Sozialkatalog Marktgemeinde Vösendorf

Zusätzlich zu allen Sozialleistungen von Bund und Land NÖ bietet natürlich auch die Marktgemeinde Vösendorf einen umfangreichen Sozialkatalog für die Vösendorfer:innen an.

Ansprechpartner auf der Gemeinde ist das Bürgerservice wo man auch weitere Sozialanträge stellen kann wie:

  • Befreiung von der GIS-Gebühr
  • Antrag um Aufnahme in ein Pensionisten- oder Pflegeheim
  • Sozialhilfeantrag

Der Sozialkatalog der Gemeinde Vösendorf umfasst:

Kinder – von

  • Säuglingsgutscheinen über
  • geförderte Kinderbetreuung bis zur
  • gemeindeeigenen Schülerbeihilfe
  • ….

Jugendliche – von

  • Zuzahlung zur Ferienwoche über
  • gemeindeeigene Studienbeihilfe bis zu
  • Geldzuwendung für Wehrpflichtige und Zivildiener
  • ….

Senior:innen – von der

  • Förderung des geliebten Seniorenurlaubes über
  • diverse Geschenke zu Jubiläen bis zu
  • Feiern und Ausflügen
  • ….

Weitere Leistungen:

  • Kostenübernahme diverser Impfseren
  • Gemeindeeigener Rufbus
  • Krankenbett und Zimmer-WC zum vergünstigten Tarif
  • Bereitstellung kostenlose Windeltonne
  • Essen auf Rädern
  • HilDi
  • Gemeindeunterstützte Kredite
  • Gemeindeunterstützer Heizkostenzuschuss
  • ……

Die vollständige Auflistung findet ihr hier, inklusive aller weiterführenden Links zu den einzelnen Antragsformularen. Sollte es zu den einzelnen Punkten Fragen geben, bitte einfach beim Bürgerservice (Tel: 01/6990311) melden, die Damen helfen immer gerne!

Aus Sicht der Finanzreferentin möchte ich anmerken, dass wir auch die Sozialleistungen des Landes NÖ im Zuge der Transferleistungen mittragen. Sollte das Land Nö die Sozialleistungen erhöhen, erhöhen sich auch unsere Transferleistungen (= Fixkosten), was wiederum unseren Spielraum im laufenden Budget reduziert.

Sozialleistungen Bund und Land NÖ

Die Zeiten für Geringverdiener werden immer schwerer. Ich kenne es aus eigener Erfahrung wie es ist, jeden Cent zweimal umdrehen zu müssen, bevor man ihn ausgiebt. Mir war damals auch nicht klar, dass man auch als alleinstehende Geringverdienerin Anspruch auf Sozialleistungen hat. In den Medien waren damals nur Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder, Arbeitslose und Pensionisten. Und auch abseits von den Gebietskörperschaften, gibt es NGO´s und Vereine die helfen. Doch auch die lernte ich alle erst kennen, als ich bereits finanziell auf stabilen Beinen stand.

Und weil ich weiß, dass Menschen die es bräuchten, oftmals gar nicht wissen wo sie überall Hilfe bekommen, möchte ich hier versuchen in einer Beitragsreihe so viele Stellen wie möglich zusammen zu tragen die unterstützen/helfen. Eine große Bitte habe ich an die Menschen die Hilfe brauchen. Bitte überwindet euren Stolz und lasst euch helfen. Jeder Mensch kann in die Lage kommen, um Hilfe bitten zu müssen.

Eine schöne Auflistung welche Sozialleistungen es in Österreich gibt, inklusive Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und Hinweis wo der Antrag eingebracht werden kann, findet ihr auf der Seite von soziales leben Österreich.

Auf der Seite des Sozialministeriums und der Arbeiterkammer Wien gibt es vor allem viel zu lesen zum Thema Sozialhilfe.

Da die Mindestsicherung Landessache ist, wird man auf der Seite des Sozialministeriums diesbezüglich auf die Bundesländer verwiesen. Die Seite von NÖ findet ihr hier.

Ebenfalls von NÖ angeboten wird Hilfe in besonderen Lebenslagen in Form von

  • unverzinsliches Darlehen
  • nichtrückzahlbare Beihilfen und
  • Hilfe bei Schuldenproblemen

Antrag Heizkostenzuschuss für die Periode 2022/2023 kann derzeit noch keiner gestellt werden. Es wird aber in der kommenden Saison eine Sonderförderung geben. Der Heizkostenzuschuss erhöht sich dabei um € 150,– auf € 300,– .

Auch die Pendlerhilfe vom Land NÖ wird erhöht, dazu gibt es mehr Informationen ab 10. September und zwar hier. Die Pendlerhilfe für das Jahr 2021 kann übrigens noch bis Ende Oktober 2022 beantragt werden!

Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe NÖ wird ebenfalls erhöht und kann hier beantragt werden.

Über den NÖ Strompreisrabatt habe ich bereits geschrieben.

Und auch das Schulstartgeld NÖ hatte ich bereits erwähnt.

Blau-gelber Teuerungsausgleich

Über den NÖ Strompreisrabatt habe ich schon geschrieben. Das Land NÖ hat aber noch vier weitere Maßnahmen beschlossen um die Niederösterreicher:innen zu entlasten.

blau-gelber Heizkostenzuschuss:

Der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ wird verdoppelt. Für die Heizperiode Winter 2022/2023 gibt es nun € 300,– statt € 150,–. Beantragt werden kann der Heizkostenzuschuss bei der jeweiligen Gemeinde.

