortsansässigen Vereine zu unterstützen, Klimaschutzmaßnahmen zu setzen, Sozialleistungen auszuzahlen, uvm. dann kann man das auch tun, wenn es nicht sparsam und wirtschaftlich ist…..

Um jedoch auch den erzielten Zweck messen zu können, sind Vorgaben notwendig. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Subvention oder Förderung ausbezahlt werden. Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen, etc. Die Politik ist also gefragt, was will ich unterstützen, was will ich erreichen und hat die Vorgaben diesbezüglich zu beschließen. Die Gemeindeverwaltung arbeitet dass dann nur mehr aufgrund der Vorgaben ab.

Es gibt im öffentlichen Dienst natürlich auch Ausgaben, die man nie wieder hereinbekommt. Aber das ist auch in Ordnung, wenn es einem festgelegten Zweck dient. Sei es Armut zu vermeiden, das Sozialleben zu unterstützen, das Klima zu schützen oder ähnliche gesellschaftspolitischen Ziele budgetär zu unterstützen.

Hier passiert natürlich sehr vieles auf Bundesebene, doch auch auf Gemeindeebene gibt es immer wieder kleine Schrauben an denen man drehen kann, wenn man will. Unser letztes Projekt diesbezüglich war die Einführung des Heizkostenzuschusses der Marktgemeinde Vösendorf.

Ist das sparsam? Nein.

Ist es wirtschaftlich? Zumindest nicht direkt. Der Ausgabe steht kein unmittelbarer Erfolg entgegen.

Ist es zweckmäßig? Um sozial schwachen Vösendorfern eine warme Wohnung in der kalten Jahreszeit zu verschaffen, ja unbedingt.

Ihr seht also, bei der Budgetverwaltung von Steuergeldern gibt es einiges zu beachten. Es gibt noch ein paar andere Budgetgrundsätze, die aber eher selbsterklärend sind. Alle Budgetgrundsätze könnt ihr hier nachlesen.

Schlosspark Vösendorf im Advent

Als Verantwortliche für Finanzen ist ein ausgeglichener Haushalt und der Schuldenabbau mein ständiges Ziel. Bei allen Entscheidungen, bin ich diejenige die hinterfragt, ob etwas wirklich unbedingt notwendig ist.

Natürlich habe ich es auch gerne schön. Sowohl im privaten, als auch im Ort. Beim Geld ausgeben im privaten Bereich, bin ich aber schneller als wenn es sich um Steuergeld dreht. Wenn mir privat etwas gefällt und ich das Budget habe, dann leiste ich es mir einfach. Bei Steuergeld fällt mir das um einiges schwerer.

17 Jahre mit den Grundsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind ganz tief verankert in mir und ich will das auch gar nicht ablegen.

Die erste Diskussion, an die ich mich erinnere, bezüglich (un)nötiger Ausgaben die ich mit unserem Bürgermeister führte war im Jahr 2020 wegen der Weihnachtsbeleuchtung. Die Ausgaben in der Vergangenheit waren zwar enorm, ich konnte mich aber an gar keine Weihnachtsbeleuchtung erinnern…

Wir einigten uns schließlich darauf dass das Budget ein wenig reduziert wird, er aber dafür sorgen werde, dass sie mir diesmal auffallen würde. Gerade in Pandemie und LockDown Zeiten, wollte er den Vösendorfern zumindest ein wenig Freude schenken.

Und was soll ich sagen, er hat Recht behalten. Unser Komet war voriges Jahr schon ein Hingucker, genauso wie der Herzerlpavillon. Heuer kamen dann noch ein paar Tiere dazu.

Wer es noch nicht getan hat, sollte auf jeden Fall mal abends im Schlosspark vorbeischauen! Und wenn ihr schon vorne seid, dann würde ich auch empfehlen den Christbaum im Schloss zu besuchen.