Anhebung blau-gelbe Wohnbeihilfe:

Erhöhung der Einkommensgrenzen
   – Bei der Wohnbeihilfe auf 2.000 Euro
   – Bei Wohnzuschuss alt auf 4.000 Euro
   – Bei Wohnzuschuss aus 2009 um 20%

Nähere Informationen zu der NÖ Wohnbeihilfe findet ihr hier.

blau-gelbe Pendlerhilfe:

Einkommensgrenzen werden ausgeweitet
– bei Einpersonenhaushalten um 20 %
– bei Mehrpersonenhaushalten um 8%

Bereits bewilligte Anträge werden automatisch mit der Erhöhung ausbezahlt

Die NÖ Pendlerhilfe hat nichts mit der Pendlerpauschale und Pendlereuro des Bundes zu tun. Nähere Infos findet ihr hier.

blau-gelbes Schulstartgeld:

100 Euro für jeden Schüler und Lehrling

Beantragung ab Mitte August beim Land NÖ möglich.

Das große Ganze

Aufgabe jeder Buchhaltung ist es, das große Ganze im Auge zu behalten. Das weiß jede:r im eigenen Bereich. Wenn man am Monatsanfang alles ausgibt, hat man am Monatsende Probleme seine Rechnungen zu begleichen.

Wenn man sein ganzes Geld für den guten Zweck spendet, dann kann man seine Miete und seine Stromrechnung nicht begleichen. Ich kenne persönlich auch niemanden der so sorglos mit dem eigenen Geld umgeht…

Sobald es sich aber nicht ums eigene Geld handelt, werden die Menschen gleich viel großzügiger. Da ist dann die Meinung des zuständigen Ausschusses plötzlich auch gar nicht mehr wichtig. Obwohl genau von der selben Fraktion immer lautstark nach mehr Ausschusssitzungen gerufen wird.

Da ich aber nicht will, dass der Budgettopf Soziales schon Mitte des Jahres leer ist, habe ich unsere Buchhaltungsleiterin heute morgen angerufen und gebeten, den Entwurf des Nachtragsvoranschlages aufgrund des gestrigen Beschlusses in der Gemeinderatssitzung, nochmal zu adaptieren und den Budgetansatz zu erhöhen.

Leider wird diese Flexibilität der Buchhaltung von allen immer vorausgesetzt. Warum dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag bei der Sitzung am Mittwoch eingebracht worden ist und nicht von einer Fraktionskollegin am Tag zuvor beim tagenden Sozialausschuss unter dem Punkt „Allfälliges“ eingebracht wurde, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Vor allem sollte ich es als Fraktion vielleicht auch selbst leben und nicht immer nur von anderen mehr Vorlaufzeit und ein besseres Miteinander fordern.

Populistisch gesehen macht es natürlich Sinn. Und die Buchhaltung wird es schon richten…..Ja, machen wir. So lange es sich budgetär irgendwie ausgeht. Im Sinne einer umsichtigen Budgetplanung würde ich mir für die Buchhaltung aber auch mehr Vorlaufzeit wünschen. Dann müssten wir nicht ständig geschnürte Pakete dauernd aufschnüren und neu machen.

Dank des Einsatzes unserer Buchhaltungsleiterin wird die gestern beschlossene Erhöhung des Heizkostenzuschusses, nun auch budgetär im Nachtragsvoranschlag abgedeckt. Wir haben das Sozialkonto um den gestern beschlossenen Betrag erhöht. Der gestrige Beschluss geht also nicht zu Lasten von anderen Projekten.

Zweckmäßigkeit

Oder auch Wirkungsorientierung. Budgetausgaben im öffentlichen Dienst müssen also einen gewissen Zweck erfüllen bzw. eine Wirkung erzielen.

Wenn also eine Gemeinde beschließt, wir sehen einen Nutzen darin, unsere ortsansässigen Vereine zu unterstützen, Klimaschutzmaßnahmen zu setzen, Sozialleistungen auszuzahlen, uvm. dann kann man das auch tun, wenn es nicht sparsam und wirtschaftlich ist…..

Um jedoch auch den erzielten Zweck messen zu können, sind Vorgaben notwendig. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Subvention oder Förderung ausbezahlt werden. Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen, etc. Die Politik ist also gefragt, was will ich unterstützen, was will ich erreichen und hat die Vorgaben diesbezüglich zu beschließen. Die Gemeindeverwaltung arbeitet dass dann nur mehr aufgrund der Vorgaben ab.

Es gibt im öffentlichen Dienst natürlich auch Ausgaben, die man nie wieder hereinbekommt. Aber das ist auch in Ordnung, wenn es einem festgelegten Zweck dient. Sei es Armut zu vermeiden, das Sozialleben zu unterstützen, das Klima zu schützen oder ähnliche gesellschaftspolitischen Ziele budgetär zu unterstützen.

Hier passiert natürlich sehr vieles auf Bundesebene, doch auch auf Gemeindeebene gibt es immer wieder kleine Schrauben an denen man drehen kann, wenn man will. Unser letztes Projekt diesbezüglich war die Einführung des Heizkostenzuschusses der Marktgemeinde Vösendorf.

Ist das sparsam? Nein.

Ist es wirtschaftlich? Zumindest nicht direkt. Der Ausgabe steht kein unmittelbarer Erfolg entgegen.

Ist es zweckmäßig? Um sozial schwachen Vösendorfern eine warme Wohnung in der kalten Jahreszeit zu verschaffen, ja unbedingt.

Ihr seht also, bei der Budgetverwaltung von Steuergeldern gibt es einiges zu beachten. Es gibt noch ein paar andere Budgetgrundsätze, die aber eher selbsterklärend sind. Alle Budgetgrundsätze könnt ihr hier nachlesen.